RN/116

18. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (127 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Daten-Governance, Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen nach der Verordnung (EU) 2022/868 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Datenzugangsgesetz – DZG) erlassen wird (154 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger für 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/117

18.02

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Staatssekretär! Bevor ich jetzt zu meinem Redebeitrag komme, eine ganz kurze Anmerkung zum vorherigen Punkt, nämlich zur Abstimmung. Was ist zwischen dem Ausschuss und der heutigen Plenarsitzung passiert? – Die Grünen haben sich im Verfassungsausschuss gegen die Änderung betreffend Bankwesengesetz ausgesprochen und heute stimmen sie dafür. Also was haben sie dafür von den Regierungsparteien bekommen? Das ist schon immer eine politisch interessante Frage. (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Eine Sporttasche! – Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und Grünen.)

Zum jetzigen Punkt aber könnte man sagen: von dem einen Gesetzesmurks, nämlich diesem Informationsfreiheitssammelgesetz, zum nächsten! Diesmal sprechen wir über die Beschlussvorlage zu einem Datenzugangsgesetz, mit der Sie sozusagen vorgeben, etwas für die Wissenschaft zu tun und europäisches Recht umzusetzen, mit der aber in Wahrheit eine neue Bürokratie im Bundeskanzleramt aufgebaut wird. Das ist ja nicht eine Datenbank, die einen Einmalaufwand hat, sondern das kostet den österreichischen Steuerzahler weitere 4 Millionen Euro pro Jahr, und es wird keinen praktischen Nutzen für die Bevölkerung haben.

Damit Sie verstehen: Es sind nicht nur die Freiheitlichen, die etwas gegen diesen Entwurf haben, um sozusagen Oppositionspolitik zu betreiben, sondern das ergibt sich ja auch wieder aus den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren. Da weist die Rechtsanwaltskammer nicht zu Unrecht darauf hin, dass es sich ja bereits jetzt um eine komplexe Materie handelt und Vollzugsschwierigkeiten im Bereich der DSGVO an der Tagesordnung sind, weil einerseits die Datenschutzbehörde im Verwaltungsweg für Dinge zuständig ist, und für ein und dieselbe Frage, die zu beurteilen ist, aber auch das Gericht. Es ist also ein Rechtszug, der in beide Richtungen eröffnet wird, einerseits zu den Zivilgerichten, andererseits über die DSB, die Datenschutzbehörde, zu den Verwaltungsgerichten.

Und was machen Sie jetzt? – Anstatt dass Sie diese Dinge vereinfachen und diese Verwaltungswege reduzieren, kommt es noch einmal zu einer Aufblähung. Auch die Rechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass es letztlich dann, wenn man auch noch die KI-Verordnung mit reinnimmt, die Zuständigkeit nicht nur des Zivilgerichts gibt, sondern auch noch dreier weiterer Behörden, nämlich einmal der Datenschutzbehörde, des Bundesministeriums für Digitalisierung – das ist noch aus dem Begutachtungsverfahren gewesen, mittlerweile ist es das Bundeskanzleramt – und dann noch der KI-Überwachungsbehörde. Und es bleiben essenzielle verfahrensrechtliche Bestimmungen hierüber im Dunklen. Sie machen es also komplizierter.

Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre eigene Reformankündigung der Verliererampel einmal selbst ernst nehmen und sich überlegen würden, wofür diese Bundesregierung eigentlich steht, dann würden Sie zu demselben Schluss kommen wie die österreichische Rechtsanwaltskammer, wie die Freiheitliche Partei: Das ist das Gegenteil von Deregulierung, das ist das Gegenteil eines sparsamen Umgangs mit österreichischen Steuergeldern, und so eine Gesetzesvorlage ist daher abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.04

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/118

18.04

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, wir sehen das natürlich anders. Wir glauben, dass wir mit dem Beschluss dieses Datenzugangsgesetzes einen sehr bedeutenden Schritt setzen, in Richtung digitale Zukunft für Österreich, für Europa, aber auch für unseren Binnenmarkt, für unsere Wirtschaft.

