RN/19
Zweite Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 322/A der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (124 d.B.)
Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 323/A der Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden (125 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nemeth. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/20
10.29
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Antrag implementieren wir die Informationsfreiheit in die Geschäftsordnung des Nationalrates. Im Wesentlichen sieht diese Lösung vor, dass Informationen von allgemeinem Interesse auf der Homepage des Nationalrates hinkünftig abgebildet sein müssen.
Was sind Informationen von allgemeinem Interesse? – Ich kann aus der Präsidiale berichten, dass der Präsident dazu bereits ein umfangreiches Papier vorgelegt hat, in dem detailliert geregelt ist, welche Informationen in welcher Art und Weise veröffentlicht werden müssen. Dadurch ist gewährleistet, dass ab 1. September die Informationsfreiheit jedenfalls im Bereich des Parlaments umgesetzt sein wird.
Das ist eine gute Nachricht für alle Bürger, die ein besonderes Interesse an unserer Arbeit haben, das ist eine gute Nachricht für alle, die wissenschaftlich arbeiten, und es ist aber vor allem auch eine gute Nachricht für all diejenigen, die sich verstärkt um die direkte Demokratie in Österreich kümmern wollen und daran teilnehmen wollen. Die direkte Demokratie in Österreich boomt, wir haben seit 2020 mehr Volksbegehren eingebracht als im Zeitraum 1960 bis 2020. Das ist meiner Partei ein besonderes Anliegen, zumal wir in unserem Wahlprogramm ein sehr umfangreiches Konzept zur Stärkung der direkten Demokratie vorgelegt haben, wohingegen sich im Regierungsprogramm der Ampelkoalition über die Stärkung der direkten Demokratie keine einzige Silbe findet, was eigentlich eine Schande ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner [ÖVP].)
Wir haben aber noch eine andere juristische Inflation festzustellen: die Inflation an Geschäftsordnungsänderungen. Die Geschäftsordnung des Nationalrates gehört zum ältesten Rechtsbestand der Republik, sie wurde bereits 1920 beschlossen. In der vorliegenden Form wurde sie 1975 beschlossen, und seither haben wir diese Geschäftsordnung 29 Mal geändert; allein in der letzten Gesetzgebungsperiode sieben Mal. Die gesamte Erste Republik ist mit fünf Änderungen ausgekommen.
Es gibt Änderungen, die zu begrüßen sind, es gibt welche, die völlig überflüssig sind. Überflüssig sind vor allem jene, bei denen wir relativ unreflektiert EU-Recht inkorporieren. Das führt lediglich dazu, dass wir totes Recht erzeugen und die Lesbarkeit unserer Geschäftsordnung mindern, was abzulehnen ist. Wie auch immer – diese Änderung ist jedenfalls zu begrüßen.
Worüber man sich in Zukunft wird unterhalten müssen, ist die Problematik der Beantwortungsfristen. Sie wissen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jedermann das Recht, binnen vier Wochen eine Antwort zu erhalten. Der Abgeordnete, der im Rahmen seines Interpellationsrechtes eine Anfrage stellt, hat sich hingegen mit acht Wochen Antwortfrist zu begnügen. Das wird so nicht stehenbleiben können. Darüber werden wir uns in weiterer Folge unterhalten, Anträge dazu einbringen und im Geschäftsordnungsausschuss und hier im Plenum eine Debatte darüber führen – wie auch immer.
Abschließend möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die diese Reform möglich gemacht haben. Das sind vor allem die Fachreferenten unserer Klubs und die Kollegen und Kolleginnen in der Parlamentsdirektion. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.33
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
RN/21
10.33
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information ersetzt. Was bedeutet das? – Es steht somit im selben Grundrechtsrang wie das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf die Privatsphäre und kann daher bis zum Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden. Damit haben wir nach rund 100 Jahren einen grundlegenden Systemwechsel vollzogen: von der staatlichen Verschwiegenheit hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe.
Dieses Verfassungsgesetz tritt nun mit 1. September 2025 in Kraft. Die Transparenz wird zur Regel und die Geheimhaltung wird zur Ausnahme. Um dieser verfassungsgesetzlichen Lage gerecht zu werden, müssen jetzt rund 140 Einzelgesetze, Materiengesetze angepasst werden – so muss zum Beispiel im Strafgesetzbuch eine Regelung zur Amtsverschwiegenheit entsprechend angepasst werden –; aber auch die Verwaltung hat sich entsprechend vorbereiten müssen. Es sind Schulungen durchgeführt, neue Leitfäden ausgearbeitet und die Abläufe angepasst worden.
