RN/21

10.33

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir das Amtsgeheimnis abgeschafft und durch ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Information ersetzt. Was bedeutet das? – Es steht somit im selben Grundrechtsrang wie das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf die Privatsphäre und kann daher bis zum Verfassungsgerichtshof eingeklagt werden. Damit haben wir nach rund 100 Jahren einen grundlegenden Systemwechsel vollzogen: von der staatlichen Verschwiegenheit hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe. 

Dieses Verfassungsgesetz tritt nun mit 1. September 2025 in Kraft. Die Transparenz wird zur Regel und die Geheimhaltung wird zur Ausnahme. Um dieser verfassungsgesetzlichen Lage gerecht zu werden, müssen jetzt rund 140 Einzelgesetze, Materiengesetze angepasst werden – so muss zum Beispiel im Strafgesetzbuch eine Regelung zur Amtsverschwiegenheit entsprechend angepasst werden –; aber auch die Verwaltung hat sich entsprechend vorbereiten müssen. Es sind Schulungen durchgeführt, neue Leitfäden ausgearbeitet und die Abläufe angepasst worden.

Eines kann ich jedenfalls vorwegnehmen: Dieses Gesetz tritt mit all seinen notwendigen Anpassungen wie geplant mit 1. September in Kraft. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Ministerien, in allen Klubs hier im Parlament, aber wahrscheinlich auch in allen Landesregierungen, in allen Gemeinden, in allen Bezirkshauptmannschaften besonders bedanken, die das in akribischer Detailarbeit vorbereitet haben. (Beifall der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamtinnen und Beamten – Sie haben sich das verdient! Sie haben viel Arbeit geleistet, Sie mussten sehr genau sein, um diese Regelungen anzupassen. Das war keine Kleinigkeit. Sehr oft können die Bürgerinnen und Bürger nicht erkennen, wie viel Arbeit dahintersteckt, wenn wir hier ein Gesetz beschließen, daher gilt es, all diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier ein großes Danke zu sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Zadić [Grüne].)

Auch das Parlament unterliegt nun künftig diesem Grundsatz der vollständigen Transparenz. Künftig müssen alle Informationen von allgemeinem öffentlichem Interesse auch entsprechend kundgemacht und veröffentlicht werden, und zwar auf der Website des Parlaments. Die Verantwortung dafür tragen die Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin des Nationalrates, wenn auch nicht ganz alleine, denn in grundsätzlichen Fragen hat der Präsident des Nationalrates auch die Präsidialkonferenz beizuziehen, um solche Fragen zu klären. Ich kann daher schon sagen: Auch für das Parlament gilt: Transparenz ist die Regel, Geheimhaltung ist die Ausnahme. 

Meine Kolleginnen und Kollegen werden im Laufe der heutigen Sitzung auch noch auf die weiteren Gesetzesänderungen näher eingehen, ich kann aber jetzt schon festhalten: Der österreichische Staat spielt damit künftig in der Champions League mit. Der Staat wird gläsern, nicht jedoch seine Bürgerinnen und Bürger. Geheimhaltung ist nur mehr in klar begründeten Ausnahmefällen möglich. Transparenz ist kein Risiko für den Staat, sie ist seine demokratische Stärke. Ich freue mich auf den 1. September und auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

10.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Wotschke. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.