RN/112

17.45

Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf wieder zum Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz zurückkommen, das wir heute hier diskutieren und beschließen. Es ist weit mehr als eine rein technische Umsetzung: Es geht um ein neues Verständnis des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern, und es ist ein echtes Update für unsere Demokratie.

Das (auf einen mehrere Zentimeter dicken Band auf dem Redner:innenpult deutend) ist übrigens die Regierungsvorlage zum Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz. Dieses ist notwendig geworden, weil wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz einen echten Paradigmenwechsel eingeleitet haben. Das Amtsgeheimnis ist in einer modernen Informationsgesellschaft schlichtweg nicht mehr zeitgemäß – weg vom Amtsgeheimnis hin zu einem Grundrecht auf Information. Wir alle wollen einen Staat, der Transparenz lebt, einen Staat, der Vertrauen in seine Bürgerinnen und Bürger hat, einen Staat, der offenlegt, wie Entscheidungen getroffen werden. Das zeigt Stärke und keine Schwäche.

Als ehemalige Klubobfrau des Gemeinderatsklubs der ÖVP Stadt Graz und als Unternehmerin ist mir die kommunale Realität bekannt. Ich weiß, wie wichtig Informationen für das Vertrauen in die Verwaltung sind und wie wichtig Informationen für die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen sind. Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, was wir mit ihrem Steuergeld machen beziehungsweise was damit passiert, wie die Verwaltung Entscheidungen trifft. Wir alle profitieren davon, wenn das Handeln des Staates und seiner Organe nachvollziehbar ist, verständlich und zugänglich gemacht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

In meiner Heimatstadt Graz und in den steirischen Gemeinden wie jenen meiner Kollegen Kühberger, Stark und Schnabel zeigt sich: Die Zeit der Legisvakanz wurde genutzt; es wurden Fortbildungen durchgeführt, Abläufe optimiert, technische Systeme angepasst. Das unterstreicht den konstruktiven Zugang unserer Gemeinden und Behörden.

Es wurde auch im Ausschuss angesprochen: die Sorgen von Gemeinden bezüglich einer möglichen Überlastung, insbesondere der kleineren Gemeinden. Seien wir uns aber ehrlich: Auch bisher war es möglich, über die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder Auskunftsbegehren zu stellen. Neu ist daher nicht die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen können; neu ist, dass der Zugang zur Information als Grundrecht gestärkt wird und die Prozesse klarer geregelt werden.

Es geht uns um verantwortungsvolle Transparenz. Wir haben im Gesetz klare Leitlinien durch das Bundeskanzleramt, von der Datenschutzbehörde, praxisnah, verständlich und handhabbar – und genau das braucht es, denn am Ende geht es nicht nur um Akteneinsicht, sondern um Vertrauen in den Staat und in seine Institutionen. Mit diesem Gesetz machen wir einen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe und zu einer offenen, zukunftsfähigen Verwaltung. (Beifall bei der ÖVP.)

17.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.