RN/20
10.29
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Antrag implementieren wir die Informationsfreiheit in die Geschäftsordnung des Nationalrates. Im Wesentlichen sieht diese Lösung vor, dass Informationen von allgemeinem Interesse auf der Homepage des Nationalrates hinkünftig abgebildet sein müssen.
Was sind Informationen von allgemeinem Interesse? – Ich kann aus der Präsidiale berichten, dass der Präsident dazu bereits ein umfangreiches Papier vorgelegt hat, in dem detailliert geregelt ist, welche Informationen in welcher Art und Weise veröffentlicht werden müssen. Dadurch ist gewährleistet, dass ab 1. September die Informationsfreiheit jedenfalls im Bereich des Parlaments umgesetzt sein wird.
Das ist eine gute Nachricht für alle Bürger, die ein besonderes Interesse an unserer Arbeit haben, das ist eine gute Nachricht für alle, die wissenschaftlich arbeiten, und es ist aber vor allem auch eine gute Nachricht für all diejenigen, die sich verstärkt um die direkte Demokratie in Österreich kümmern wollen und daran teilnehmen wollen. Die direkte Demokratie in Österreich boomt, wir haben seit 2020 mehr Volksbegehren eingebracht als im Zeitraum 1960 bis 2020. Das ist meiner Partei ein besonderes Anliegen, zumal wir in unserem Wahlprogramm ein sehr umfangreiches Konzept zur Stärkung der direkten Demokratie vorgelegt haben, wohingegen sich im Regierungsprogramm der Ampelkoalition über die Stärkung der direkten Demokratie keine einzige Silbe findet, was eigentlich eine Schande ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Taschner [ÖVP].)
Wir haben aber noch eine andere juristische Inflation festzustellen: die Inflation an Geschäftsordnungsänderungen. Die Geschäftsordnung des Nationalrates gehört zum ältesten Rechtsbestand der Republik, sie wurde bereits 1920 beschlossen. In der vorliegenden Form wurde sie 1975 beschlossen, und seither haben wir diese Geschäftsordnung 29 Mal geändert; allein in der letzten Gesetzgebungsperiode sieben Mal. Die gesamte Erste Republik ist mit fünf Änderungen ausgekommen.
Es gibt Änderungen, die zu begrüßen sind, es gibt welche, die völlig überflüssig sind. Überflüssig sind vor allem jene, bei denen wir relativ unreflektiert EU-Recht inkorporieren. Das führt lediglich dazu, dass wir totes Recht erzeugen und die Lesbarkeit unserer Geschäftsordnung mindern, was abzulehnen ist. Wie auch immer – diese Änderung ist jedenfalls zu begrüßen.
Worüber man sich in Zukunft wird unterhalten müssen, ist die Problematik der Beantwortungsfristen. Sie wissen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jedermann das Recht, binnen vier Wochen eine Antwort zu erhalten. Der Abgeordnete, der im Rahmen seines Interpellationsrechtes eine Anfrage stellt, hat sich hingegen mit acht Wochen Antwortfrist zu begnügen. Das wird so nicht stehenbleiben können. Darüber werden wir uns in weiterer Folge unterhalten, Anträge dazu einbringen und im Geschäftsordnungsausschuss und hier im Plenum eine Debatte darüber führen – wie auch immer.
Abschließend möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die diese Reform möglich gemacht haben. Das sind vor allem die Fachreferenten unserer Klubs und die Kollegen und Kolleginnen in der Parlamentsdirektion. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.33
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.