RN/52
13.15
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Unser Klubobmann Yannick Shetty hat, glaube ich, schon sehr klargemacht, dass so eine Debatte natürlich gerade für Liberale immer eine äußerst schwierige ist. Wir haben – und das hat er auch klargemacht – natürlich sehr, sehr intensiv und sehr lange dazu im Klub, aber auch darüber hinaus diskutiert. Ich glaube, es ist in solchen wesentlichen Fragen auch sehr notwendig, das zu tun.
Ganz grundsätzlich muss man sagen, dass selbstverständlich das Ziel der Republik sein muss, Sicherheit für jeden zu gewährleisten. Sowohl innere Sicherheit als auch äußere Sicherheit sind zu gewährleisten, damit jeder Bürger, jede Bürgerin in diesem Land leben kann und sich sicher sein kann, dass das eigene Leben nicht in Gefahr ist. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren sehr oft erlebt, dass dieser Sicherheitskompass der Bürgerinnen und Bürger, dieses Sicherheitsgefühl – durchaus berechtigt in vielen Fragen – nicht mehr da ist. Da muss man sich die Frage stellen: Was können wir mit möglichst wenig Eingriff machen, damit diese Sicherheit hergestellt werden kann? – Diesbezüglich sind ganz viele Hausaufgaben zu machen, wie beispielsweise eine Personaloffensive im Polizeibereich, in der DSN. Es sind auch ganz viele Personalfragen mit Blick auf die DSN zu klären – und ich weiß, dass das dem Herrn Minister sehr bewusst ist –, da auch weitere Schritte zu gehen, und es ist hart daran zu arbeiten, dass die DSN nach ihrer ersten Entwicklungsphase, in der sie ist, auch die Möglichkeiten hat, da wirklich tätig zu werden. Personal ist zur Verfügung zu stellen, die technischen Ressourcen sind zur Verfügung zu stellen et cetera.
Dann stellt sich natürlich die Frage: Welche Kompetenzen braucht es darüber hinaus? Das ist – und ich habe es vorhin angesprochen – keine einfache Entscheidung. Da gibt es gewisse Parameter, an die man sich in Verhandlungen, in Koalitionsverhandlungen gebunden hat – und es ist auch das Thema Gefährderüberwachung im Koalitionspakt festgeschrieben. Sie wissen auch, wie der Prozess war, der uns wesentlich war, nämlich von Anfang an zu sagen: Wenn es dazu einen Prozess gibt, dann setzen wir alles daran, dass es möglichst wenig Eingriff gibt, dass dieser sehr klar geregelt ist, dass es möglichst viel Rechtsschutz gibt und – da setzen wir alles daran – dass das auch verfassungskonform ist.
Klubobmann Shetty hat schon gesagt, das können nicht wir entscheiden – schon gar nicht ich als Hobbyjurist, wie ich mich selber bezeichne –, sondern das müssen andere entscheiden. Deswegen war es uns so wichtig, einerseits die Begutachtung so lange wie möglich, also eine außergewöhnlich lange Begutachtung, zu machen und im Verfahren auch ernst zu nehmen, was in der Begutachtung herausgekommen ist.
Ich glaube, kaum jemand bei uns würde sagen, dass der Entwurf, der in Begutachtung gegangen ist und nach der Begutachtung mit Stellungnahmen dagelegen ist, so umzusetzen gewesen wäre. Deswegen gibt es auch eine Vielzahl an Maßnahmen – Kollege Shetty hat sie schon ausgeführt –, die wir umgesetzt haben. Wir haben den Rechtsschutz in langen und zähen Verhandlungen verbessert. Ich denke an den Rechtsschutzbeauftragten, die Verlängerung der Begutachtungsfrist. Nicht nur hat der Rechtsschutzbeauftragte jetzt drei Monate Zeit hat, sondern der Unterausschuss kann auch die Verträge einsehen und sich im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle entsprechend damit auseinandersetzen. Ich denke an den Dreirichtersenat, der natürlich eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem, wie es davor war, ist. Bleiben wir auch beim Rechtsschutzbeauftragten: Es ist festgelegt, dass wir selbstverständlich die personellen Ressourcen und auch die fachlichen Ressourcen in der Rechtsschutzabteilung schaffen wollen. Jeglicher Datentransfer, der stattfindet, jegliche Bewegung muss gekennzeichnet sein, und dementsprechend kann auch der Rechtsschutzbeauftragte alles einsehen, die Löschung verlangen und ist natürlich als Kontrollinstanz in einer Art und Weise eingebunden, wie das bisher noch nie da war. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Weil von den Grünen, glaube ich, das Thema Schutz von Journalist:innen angesprochen wurde: auch das als klare Kennzeichnung, dass hier immer der Dreirichtersenat entscheiden muss – eine massive Verbesserung zu davor. Auch dass Zufallsfunde im Hinblick auf Vermögensdelikte nicht angewendet oder gebraucht werden dürfen, ist eine klare Verbesserung. Und – das halte ich schon fest – das Wesentliche ist, dass genug Zeit für den VfGH vorhanden ist, zu entscheiden, ob diese Software verfassungskonform ist oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)
All diese Veränderungen haben dazu geführt, dass dieses Gesetz sicherlich ein wesentlich besseres ist, als es das in der Vergangenheit war.
Ich möchte aber abschließend auch eine Sache feststellen; das hat auch der Herr Klubobmann schon gemacht, aber es ist wesentlich: Es gibt keinen Millimeter mehr, als wir heute hier in diesem Parlament beschließen wollen, Herr Bundesminister! (Abg. Maurer [Grüne]: Das könnt ihr doch überhaupt nicht bestimmen! Die fragen euch doch gar nicht! ) Keinen einzigen Millimeter mehr, keine weitere Ausweitung in irgendeiner Form! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)
13.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Leinfellner.