Eines kann ich jedenfalls vorwegnehmen: Dieses Gesetz tritt mit all seinen notwendigen Anpassungen wie geplant mit 1. September in Kraft. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Ministerien, in allen Klubs hier im Parlament, aber wahrscheinlich auch in allen Landesregierungen, in allen Gemeinden, in allen Bezirkshauptmannschaften besonders bedanken, die das in akribischer Detailarbeit vorbereitet haben. (Beifall der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamtinnen und Beamten – Sie haben sich das verdient! Sie haben viel Arbeit geleistet, Sie mussten sehr genau sein, um diese Regelungen anzupassen. Das war keine Kleinigkeit. Sehr oft können die Bürgerinnen und Bürger nicht erkennen, wie viel Arbeit dahintersteckt, wenn wir hier ein Gesetz beschließen, daher gilt es, all diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier ein großes Danke zu sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Zadić [Grüne].)
Auch das Parlament unterliegt nun künftig diesem Grundsatz der vollständigen Transparenz. Künftig müssen alle Informationen von allgemeinem öffentlichem Interesse auch entsprechend kundgemacht und veröffentlicht werden, und zwar auf der Website des Parlaments. Die Verantwortung dafür tragen die Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin des Nationalrates, wenn auch nicht ganz alleine, denn in grundsätzlichen Fragen hat der Präsident des Nationalrates auch die Präsidialkonferenz beizuziehen, um solche Fragen zu klären. Ich kann daher schon sagen: Auch für das Parlament gilt: Transparenz ist die Regel, Geheimhaltung ist die Ausnahme.
Meine Kolleginnen und Kollegen werden im Laufe der heutigen Sitzung auch noch auf die weiteren Gesetzesänderungen näher eingehen, ich kann aber jetzt schon festhalten: Der österreichische Staat spielt damit künftig in der Champions League mit. Der Staat wird gläsern, nicht jedoch seine Bürgerinnen und Bürger. Geheimhaltung ist nur mehr in klar begründeten Ausnahmefällen möglich. Transparenz ist kein Risiko für den Staat, sie ist seine demokratische Stärke. Ich freue mich auf den 1. September und auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.37
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wotschke. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/22
10.37
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich stehe hier – muss ich ehrlich sagen – mit gemischten Gefühlen. Es ist absolut wichtig und essenziell, dass im Parlament jetzt Informationsfreiheit herrscht, dass wir das in der Legislative umsetzen, dass wir das auch in der Exekutive umsetzen, eben mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das bereits beschlossen wurde, das wie bereits erwähnt auch mit 1. September 2025 in ganz Österreich in Kraft treten und dazu führen wird, dass wir vom Amtsgeheimnis einen Schritt wegmachen und hinkommen zu einer Transparenz, die die Bürgerinnen und Bürger in Österreich verdient haben.
Vielleicht, um das kurz zeitlich einzuordnen, wo wir uns hier in Österreich befinden: In Schweden hat man im Jahr 1766 Informationsfreiheit in die Verfassung geschrieben, wir machen das im Jahr 2025. Wir hinken hier wirklich hinterher.
Es ist ein erster guter und wichtiger Schritt, dass wir Informationsfreiheit verankern, aber – und da sind die gemischten Gefühle – das tun wir nicht flächendeckend in ganz Österreich. Es gibt eine ganz, ganz große Ausnahme, und diese große Ausnahme, was die Informationsfreiheit betrifft, sind die Gemeinden in Österreich. Wenn Sie in einer Gemeinde leben, die weniger als 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner hat, dann haben Sie kein Recht auf Informationsfreiheit, dann haben Sie kein Recht, zu wissen, wie in dieser Gemeinde gearbeitet wird. Das ist eine riesige, riesige dunkle Masse. Jetzt kann man sich schon denken: Das sind doch nicht so viele Gemeinden – aber das wäre falsch. Das sind 1 834 Gemeinden in ganz Österreich! Zum Vergleich: In Österreich gibt es 2 093 Gemeinden. Das sind also ganze 80 Prozent, 84 Prozent sogar, und dort leben 40 Prozent der Einwohner in ganz Österreich – 40 Prozent, für die diese Informationsfreiheit eben nicht gilt. Sie gilt auch nicht bei Kammern und Sozialversicherungsträgern.
