RN/106
17.23
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst möchte ich die Gelegenheit ergreifen und Kollegin Raab auch für die gute Zusammenarbeit danken. – Vielen Dank. Die letzten Jahre waren sehr herausfordernd, aber ich habe die gute Zusammenarbeit immer geschätzt. Ich wünsche dir auch viel Erfolg für die kommende Herausforderung. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Wir haben heute schon über das Informationsfreiheitsgesetz gesprochen, das auch wichtig ist, weil es letzten Endes unsere Demokratie stärkt, weil das Vertrauen in die Demokratie gestärkt wird, das Vertrauen in die Politik. Und ja, nach eineinhalbjähriger Übergangsphase ist es bald fast so weit; mit 1. September tritt es dann endlich in Kraft. Natürlich ist das auch ein Meilenstein für Österreich, denn Bürgerinnen und Bürger haben künftig ein Grundrecht auf Information. Bundes- und Landesbehörden müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv öffentlich zur Verfügung stellen und Bürger:innen auf Anfrage Informationen geben.
Dafür müssen mit dieser großen Sammelnovelle eine Vielzahl an bestehenden Gesetzen angepasst werden. Manchmal werden bloß die Begriffe ausgetauscht – wir haben es im letzten Antrag gehört –, teilweise werden bestehende Verschwiegenheitsgründe wegen des neuen Grundrechts auf Informationszugang eingeschränkt, teilweise gibt es Begleitregeln zum Informationserteilungsverfahren, teilweise neue Inhalte, beispielsweise etwa die Veröffentlichung von Förderungen; Förderungen ab 1 500 Euro sollen in eine neue Transparenzdatenbank eingespeist werden – also wirklich viele, viele notwendige und wichtige Änderungen im Sinne der Transparenz.
Leider war aber die Umsetzung der vorliegenden Anpassung durch die neue Regierung holprig – Entwürfe kamen viel zu spät, die Begutachtungsfrist war viel zu kurz, es gab anfangs stark widersprüchliche Teilentwürfe –, und in Teilbereichen ist es unseres Erachtens zu wenig. Die Informationsfreiheit wird nicht voll umgesetzt. Dazu gehören etwa die fehlende Anpassung im Bundesarchivgesetz – dazu bringen wir dann auch noch einen Entschließungsantrag ein –, der Maulkorb für Stiftungsrät:innen und überschießende Einschränkungen der Informationsfreiheit im Schulbereich. Außerdem fehlen unseres Erachtens auch zusätzliche Ressourcen für die Behörden.
Das heißt, auch wenn das Vorhaben gut ist, werden wir dieser Sammelnovelle nicht zustimmen können; wir unterstützen aber jedenfalls das Vorhaben, endlich mehr Transparenz in die Verwaltung zu bringen, deswegen bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, unverzüglich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes vorzubereiten, damit die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv nicht dem Recht der Bürger:innen auf Informationszugang entgegensteht und die Informationsfreiheit gewährleistet bleibt.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
17.26
RN/106.1
„Lex Hartinger-Klein" – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen! (97/UEA)
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Der vorgebrachte Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Muna Duzdar. – Ich habe Ihre Redezeit auf 5 Minuten eingestellt, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.