RN/6
RN/6.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Peter Haubner: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des einzigen Tagesordnungspunktes zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich verlese:
„Tagesordnungspunkt 1:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 123 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.“
RN/6.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betrifft, berufe ich für 17.22 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.