RN/107

17.26

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Im Jahr 2024, im Jänner 2024, haben wir Historisches beschlossen, wir haben nämlich das Amtsgeheimnis abgeschafft. 

Wenn Kollege Schilchegger heute sagt, wir hätten das Amtsgeheimnis nicht abgeschafft, so stimmt das nicht. Verfassungsrechtlich haben wir das Amtsgeheimnis abgeschafft und stattdessen ein Grundrecht geschaffen, nämlich das Grundrecht auf Information. Das war und ist eine neue politische Kultur in Österreich, ein Paradigmenwechsel, ein Kulturwandel, der im Grunde genommen längst überfällig war, denn seien wir uns ehrlich: Wir waren das letzte Land in der Europäischen Union, in dem das Amtsgeheimnis nicht nur gesetzlich verankert war, sondern in der Verfassung festgehalten war. Das war nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern das hat einfach nicht mehr zu einem modernen demokratischen Rechtsstaat gepasst, der auf das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger setzt, der auf Teilhabe aufbaut. 

Eine Demokratie bleibt ja nicht stehen, sondern eine Demokratie entwickelt sich immer weiter. Unser demokratischer Staat ist heute anders entwickelt als noch vor ein paar Jahrzehnten. Es muss ja auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass in einem modernen Rechtsstaat staatliches Handeln transparent ist. Es schafft auch positive Effekte, wenn Menschen besser informiert sind; wenn sie das Gefühl haben, sie können sich besser einbringen, fühlen sie sich auch ganz anders ernst genommen, und wer nachvollziehen kann, wie Entscheidungen getroffen werden, wer weiß, wie mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird, der fühlt sich auch ganz anders eingebunden. Das schafft mehr Vertrauen in die Demokratie und in die staatlichen Institutionen. 

Heute gehen wir den notwendig gewordenen Schritt, dieses neue Grundrecht in allen Gesetzen zu verankern, die sich bis dato auf das Amtsgeheimnis berufen haben. Ich verstehe dich, liebe Alma, nicht ganz, wenn du heute sagst, dass ihr von den Grünen da nicht mitgeht, denn all diese Materiengesetze verweisen ja auf das Informationsfreiheitsgesetz, das wir im Jänner 2024 beschlossen haben. Es ist notwendig, es ist ganz notwendig, dass wir diese Materiengesetze anpassen, weil wir ja ansonsten die rechtliche Problematik hätten, dass mit 1. September 2025 das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft tritt, während wir über 100 Gesetze haben, die sich nach wie vor auf das Amtsgeheimnis berufen. Das wäre Rechtsunsicherheit. Mit diesem Schritt, den wir heute setzen, geben wir einen einheitlichen Rechtsrahmen vor. Genau das ist notwendig, um den Behörden, um den Organen, um den Gemeinden die Rechtssicherheit zu geben, die sie brauchen, um das Informationsfreiheitsgesetz vollziehen zu können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch Kollege Schilchegger hat jetzt gemeint, die Materiengesetze betreffend sei alles so holprig und so ungenau geregelt. – Die Materiengesetze beziehen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, und das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine ganz klare, konkrete Rechtslage vor, vor allem auch im Hinblick darauf, wann weiterhin Geheimhaltungspflichten bestehen, nämlich bei berechtigten Interessen, beispielsweise bei dem Schutz personenbezogener Daten, bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. 

Dort sehe ich auch das Spannungsfeld – weil Sie auch die Mitarbeiter in den Gemeinden angesprochen haben – zwischen der Informationsfreiheit und dem privaten Interesse, den personenbezogenen Daten. Aber genau da schafft das Informationsfreiheitsgesetz Abhilfe, denn gemäß Artikel 6 haben Personen, die von der Veröffentlichung ihrer Daten betroffen wären, auch die Möglichkeit, zu widersprechen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre berechtigten Interessen beeinträchtigt werden.

Natürlich und selbstverständlich müssen die Gemeinden und die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen unterstützt werden, dass ihnen eben die Anwendung dieses Gesetzes erleichtert wird. Dazu sagt das Informationsfreiheitsgesetz auch ganz klar, dass die Datenschutzbehörde beratend und unterstützend zur Verfügung steht. Der Leitfaden mit 120 Seiten gibt ja auch vor, wie beispielsweise mit missbräuchlicher Verwendung von Anfragen umzugehen ist, und veranschaulicht mit einer Grafik die Prüfungsschritte. 

Aber – und das sage ich ganz klar – auch dem Gemeindebund wird bei der Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis eine sehr wichtige Rolle zukommen, nämlich die Gemeinden bei der Umsetzung zu unterstützen und beispielsweise auch technische Tools zur Verfügung zu stellen, die die Umsetzung vereinfachen. (Beifall bei der SPÖ.)

Vielleicht abschließend und noch einmal betonend: Mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Anpassungen in den Gesetzen entwickeln wir die österreichische Demokratie weiter. So ist auch die Informationsfreiheit zu verstehen, nämlich als Stärkung unserer Demokratie – und wir schaffen auch mehr Rechtssicherheit. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.32

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.