RN/117
18.02
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Staatssekretär! Bevor ich jetzt zu meinem Redebeitrag komme, eine ganz kurze Anmerkung zum vorherigen Punkt, nämlich zur Abstimmung.
Was ist zwischen dem Ausschuss und der heutigen Plenarsitzung passiert? Die Grünen haben sich im Verfassungsausschuss gegen die Änderung betreffend Bankwesengesetz ausgesprochen und heute stimmen sie dafür. Also was haben sie dafür von den Regierungsparteien bekommen? Das ist schon immer eine politisch interessante Frage. (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Eine Sporttasche! – Heiterkeit bei SPÖ, NEOS und Grünen.)
Zum jetzigen Punkt aber könnte man sagen: vom einen Gesetzesmurks, nämlich diesem Informationsfreiheitssammelgesetz, zum nächsten! Diesmal sprechen wir über die Beschlussvorlage zu einem Datenzugangsgesetz, mit der Sie sozusagen vorgeben, etwas für die Wissenschaft zu tun und europäisches Recht umzusetzen, mit der aber in Wahrheit eine neue Bürokratie im Bundeskanzleramt aufgebaut wird. Das ist ja nicht eine Datenbank, die einen Einmalaufwand hat, sondern das kostet den österreichischen Steuerzahler weitere 4 Millionen Euro pro Jahr, und es wird keinen praktischen Nutzen für die Bevölkerung haben.
Damit Sie verstehen: Es sind nicht nur die Freiheitlichen, die etwas gegen diesen Entwurf haben, um sozusagen Oppositionspolitik zu betreiben, sondern das ergibt sich ja auch wieder aus den Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren. Da weist die Rechtsanwaltskammer nicht zu Unrecht darauf hin, dass es sich ja bereits jetzt um eine komplexe Materie handelt und Vollzugsschwierigkeiten im Bereich der DSGVO an der Tagesordnung sind, weil einerseits die Datenschutzbehörde im Verwaltungsweg für Dinge zuständig ist, und für ein und dieselbe Frage, die zu beurteilen ist, aber auch das Gericht. Es ist also ein Rechtszug, der in beide Richtungen eröffnet wird, einerseits zu den Zivilgerichten, andererseits über die DSB, die Datenschutzbehörde, zu den Verwaltungsgerichten.
Und was machen Sie jetzt? – Anstatt dass Sie diese Dinge vereinfachen und diese Verwaltungswege reduzieren, kommt es noch einmal zu einer Aufblähung. Auch die Rechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass es letztlich dann, wenn man auch noch die KI-Verordnung mit reinnimmt, die Zuständigkeit nicht nur des Zivilgerichts gibt, sondern auch noch dreier weiterer Behörden, nämlich einmal der Datenschutzbehörde, des Bundesministeriums für Digitalisierung – das ist noch aus dem Begutachtungsverfahren gewesen, mittlerweile ist das das Bundeskanzleramt – und dann noch der KI-Überwachungsbehörde. Und es bleiben essenzielle verfahrensrechtliche Bestimmungen hierüber im Dunklen. Sie machen es also komplizierter.
Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre eigene Reformankündigung der Verliererampel einmal selbst ernst nehmen und sich überlegen würden, wofür diese Bundesregierung eigentlich steht, dann würden Sie zu demselben Schluss kommen wie die österreichische Rechtsanwaltskammer, wie die Freiheitliche Partei: Das ist das Gegenteil von Deregulierung, das ist das Gegenteil eines sparsamen Umgangs mit österreichischen Steuergeldern. So eine Gesetzesvorlage ist daher abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.04
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.