RN/22
10.37
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich stehe hier – muss ich ehrlich sagen – mit gemischten Gefühlen. Es ist absolut wichtig und essenziell, dass im Parlament jetzt Informationsfreiheit herrscht, dass wir das in der Legislative umsetzen, dass wir das auch in der Exekutive umsetzen, eben mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das bereits beschlossen wurde, das wie bereits erwähnt auch mit 1. September 2025 in ganz Österreich in Kraft treten und dazu führen wird, dass wir vom Amtsgeheimnis einen Schritt wegmachen und hinkommen zu einer Transparenz, die die Bürgerinnen und Bürger in Österreich verdient haben.
Vielleicht, um das kurz zeitlich einzuordnen, wo wir uns hier in Österreich befinden: In Schweden hat man im Jahr 1766 Informationsfreiheit in die Verfassung geschrieben, wir machen das im Jahr 2025. Wir hinken hier wirklich hinterher.
Es ist ein erster guter und wichtiger Schritt, dass wir Informationsfreiheit verankern, aber – und da sind die gemischten Gefühle – das tun wir nicht flächendeckend in ganz Österreich. Es gibt eine ganz, ganz große Ausnahme, und diese große Ausnahme, was die Informationsfreiheit betrifft, sind die Gemeinden in Österreich. Wenn Sie in einer Gemeinde leben, die weniger als 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner hat, dann haben Sie kein Recht auf Informationsfreiheit, dann haben Sie kein Recht, zu wissen, wie in dieser Gemeinde gearbeitet wird. Das ist eine riesige, riesige dunkle Masse. Jetzt kann man sich schon denken: Das sind doch nicht so viele Gemeinden – aber das wäre falsch. Das sind 1 834 Gemeinden in ganz Österreich! Zum Vergleich: In Österreich gibt es 2 093 Gemeinden. Das sind also ganze 80 Prozent, 84 Prozent sogar, und dort leben 40 Prozent der Einwohner in ganz Österreich – 40 Prozent, für die diese Informationsfreiheit eben nicht gilt. Sie gilt auch nicht bei Kammern und Sozialversicherungsträgern.
Und wenn Sie keine juristisch profunden Kenntnisse haben, wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihr Recht umsetzen, auch dann wird es schwierig, denn die proaktiven Veröffentlichungspflichten gelten jetzt zwar im Parlament, in den Landtagen gelten sie aber nicht. Und wenn Sie aktiv Informationen anfordern, dann müssen Sie auch wissen, dass Sie dafür einen Bescheid brauchen, denn ohne Bescheid können Sie das Ganze nachher nicht bekämpfen.
Das ist auch der Grund, wieso NEOS vor eineinhalb Jahren gegen das Informationsfreiheitsgesetz gestimmt hat: weil es eben nicht überall nur Transparenz bringt, sondern auch ganz, ganz große dunkle Flecken.
Liebe Zuseher:innen, jetzt können Sie schon denken: Das ist harsche Kritik, es ist doch zumindest ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. – Aber – und das ist der Haken an der Sache – was es in diesem Gesetzentwurf auch gibt, was es in der Informationsfreiheit insgesamt gibt, ist die sogenannte Ewigkeitsklausel. Das heißt, um das Informationsfreiheitsgesetz, das eben die Exekutive bindet, zu ändern, müssen alle neun Landeshauptleute zustimmen, und ob das so stattfinden wird, ist fraglich.
Das heißt also, wir stehen hier mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist es großartig, dass im Parlament mehr Transparenz kommt, aber für uns NEOS gilt: Die muss es überall geben – in ganz Österreich, auch in kleinen Gemeinden. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.40
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie gelangen zu Wort. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.