RN/128

18.34

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr und sehr geehrte Frau Staatssekretär:in! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir alle hier sind Politiker:innen und wir alle tragen eine hohe Verantwortung, die uns übertragenen Aufgaben gewissenhaft, verfassungskonform, gesetzeskonform und im Interesse der Bevölkerung zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben gehört auch, dass wir der Bevölkerung gegenüber transparent unser politisches Denken und Handeln darlegen und damit einer öffentlichen und direkten Bewertung zugänglich machen. 

Demokratie lebt natürlich vom Austausch, vom Diskurs und der direkten Auseinandersetzung mit den Anliegen, Problemen und Wünschen der Bürger:innen. Und dieser Austausch findet heutzutage, im Jahr 2025, selbstverständlich zentral über soziale Plattformen statt. Politikerinnen und Politiker haben oft sehr viele verschiedene Rollen. Sie sind gleichzeitig Parteichefin und Ministerin, sie sind beispielsweise Klubobmann und Vorsitzender einer Teilorganisation oder Abgeordneter und Bürgermeister, es handelt sich aber natürlich trotzdem immer um ein und dieselbe Person. Die heutige Gesetzesänderung soll Klarheit darüber schaffen, wie auf sozialen Plattformen mit diesen Doppel- und Dreifachrollen rechtskonform umgegangen werden soll, denn bisher kennt das Gesetz die Regeln von sozialen Plattformen einfach nicht. 

Viele, viele Jahre hat es als Best Practice gegolten, dass auf dem Account der Politiker:innen eindeutig gekennzeichnet wird, in welcher Rolle und damit auch mit Unterstützung welcher Mitarbeiter:innen ein Inhalt gepostet wird. Da ist zum Beispiel bei den grünen Minister:innen in Klammer GR für Grüne oder BM für Bundesminister dabei gestanden, und selbstverständlich war es immer illegal und bleibt es auch weiterhin illegal, dass ein Posting für die Partei von den Mitarbeiter:innen eines Ministeriums erstellt wird. Das ist ganz zentral. 

Aber: Was ist passiert? – Es galt immer diese Best Practice, und dann hat zu unserer großen Überraschung, und ja, ich sage auch zu unserem Ärgernis, der Rechnungshof eine aus unserer Sicht völlig lebensfremde Rechtsansicht entwickelt, indem er behauptet hat, dass diese exakte Kennzeichnung der Postings unzureichend sei. Die Konsequenz von dieser Rechtsansicht des Rechnungshofes wäre – und das möchte ich jetzt schon auch an die Abgeordneten der Freiheitlichen richten, weil Sie da vielleicht noch nicht weit genug gedacht haben –, dass alle Abgeordneten, auch hier, die in irgendeiner Form eine Parteifunktion oder sonst eine Funktion haben, mehrere Accounts dafür führen müssten. Zum Beispiel: In der SPÖ, da haben wir Mario Lindner, er ist Abgeordneter im Nationalrat und gleichzeitig ist er Vorsitzender der Soho, einer Teilorganisation der Sozialdemokratie, und wenn es nach dem Rechnungshof geht, dann müsste er für diese beiden Funktionen zwei verschiedene Accounts führen; oder Kollege Linder von der FPÖ, der Abgeordneter und Bürgermeister ist; oder eben die Regierungsmitglieder, die auch oft Doppelfunktionen haben. Dann müssten die interessierten Bürgerinnen und Bürger also mehreren gleichnamigen Accounts gleichzeitig folgen. 

Es tut mir leid, aber das ist völlig lebensfremd, es ist völlig praxisfremd, es ist übermäßig kompliziert und verwirrend, und nebenbei wird damit kein einziger Cent gespart, weil die Accounts für die Ministerien ja trotzdem angelegt und betreut werden müssten. Dass dieser Bereich bisher völlig ungeregelt war, ist wohl ein Grund, warum der Rechnungshof so eine von der gängigen Praxis abweichende Rechtsansicht entwickelt hat und warum es da zwischen Rechnungshof und diesem Haus offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen gibt. Auch der UPTS sagt selbst: Na ja, das ist nicht geregelt; es ist nicht unsere Aufgabe, das zu regeln, aber es ist ein Problem! 

Genau diese Lücke – die Tatsache, dass das Gesetz bisher soziale Medien einfach nicht kennt – schließen wir heute mit dieser Gesetzesänderung (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Ottenschläger [ÖVP]), damit in Zukunft völlig klar ist, wie vorgegangen werden muss – rechtssicher, praxisnah, transparent und nachvollziehbar –, und auch, damit weiterhin ausgeschlossen ist, dass Gelder von Ministerien für Parteiarbeit verwendet werden. 

Und ja, im ursprünglichen Antrag war eine Rückwirkung enthalten, die auch für die laufenden Verfahren beim UPTS gegolten hätte. Dieser Anschein, dass die gestraften Parteien sich das hier richten wollen, war ganz sicher nicht unsere Intention, und ich bin froh, dass die Regierungsparteien unserem Vorschlag gefolgt sind und diese Rückwirkung nun gestrichen wird. Ich bin auch froh, dass wir in Zukunft klare Regeln haben, wie wir mit sozialen Plattformen im politischen Kontext umgehen, und hoffe auf eine breite Mehrheit. 

Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Liebe Freiheitliche, diese Regelung betrifft Sie ganz genauso wie alle anderen auch, ich habe die Beispiele aufgezählt. Es ist originell, dass ausgerechnet Kollege Tschank zu diesem Thema herausgeschickt wurde, der ja einiges an Erfahrung mit seiner Kanzlei hat, was illegale Parteispenden und die Konstruktionen bei freiheitlichen Vereinen betrifft. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er hat sich freiwillig gemeldet! Ich weiß nicht, wie es bei euch ist!)

Ich würde vorschlagen: Lesen Sie die Gesetzesänderung noch einmal genauer durch, Sie werden sehen, es ist eine gute Lösung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

18.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger. Ich stelle die Uhr wieder auf 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.