Das ist ein ganz zentraler Baustein, um auch die Datenstrategie in Europa voranzubringen, und offen gesagt – ich meine, die NEOS stehen genauso für Marktliberalisierung und stimmen dem absolut zu; sie werden das danach wahrscheinlich auch erklären – finde ich Ihre Argumentation nicht ganz stringent. 

Es ist mir aus dem Ausschuss erzählt worden, es wurde argumentiert, das sei mit 3 bis 5 Millionen Euro im Jahr zu teuer, was auch total absurd ist, weil es ja wahnsinnig viel bringt. Daten sind das heutige Rohöl. Das ist es. Wir wissen, wir haben keine Möglichkeit, mitzuspielen – USA, Asien. Der Punkt ist: Unsere Daten werden nicht genutzt. Und wenn wir jetzt all die Grundlagen im Hintergrund sehen, wo Wertschöpfung erzeugt wird: Es geht auch darum, die Daten zu nutzen. Wir sitzen hier auf einem Schatz und nutzen ihn nicht, weil wir keine juristischen Instrumentarien geschaffen haben. Es ist notwendig, dass wir das jetzt nachholen.

Ziel ist es, dass es auch eine Sicherheit für den Endkunden gibt. Ich sehe auch, was es wiederum den Leuten bringt, wenn man sich die Krebsforschung anschaut. Bei Ihnen (in Richtung FPÖ) sind ja doch auch viele vernunftorientierte Ärzte, Freiberufler, also schon auch Leute, die dieses große Gesamtbild sehen. Wir bleiben ja hintennach. Die Forschung ist darauf angewiesen. Und überall – zum Beispiel KI-Modelle, die momentan trainiert sind – sind die europäischen Daten nicht inkludiert. Ich sehe das als Forschungssprecherin, egal wo ich bin, dass man überall ein großes Thema hat, weil man sagt, man trainiert eigentlich mit Daten von der restlichen Welt und nicht mit den europäischen Daten. Dieses Problem wird gelöst.

Wenn wir uns anschauen, wo heute die großen Unternehmen sind, die aus diesem Segment kommen: Wir reden alle über Google, Alibaba, Amazon; dahinter alles datengetriebene Geschäftsmodelle. Wenn wir am Markt noch mitspielen wollen, werden wir uns überlegen müssen: Wie gehen wir selbst mit dem Thema um?, und dazu ist das, glaube ich, ein sehr, sehr gutes Instrument.

Die Medizin, die Gesundheit, aber auch ganz viele ganz andere Dinge, Verkehrsroutenplanung, Routenoptimierung, Lieferkettenoptimierung: Da ist ganz viel drin, bei dem wir uns nicht immer dieser großen Sorge hingeben müssen. Ich verstehe, dass man etwas vereinfachen und simplifizieren will, dafür bin ich auch immer zu haben, aber in dem Fall glaube ich, dass die Probleme einfach deswegen namhaft gemacht werden, weil es von der EU kommt. Das ist ein einfaches Rezept, und ich finde das manchmal wirklich schade, weil ich glaube, wir müssen viel europäischer denken. 

Das ist einfach ein Grundprinzip. Manchmal hat man bei Ihnen als Fraktion das Gefühl – alle anderen stimmen ja mit –, dass, wenn etwas von der EU kommt, man es gleich einmal ablehnen muss. Dann garnieren wir es noch ein bisschen mit Schwurblerei oder einer subtilen Unterstellung, jemand hätte sich kaufen lassen – mittlerweile lassen sich die Grünen bestechen, weil die etwas dafür gekriegt haben –, und dann garnieren wir es mit ein bisschen Corona und dann passt es als Paket. 

Das finde ich schade, weil wir da mitmachen müssen. Es gibt einige von Ihnen, bei denen mir ganz bewusst ist, dass Sie das wissen: Wenn wir uns diesen Markt nicht aufmachen, dann sind wir verloren, gerade weil wir forschungsorientiert sind, gerade weil in Europa ja unser Wissen auf dem Geist der Freiheit beruht, weil daraus unsere Innovationskraft kommt!

