RN/26

10.46

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich spreche zu TOP 5, zur Novellierung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes.

Manche von uns können sich vielleicht noch an das Jahr 2021 erinnern: Damals haben wir bereits eine Novellierung vorgenommen, und da wurde im Immobilien-Investmentfondsgesetz für Kleinanleger eine Mindestbehaltefrist und eine Rückgabefrist eingeführt, was eine erhebliche Schlechterstellung für Kleinanleger bewirkte. Für eine diesbezügliche Änderung der Fondsbestimmungen musste bisher eine einjährige Veröffentlichungsfrist eingehalten werden, was wiederum ein Vorteil für die Kleinanleger war, weil sie dadurch eine zeitlich angemessene Möglichkeit zur Rückgabe beziehungsweise zum Verkauf ihrer Anteile hatten.

Diese einjährige Schutzfrist soll mit der heutigen Novelle auf eine Dreimonatsfrist verkürzt werden, was eine erhebliche Schlechterstellung für Kleinanleger beziehungsweise Konsumenten bedeutet. Von einer derartigen Verkürzung der Schutzfrist profitieren lediglich die Immobilienkapitalanlagegesellschaften. Zum Schutze der Kleinanleger beziehungsweise der Konsumenten werden wir Freiheitliche daher gegen diese Novelle stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit gestern ist es fix: Der Ecofin-Rat hat die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen die Republik Österreich beschlossen. Die Republik verliert damit einen Teil ihrer Budgethoheit. Die von der Einheitspartei verursachte Einleitung eines Defizitverfahrens bedeutet eine Besachwalterung durch Brüssel und wird das Vertrauen der Finanzmärkte in die Republik nicht fördern – ein Imageverlust. Die Kreditwürdigkeit der Republik wurde von der Ratingagentur Fitch bereits herabgestuft, und dieser Vertrauensverlust durch eine Ratingagentur bedeutet natürlich mittelfristig massiv höhere Ausgaben für Zinsen.

Die Verliererkoalition hat damit aber nicht nur ein Versprechen in ihrem Regierungsprogramm gebrochen – wir alle erinnern uns an das Wording im Regierungsprogramm: „Uns eint jedenfalls das Ziel, ein Defizitverfahren zu verhindern“ –, sondern hat mit dem im Juli beschlossenen Budgetpfad, dem Doppelbudget beziehungsweise dem Bundesfinanzrahmengesetz, bereits ein weiteres Versprechen gebrochen: Bereits heute wissen wir, dass die mit der Europäischen Kommission akkordierte notwendige Unterschreitung der 3-Prozent-Defizit-Obergrenze im Jahr 2028 laut Fiskalprognose nicht erreicht werden wird. Die Verliererkoalition, allen voran unser Finanzminister, will aber die budgetären Fakten nicht wahrhaben und redet sich den Budgetpfad, den der Fiskalrat als „deutlich überschätzt“ und „unambitioniert“ bezeichnet hat, schön. 

Finanzminister Marterbauer hat für die berechtigte Kritik des Fiskalrates folgende Ausrede parat – ich zitiere –: Wir – also die Bundesregierung – haben eine „Reihe von Maßnahmen“ eingestellt, die noch nicht konkretisiert sind und die der Fiskalrat daher in seine Berechnungen nicht aufnehmen kann. Nun muss man aber den ganzen Bericht des Fiskalrates lesen: Im Bericht des Fiskalrates über die Einhaltung der Fiskalregeln wird eindeutig festgehalten, dass selbst „bei vollständiger Umsetzung des geplanten Konsolidierungspfades“ die 3-Prozent-Defizit-Obergrenze „überschritten“ wird und zusätzliche „Konsolidierungsmaßnahmen [...] unumgänglich“ sind. 

Erinnern wir uns an die Budgetrede des Finanzministers, in der es um die Transparenz ging! Er meinte damals: „Wir legen dem Hohen Haus und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes die aktuelle Lage des Budgets transparent und nach bestem Wissen und Gewissen vor, ohne irgendetwas zu beschönigen.“ – Aber genau das macht der Herr Finanzminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Laut der Alternativberechnung des Fiskalrates werden wir 2028 ein Defizit von 3,3 Prozent des BIPs haben und 2029 eines in Höhe von 3,2 Prozent des BIPs. Das BMF, sprich der Finanzminister, hat die Werte schöngerechnet und kommt 2028 auf 3 Prozent und 2029 auf 2,8 Prozent. Wir werden uns in diesen Jahren noch an heute erinnern, und der Fiskalrat wird recht bekommen. 

Sollten wir 2028 wie geplant aus dem defizitbasierten ÜD-Verfahren herauskommen, wie sich das der Herr Finanzminister vorstellt, dann wird die EU sofort ein weiteres Defizitverfahren gegen die Republik Österreich einleiten, und zwar das schuldenbasierte ÜD-Verfahren. Der Herr Finanzminister, und damit die Verliererkoalition, hat nämlich nicht nur das Defizit nicht im Griff, sondern auch nicht die Staatsschulden. Diese Verliererkoalition wird unser Land weiter herunterwirtschaften und den budgetären Scherbenhaufen, den uns Schwarz-Grün hinterlassen hat, nur noch weiter vergrößern. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine echte und nachhaltige Budgetsanierung, und zwar ohne Besachwalterung durch Brüssel, ist nur unter einem Volkskanzler Herbert Kickl möglich. (Heiterkeit des Abg. Gödl [ÖVP].) – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.53

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.