Und wenn Sie keine juristisch profunden Kenntnisse haben, wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihr Recht umsetzen, auch dann wird es schwierig, denn die proaktiven Veröffentlichungspflichten gelten jetzt zwar im Parlament, in den Landtagen gelten sie aber nicht. Und wenn Sie aktiv Informationen anfordern, dann müssen Sie auch wissen, dass Sie dafür einen Bescheid brauchen, denn ohne Bescheid können Sie das Ganze nachher nicht bekämpfen.
Das ist auch der Grund, wieso NEOS vor eineinhalb Jahren gegen das Informationsfreiheitsgesetz gestimmt hat: weil es eben nicht überall nur Transparenz bringt, sondern auch ganz, ganz große dunkle Flecken.
Liebe Zuseher:innen, jetzt können Sie schon denken: Das ist harsche Kritik, es ist doch zumindest ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. – Aber – und das ist der Haken an der Sache – was es in diesem Gesetzentwurf auch gibt, was es in der Informationsfreiheit insgesamt gibt, ist die sogenannte Ewigkeitsklausel. Das heißt, um das Informationsfreiheitsgesetz, das eben die Exekutive bindet, zu ändern, müssen alle neun Landeshauptleute zustimmen, und ob das so stattfinden wird, ist fraglich.
Das heißt also, wir stehen hier mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist es großartig, dass im Parlament mehr Transparenz kommt, aber für uns NEOS gilt: Die muss es überall geben – in ganz Österreich, auch in kleinen Gemeinden. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.40
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie gelangen zu Wort. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
RN/23
10.41
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Schritt für Schritt nähern wir uns dem Tag, an dem alle Menschen in unserem Land endlich – endlich! – ein einklagbares Recht auf Information bekommen – was für ein Meilenstein! Nach über 100 Jahren haben wir in der letzten Legislaturperiode endlich dieses elende Amtsgeheimnis abgeschafft, und ich glaube, das ist wirklich ein Meilenstein, den wir abfeiern können. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses wurde von mehreren Parteien immer wieder versprochen, aber wir haben sie in der letzten Legislaturperiode umgesetzt – Grün hat Wort gehalten, wir haben das Amtsgeheimnis abgeschafft. (Beifall bei den Grünen.)
Ja, lange genug haben die Behörden und die Ministerien die Möglichkeit gehabt, jede Anfrage mit dem Verweis auf das Amtsgeheimnis abzutun, aber jetzt gibt es eine Auskunftspflicht, und das ist ein Paradigmenwechsel. Behörden müssen von sich aus Informationen veröffentlichen – über eine zentrale Website, transparent und auffindbar. Ich hoffe wirklich, dass diese zentrale Website vom Bundeskanzleramt auch rechtzeitig umgesetzt wird, sodass die Bürgerinnen und Bürger ab September tatsächlich auch Informationen abrufen können, so wie es gesetzlich verankert wurde.
Zusätzlich gibt es auch ein Jedermannsrecht: Das heißt, jeder und jede kann Auskunft verlangen, die Verwaltung muss antworten. Wenn sie es nicht tut, dann kann man auch dagegen Beschwerde erheben. Das gilt auch für die Gemeinden, die meine Kollegin von den NEOS vorhin erwähnt hat: Auch von den Gemeinden kann man Auskunft verlangen.
Übrigens, Frau Abgeordnete Wotschke, wenn Sie etwas ändern wollen: Sie sitzen ja in der Regierung. Ich freue mich auf diesen Abänderungsantrag, mit dem Sie das Informationsfreiheitsgesetz anpassen, wenn gewünscht. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Brandstötter [NEOS] und Pramhofer [NEOS].)
Information darf kein Privileg sein. Sie ist die Grundlage für Kontrolle, für Beteiligung und für Vertrauen, denn dort, wo Offenheit herrscht, wächst auch das Vertrauen – das Vertrauen in die Politik, das Vertrauen in die Verwaltung. Letzten Endes stärkt das auch unsere Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.43
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/24
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/24.1
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 124 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall.
Gemäß § 108 der Geschäftsordnung kann die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss dieser zweiten Lesung stattfinden.
RN/24.2
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Informationsordnungsgesetz und das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 125 der Beilagen.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Informationsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2a der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.