Daher bitte noch einmal um die Überlegung – nur weil es ein EU-Mascherl drauf hat; ich glaube, wir brauchen mehr Europa und nicht weniger; und die Leute, die hier sitzen, können auch rechnen –: Wo bleiben wir denn, wenn wir da nicht einsteigen? Wo bleiben wir stehen? Es gibt keine einzige Chance. Die einzige Chance, die wir da haben, ist, europäisch zu denken: mehr Innovation, mehr Wettbewerbsfähigkeit, auch mehr Sicherheit für die Menschen, mehr Sicherheit, dass ihre Daten auch geschützt sind. Und ja, vielleicht hapert es wo – der Herr Staatssekretär wird danach sicher ausführen, wie genau das implementiert wird.

Ich glaube, das Wichtige ist: ohne Kontrollverlust, ohne Risiko für die Datensicherheit. Ja, wer die Daten hat, hat die Macht. Das ist mittlerweile so, schauen Sie sich die größten Unternehmen der Welt an! Da ist kaum noch etwas dabei, wo die Daten nicht sind. Ich glaube, es ist ein Kick-off in die Selbstermächtigung, auch in die Selbstermächtigung Europas. Hoffentlich schaffen wir damit nichts – aber dann können wir auch noch nachjustieren –, was Probleme schafft.

Es steht auch die Macht dahinter, dass wir die Welt zu etwas Besserem verändern, dass wir miteinander Krankheiten besiegen können, dass wir bessere Lösungen für gesellschaftspolitische Probleme haben. Das ist mit Daten möglich. Machen wir den Leuten nicht Angst und Sorge, sondern nehmen wir sie mit! Machen Sie bei diesem Schaffen einer besseren Welt doch auch einmal mit! – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

18.09

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/119

18.09

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch klingt, in Wahrheit geht es aber um Demokratie, Kontrolle und Vertrauen. Es geht um eines der zentralen Themen unserer Zeit: Es geht um Daten. Daten sind Macht, und wo Macht ist, braucht es klare Regeln.

Mit dem Datenzugangsgesetz setzen wir den europäischen Data Governance Act um, und damit schaffen wir ein neues Fundament für den Umgang mit Daten in Österreich. Europa hat eines erkannt: Unsere Daten sind wie unsere Wohnungsschlüssel. Die gibt man nicht einfach weiter und hofft, dass schon nichts passiert, sondern man bewahrt sie sicher auf und entscheidet vor allem selbst, wer sie wann benutzen darf. Daten gehören nicht in fremde Hände und schon gar nicht in die Hände von wenigen Großkonzernen, sondern müssen selbstbestimmt, gemeinwohlorientiert und sicher genutzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei aller Begeisterung für Innovation gilt für uns als Sozialdemokrat:innen ganz klar: Der Schutz persönlicher Daten ist nicht verhandelbar. Datenschutz ist kein Hindernis, sondern Datenschutz ist Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Digitalisierung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daten erzählen ja immer auch Geschichten – Geschichten über unsere Gesundheit, über unsere Arbeit, über unsere Familien –, sie sind das digitale Spiegelbild unseres Lebens. Wer sie nutzt, muss mit größter Sorgfalt handeln. Deshalb ist es richtig, dass die Datenschutzbehörde eine zentrale Rolle im Gesetz bekommt. Sie schützt, was schützenswert ist, nämlich unsere Privatsphäre. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch die neuen Datenvermittlungsdienste werden verpflichtet, höchste Sicherheits- und Transparenzstandards einzuhalten, denn gerade da zeigt sich auch: Datennutzung ist kein Selbstzweck, sie muss den Menschen dienen. Deshalb sind die Verfahren auch gebührenfrei.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz schafft Spielregeln, wo bislang Unsicherheit geherrscht hat. Es öffnet Türen für Innovation, aber es lässt die Tür zur Privatsphäre verschlossen, wo sie es bleiben soll. Datennutzung und Datenschutz sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben verantwortungsvollen Politik – und genau das schafft dieses Gesetz. Fairer Zugang, klare Regeln und ein starker Schutz für die Menschen – so geht digitale Verantwortung im Interesse der Gesellschaft. Gemeinsam bringen wir Österreich wieder auf Kurs! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.12

