RN/110

17.38

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns als Bundesregierung das Motto gesetzt: Sanieren, reformieren und wachsen. 

Mit dem 1. September 2025 beginnt ein neues Kapitel der Transparenz für die österreichische Verwaltung und die Behörden. An diesem Tag tritt die Reform zur Informationsfreiheit in Kraft – ein bedeutender Meilenstein, der das verfassungsrechtliche Fundament des Informationszuganges in Österreich neu ordnet. Der bisherige verfassungsgesetzliche Grundsatz der Amtsverschwiegenheit und die damit einhergehende Auskunftspflicht der Verwaltung treten außer Kraft. An deren Stelle tritt ein neuer, zukunftsweisender Artikel 22a B-VG, der das Prinzip der proaktiven und antragsbezogenen Informationspflicht verankert. Die Vorbereitungen für dieses Inkrafttreten liefen seit letztem Jahr auf Hochtouren. Ich bin zuversichtlich, dass bis September alle technischen, organisatorischen und legistischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die Umsetzung der Informationsfreiheit effizient und rechtssicher zu gestalten.

Daher wurde auch die Ihnen vorliegende Sammelnovelle mit 140 Artikeln und Gesetzen erarbeitet. Das heißt, überall dort, in den verschiedenen Materiengesetzen, waren bisher die Amtsverschwiegenheit oder das Amtsgeheimnis verankert. Alle diese Bestimmungen wurden umfassend geprüft, inhaltlich wie sprachlich überarbeitet und im Rahmen dieses Sammelgesetzes an die neue Verfassungsnorm angepasst.

Geheimhaltungspflichten bleiben möglich, allerdings nur dort, wo sie sachlich gerechtfertigt sind, und sie müssen künftig dem verfassungsrechtlichen Rahmen entsprechen. Abweichungen vom IFG sind nur mehr dort zulässig, wo sie zwingend erforderlich sind – das ist verfassungsrechtlich klar definiert.

Auf Initiative des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt wurden die Ressorts ersucht, alle Gesetze in ihrem eigenen Wirkungsbereich auf Vereinbarkeit mit der Informationsfreiheit zu prüfen. Die Ergebnisse dieser umfassenden Arbeiten inklusive Begutachtungsverfahren sind nun in die heute vorliegende Regierungsvorlage eingeflossen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS]. – Abg. Strasser [ÖVP]: Super!)

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an die Beteiligten, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsdienstes, die mit großem Einsatz rund 140 Artikel geprüft, sprachlich vereinheitlicht und legistisch präzise zusammengeführt haben. Diese Leistung verdient Anerkennung; sie ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats mit hoher legistischer Qualität.

Ein Wort noch zum Informationsregister, das Teil der Umsetzung ist und mit Blick auf seine Umsetzungsfähigkeit kritisch begleitet wurde: Klar ist, dass mit 1. September die Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung für alle betroffenen Stellen beginnt. Rund drei Monate später gilt dann auch die verpflichtende Einspeisung in das Informationsregister. Diese drei Monate dienen als Übergangsphase, in der die betroffenen Behörden und Gemeinden bereits auf ihren Websites veröffentlichen müssen oder, wenn möglich, ins Register einspeisen können. Besonders Ländern und Gemeinden bietet dies Zeit zur strukturierten Umsetzung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Informationsfreiheit und den Anpassungen dazu setzen wir ein deutliches Zeichen für Reformen auf Höhe der Zeit, für Transparenz, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger und Staat und für einen modernen und bürgernahen Staat.

Ich danke Ihnen auch für die guten Gespräche zur Sammelnovelle im Verfassungsausschuss und hoffe auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Tanzler [SPÖ] und Shetty [NEOS].)

17.42

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.