RN/129
18.40
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Shetty [NEOS]: Da geht es aber nicht mehr um Corona, gell? Das ist der falsche Tagesordnungspunkt!) Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegin Maurer, ja, natürlich schauen wir uns die Gesetze auch an, und ich gebe Ihnen insoweit recht, als natürlich das Thema der Parteienfinanzierung eine ein bisschen kompliziertere Materie, eine komplexere Materie ist. Ich versuche noch einmal, es vielleicht auch für die anwesenden Zuseher verständlicher zu machen.
Denken Sie an Frankreich (Abg. Kogler [Grüne]: Denken Sie an Kunasek!), das, was der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen vorgeworfen wurde, nämlich: Der Einsatz von parlamentarischen Mitarbeitern im Europäischen Parlament (Abg. Brandstötter [NEOS]: Das ist etwas ganz anderes!), die ihre Fraktion dort selbst aussuchen durfte (Abg. Shetty [NEOS]: Da haben Sie so viele Insiderinfos, da können wir nicht mitreden!), für Zwecke der Partei in Frankreich hat dazu geführt, dass sie selbst verurteilt wurde, und jetzt auch noch mit der Auflage, dass sie bei der künftigen Präsidentschaftswahl nicht mehr antreten darf. (Ruf: Das hat aber nichts mit der Regelung zu tun jetzt!) Also sie wurde auch persönlich mit Haftstrafen belegt, nicht rechtskräftig, ganz klar. Aber das ist so ein bisschen die Thematik, um die es geht, nämlich um verdeckte Parteispenden. (Rufe bei den Grünen: Nein! Nein, um die geht es nicht! – Abg. Shetty [NEOS]: Aber wir kennen uns mit dem Strafverfahren nicht so gut aus wie Sie!)
Das ist auch das, was sozusagen hier nach dem Parteienfinanzierungsgesetz bisher immer vom Rechnungshof beanstandet werden konnte und wofür es dann auch entsprechende Verwaltungsstrafen vom UPTS gegeben hat. Das möchten Sie jetzt ändern, weil Sie sagen: Das ist alles so kompliziert, wir wollen das so nicht mehr, das soll in Zukunft möglich sein! Ich sage Ihnen nur: Ihre Beschlussvorlage widerspricht nicht nur dem Verfassungsrecht, wie Kollege Tschank richtigerweise ausgeführt hat, sondern sie widerspricht auch europäischem Recht, nämlich genau unter diesem Aspekt der Artikel 22 und 39 der Verordnung 1141/2014 über europäische politische Parteien.
Was ist jetzt mit der Umsetzung von EU-Recht? Das ist Ihnen immer so wichtig, wenn es aber um die eigenen Parteikassen der Einheitspartei geht, dann ist es auf einmal nicht mehr so wichtig.
Wenn man jetzt sagt, okay, das wollen Sie für die Zukunft ändern, dann ist es immer noch ein mittelgroßer Skandal, denn jedes andere europäische Land hat diesbezüglich strenge Transparenz und Strafvorschriften dazu, wir haben das halt jetzt nicht mehr in diesem Bereich.
Aber der richtig große Skandal wird es ja erst dadurch, dass Sie sich das selbst rückwirkend verordnet haben, dass die Strafen, die vom UPTS bereits verhängt wurden, nicht mehr greifen können (Zwischenrufe bei NEOS und Grünen) und Sie quasi sich selbst eine Generalamnestie geben. Und das ist etwas, was zum Beispiel Silvio Berlusconi damals vorgeworfen wurde, dass man sich quasi rückwirkend selbst Gesetze schafft, um einem Strafverfahren zu entgehen. (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
Sie sagen jetzt, Sie haben einen Abänderungsantrag eingebracht – das ist ja Ihr Argument, deswegen auch die große Aufregung hier im Saal, oder? (Abg. Shetty [NEOS]: Die Aufregung ..., weil Sie es nicht schaffen, bei den Fakten zu bleiben, und zum 20. Mal was wiederholen, was nicht stimmt!) –, um diese Rückwirkung zu beseitigen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Shetty, du super Jurist!) Das haben Sie auch medial angekündigt, Sie haben gesagt, diesen großen Skandal machen Sie wieder zu einem mittleren, oder Sie nehmen diese Kritik vorweg und haben gesagt, Sie wollen sich selbst quasi die Rückwirkung aus dem Gesetz entfernen. Und dann bringen Sie heute einen Abänderungsantrag ein – ich habe ihn vor wenigen Stunden gelesen – und wollen damit die Bestimmung streichen. Aus der Übergangsbestimmung streichen Sie das Wort „rechtskräftig“ heraus, schreiben: sind auf alle bis dahin nicht vom UPTS entschiedenen Sachverhalte anzuwenden.
Jetzt frage ich mich schon eines: Wie sieht denn eine korrekte Klausel aus, die im Gesetz stehen muss, damit sie auch wirklich wirksam ist? Sie finden das übrigens jetzt schon im bestehenden Parteiengesetz zu früheren Novellen, in § 15a Abs. 3, da finden Sie ein Beispiel, so müsste es lauten: „Hinsichtlich Verwaltungsstrafen und Geldbußen sind auf Sachverhalte, die vor Inkrafttreten“ dieses Bundesgesetzes „verwirklicht wurden“, weiterhin die bisherigen Bestimmungen anzuwenden. Und dieses Vorbild einer Übergangsbestimmung setzen Sie nicht ebenso um, und zwar aus einem guten Grund: Sie wollen damit vielleicht erreichen – vielleicht, denn handwerklich sauber ist das nicht gearbeitet –, dass betreffend bestehende UPTS-Strafen, die ja von der Einheitspartei kommuniziert wurden, also im Bereich von mehreren Zehntausend Euro, vielleicht das Verfahren weiterlaufen kann, dass aber auf alle anderen Sachverhalte, wo jetzt schon ermittelt wird, wo der Rechnungshof bereits Berichte geschrieben hat, dass jetzt die neue Rechtslage zur Anwendung kommt und dass alle ihre da verdeckten Parteispenden nicht mehr überprüft werden können. Und wenn das keine Rückwirkung ist, meine Damen und Herren von der Einheitspartei (Abg. Shetty [NEOS]: So ein Blödsinn!), was denn dann? (Beifall bei der FPÖ.)
18.44
Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Nico Marchetti zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Der Hobbyjurist! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.