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ines Holzegger. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/120

18.12

Abgeordnete Ines Holzegger (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie, aber auch zu Hause! Das Datenzugangsgesetz ist ein zentraler Baustein für einen innovativen und zukunftsfitten Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich, denn für uns ist ganz klar: Ohne Daten gibt es keine künstliche Intelligenz, und ohne künstliche Intelligenz gibt es keine Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, die speziell in der Wirtschaft so wichtig sind.

Mit dem Datenzugangsgesetz schaffen wir die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen genau dafür, dass Zugang zu den öffentlichen Daten gewährt wird, und zwar – und da muss ich dem Kollegen von der FPÖ widersprechen – einfacher, transparenter und effizienter bei gleichzeitigem Schutz der Daten, die geschützt werden müssen. (Beifall bei den NEOS.)

Und was bringt das jetzt? – Das bringt den Unternehmen, der Forschung und der Gesellschaft insgesamt wahnsinnig viel, weil es neue Möglichkeiten eröffnet. Ich möchte das ein bisschen konkretisieren, und da, werte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, müssen Sie jetzt vielleicht ein bisschen stark sein, denn da geht es um die Klimakrise, die menschengemacht und echt ist (Abg. Stefan [FPÖ]: Katastrophe!) – also vielleicht aufpassen. (Abg. Stefan [FPÖ]: „Katastrophe“ sagen, bitte!) – Es ist eine Katastrophe, wenn man es leugnet, das ist wahr. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

Zum Beispiel Mountresilience: Das ist ein EU-weites Klimaprojekt mit Tiroler Beteiligung. Ziel davon ist es, die Bergregionen widerstandsfähiger zu machen (Abg. Stefan [FPÖ]: Gegen was?) – gegen die Klimakrise (Abg. Stefan [FPÖ]: Gegen was?) –, indem man naturbasierte (Abg. Stefan [FPÖ]: Gegen die Natur? Ach so!) Anpassungsmaßnahmen macht. Dafür werden dann in neun europäischen Regionen prototypische Lösungen entwickelt, getestet, und – ganz wichtig – auch skalierungsfähig gemacht. (Abg. Stefan [FPÖ]: Endlich! Die Natur wird endlich widerstandsfähig gemacht!)

Bei einem anderen Beispiel geht es um Wetter- und Stromprognosen für erneuerbare Energie. Die KI-gestützten Modelle analysieren dann auf der einen Seite kurzfristige Wettereinflüsse, aber auch langfristige Klimarisiken, und das geht von der Ebene einzelner Windräder bis zu Solarpanels und weiter rauf.

Genau solche Projekte profitieren direkt vom Datenzugangsgesetz. Die Unternehmen, die Projekte erhalten direkten Zugang und schnellen Zugriff auf relevante Daten der öffentlichen Hand und können damit besser und schneller Wirkung zeigen.

Kurz gesagt: Mit genau diesem Gesetz öffnen wir nicht nur Datenbanken, wir öffnen den Weg für innovativere, nachhaltigere Zukunftslösungen für Österreich. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kühberger [ÖVP].)

18.16

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Süleyman Zorba. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.

RN/121

18.16

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte großteils meinen Vorredner:innen zustimmen. Es ist die österreichische Umsetzung einer europäischen Gesetzgebung, es ist eine wichtige Sache. Es geht dabei um den geordneten und datenschutzkonformen Umgang mit Daten für Wissenschaft und Forschung und für die Verwaltung, und im besten Fall werden die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.

Es gibt durchaus hier und da ein paar Probleme bei diesem Gesetz, aber nichts, wofür Österreich oder die österreichische nationale Umsetzung etwas kann, sondern das kommt eher aus der europäischen Gesetzgebung. Im Großen und Ganzen ist es aber, muss man sagen, eine gute und wichtige Sache und wird unsere Zustimmung finden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.17

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/122

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 127 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.