RN/47
12.43
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Debatte war sehr erleuchtend. (Abg. Deimek [FPÖ]: Das glaub’ ich dir!) Als der Herr Bundesminister der Freiheitlichen Partei in gewisser Form vielleicht unterstellt hat, dass sie gegen den Staatsschutz sei, hat die Freiheitliche Partei herausgerufen: Nein, nicht gegen den Staatsschutz, sondern nur gegen die ÖVP.
Entlarvender kann es nicht sein. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ist ja die Wahrheit! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Ja, das ist ja ein Unterschied! Für euch ist es offensichtlich kein Unterschied! Es ist aber ein Unterschied!) Aus Ihrer Sicht: Wenn Herr Innenminister Kickl hier wäre, dann wäre alles okay, denn Sie sind mit den Maßnahmen vollkommen einverstanden. Nur: Sie wollen einen anderen Minister haben. Geben Sie es zu, dass es Ihnen nur um Parteipolitik geht und um nichts anderes! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)
Dafür darf ich Ihnen Innenminister Kickl zitieren (Abg. Steiner [FPÖ]: Endlich!): „Ich habe mich von Experten eines Besseren belehren lassen“, hat er gesagt. „Und es ist ja nicht verboten, gescheiter zu werden.“ (Rufe bei der FPÖ: Ja, eh! Nicht schwach!) Wir müssen uns einmal anhören, „was dort an Ermittlungsarbeit de facto verloren gehen kann, nur weil diese Lücke besteht!“ – All das (Abg. Deimek [FPÖ]: ... jämmerlich!) hat Ihr Innenminister Kickl (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und dann kam Corona! Dann kam Corona!) zu dieser Sicherheitslücke gesagt, die dringend notwendig zu schließen ist. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP]. – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Und weil genau solche Leute wie du Polizisten werden, haben wir dieses Problem!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Freiheitliche Partei versucht einfach, Panikmache zu betreiben, und sie ändert ihre Position, wie sie es gerade benötigt: 2017 war das noch ein DDR-Regime, 2018 waren sie voll dafür; 2019, als der Verfassungsgerichtshof es aufgehoben hat, haben sie noch davon gesprochen, dass dies eine Tür, ein Einfallstor für organisierte Kriminalität ist, und heute, da sie jetzt länger in Opposition sind, sind sie wieder dagegen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Und dazwischen drei Jahre Coronaregime der Österreichischen Volkspartei!) Das ist das Spiel der FPÖ – das nimmt lhnen niemand mehr ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Erasim [SPÖ]. – Ruf bei der FPÖ: ... kennt sich nicht aus! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Wohl, der Gerstl kennt sich schon aus!)
Ich nehme gerne diesen Aufruf von der Freiheitlichen Partei auf (Ruf bei der FPÖ: Gemma!): Wie läuft nun eine solche Überwachungsmaßnahme? (Abg. Hafenecker [FPÖ]: So, wie es die ÖVP will!) – Es sind im Gesetz zehn detaillierte Punkte aufgelistet, die notwendig sind, um überhaupt eine solche Überwachung zu ermöglichen. Zuallererst müssen die Sicherheitsbehörden alle Ermittlungsmaßnahmen getroffen haben, die zu keinem Erfolg führen; das müssen sie darlegen und beweisen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: ... super gut, wie es überwacht ist ...!) Danach müssen sie zum Rechtsschutzbeauftragten gehen, der unabhängig und weisungsfrei ist, und dieser Rechtssschutzbeauftragte muss ihnen die Genehmigung geben, damit sie danach zu Gericht gehen (Abg. Stögmüller [Grüne]: ... brauchen sie eine Genehmigung!). Dort – und da darf ich die Worte von Kollegen Shetty aufgreifen – ist es nicht so, dass nur ein Richter entscheidet, sondern – das haben wir nach dem Begutachtungsverfahren entsprechend geändert – dort sind drei Richter, dort ist ein Dreirichtersenat erforderlich, um eine solche Maßnahme zu genehmigen. Wenn es genehmigt ist, nachdem alle einzelnen Punkte genau aufgelistet wurden, hat der Rechtsschutzbeauftragte noch immer die Aufgabe, jeden Detailpunkt und jeden Teil der Überwachung weiterhin zu kontrollieren (Abg. Zorba [Grüne]: Wo sitzt denn der Rechtsschutzbeauftragte?), und er kann die Überwachung jederzeit beenden.
Und dann: Es ist nicht so, dass das gesamte Handy oder so etwas kontrolliert wird (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Nein! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein! Bestimmt nicht! Sicher nicht! – weiterer Ruf bei der FPÖ: Nur die erste Seite!), sondern die Anordnung muss auch genau zum Inhalt haben, welches Detail man herausnehmen darf, also nur eine ganz bestimmte Whatsapp-Information (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Alle ganz bestimmt von Whatsapp! Sie glauben auch, die Terroristen kommunizieren über Whatsapp, oder was?) oder eine ganz bestimmte Signal- oder Telegram-Information. Nichts anderes darf ausgeleitet werden. (Abg. Prammer [Grüne]: Das funktioniert ja nicht einmal bei der Telefonüberwachung! – Ruf bei der FPÖ: Nur die erste Seite vom Handy wird kontrolliert!) Das Ganze passiert mit einem Vieraugen- oder Sechsaugenprinzip, mit einer genauen, detaillierten Kommunikation, die von den Sicherheitsbehörden schriftlich dargelegt werden muss, damit es zu keinem Missbrauch kommen kann. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ach so! Was ist, wenn es zu Missbrauch kommt?)
Meine Damen und Herren, detaillierter konnten es die Experten nicht mehr machen. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Und wenn das Ministerium insgesamt missbraucht wird? Was ja der Fall ist?) Sie haben sich die beste Mühe gegeben, dass dieses Gesetz verhältnismäßig ist, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist – und das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Ich brauche die Messengerüberwachung nicht missbrauchen, wenn ich das ganze Ministerium missbrauche!) Da möchte ich zum Schluss noch einmal den ehemaligen Innenminister Kickl zitieren (Abg. Deimek [FPÖ]: Hast was anderes auch noch?): Die Masse wird geschützt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, das war alles vor Corona, Herr Kollege!) und nicht die kriminellen Aktivitäten Einzelner. – Darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
12.48
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Susanne Fürst. – Frau Abgeordnete, ich habe Ihre Zeit auf 4 Minuten eingestellt. Bitte.