RN/89
16.12
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die letzten Jahre haben uns vor Augen geführt, wie verwundbar unsere Welt ist – nicht nur ökonomisch und ökologisch, sondern auch gesundheitlich. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie schnell sich ein Virus über Grenzen hinweg verbreiten kann und wie schwer es ist, im Krisenfall adäquat, abgestimmt und solidarisch zu handeln. Vor diesem Hintergrund ist der WHO-Pandemievertrag nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Der Pandemievertrag soll sicherstellen, dass alle Länder in Zukunft gemeinsam schneller, transparenter und gerechter auf neue Bedrohungen reagieren können. Es geht um den Aufbau robuster Frühwarnsysteme, den gerechten Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten, um Forschungstransparenz, um Daten- und Informationsaustausch und vor allem um internationale Solidarität.
Wie aber schon oft in der Vergangenheit nutzt die FPÖ Krisen aber nicht, um Lösungen zu finden, nein, sondern um bewusst Unsicherheit und Angst zu schüren. Seit Monaten werden Angstkampagnen gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften geführt. (Abg. Wurm [FPÖ]: ... andere Platte!) Auch im vorliegenden Antrag wird zum wiederholten Male behauptet, dass massive Eingriffe in die Souveränität der Nationalstaaten durch den Generaldirektor der WHO ermöglicht werden. Wenn man aber euren Antrag jetzt genauer durchliest, dann sieht man, die FPÖ schreibt selbst: Der Generaldirektor der WHO darf lediglich „entsprechende Maßnahmen“ wie beispielsweise „Empfehlungen zu Reise- und Handelsbeschränkungen“ „anregen“.
Also bitte, „anregen“ und „Empfehlungen“ bedeuten im normalen Sprachgebrauch nicht, dass verpflichtende Maßnahmen angeordnet werden können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Es können eben – und das ist Fakt, und das schreibt die FPÖ selbst im Antrag – lediglich Empfehlungen abgegeben werden. Also: Die WHO kann in Österreich eigenständig keine Maßnahmen setzen. Auch nach Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften sind weiterhin die österreichische Bundesregierung und wir als Nationalrat dafür zuständig, Maßnahmen in Österreich zu setzen.
Aber auch aus der Anfragebeantwortung – was Kollegin Giuliani schon angesprochen hat – der Frau Bundesministerin Schumann geht hervor, dass im Rahmen dieses Abkommens keine verbindlichen Maßnahmen gesetzt werden können. So, diese Antwort versucht die FPÖ nun zu verdrehen, da sie weiterhin Verunsicherung schaffen möchte und offensichtliche Fakten nicht zur Kenntnis nehmen will. Laut FPÖ ermögliche das neue Abkommen eine Einflussnahme über politische und diplomatische Mittel durch die WHO. Da frage ich mich schon: Was versteht ihr Abgeordneten der FPÖ bitte unter politischer und diplomatischer Arbeit? Diplomatische Beziehungen und diplomatischer Austausch mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind doch tägliche Aufgaben für friedliche Zusammenarbeit. Nur Angst zu schüren, ist für mich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)
Was die FPÖ allerdings besonders gut kann, ist, mit unzähligen – aus meiner Sicht unnötigen – Anfragen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Verwaltung lahmzulegen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Unnötige Anfragen?) Alleine 263 generierte FPÖ-Anfragen zum Thema Corona haben im Sozialministerium knapp 789 000 Euro an Verwaltungskosten verursacht. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Obwohl diese Anfragen bereits in der letzten Legislaturperiode beantwortet worden sind, hat die FPÖ die Fragen nun erneut eingebracht. (Abg. Stefan [FPÖ]: Und dann hat’s so viel Geld gekostet? Welche Logik ist das? Habts das dann noch einmal schreiben müssen und es hat so viel gekostet?) Da frage ich mich dann schon: Lesen Sie die Anfragebeantwortungen überhaupt, oder verstehen Sie den Inhalt nicht? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: O ja, ich versteh’ schon: Der Verwaltungsaufwand ist zu hoch!) Also, der Pandemievertrag – das kann man auf jeden Fall sagen – bedeutet nicht die Einschränkung demokratischer Rechte, sondern deren Schutz, denn je besser wir auf Pandemien reagieren können (Zwischenruf bei der FPÖ), desto eher können wir verhindern, dass Grundrechte in Krisen überhaupt eingeschränkt werden müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte nochmals betonen, dass in Artikel 22 des Pandemievertrages ausdrücklich steht, dass weder die WHO noch ihr Generaldirektor innerstaatliche Maßnahmen anordnen, Reisebeschränkungen verhängen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Genau! ... Lockdown ... einfach nix mehr passiert!), Impfungen erzwingen oder Lockdowns anordnen können. Das ist nicht möglich. Liebe Zuseherinnen und Zuseher: Fallen Sie nicht auf die Angstmacherei der FPÖ herein! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.17
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Disoski. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.