RN/161

20.35

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Antrag des Kollegen Schmiedlechner enthält zwei Punkte, auf die ich kurz eingehen möchte.

Zum einen die AMA-Marketing: Die AMA-Marketing leistet inzwischen einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfungssteigerung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Aktivitäten der AMA-Marketing werden jährlich im Jahresbericht dargestellt und dem Parlament übermittelt. Dieser Bericht gibt eine anschauliche Bilanz der Aktivitäten und Maßnahmen. Darin ist auch gut ersichtlich, welchen Mehrwert diese Aktivitäten unserer Landwirtschaft bringen: Alleine durch das AMA-Gütesiegel wird für die landwirtschaftlichen Betriebe ein Mehrwert in der Höhe von etwa 60 bis 70 Millionen Euro jährlich generiert. Daher stehen wir auch hinter dem AMA-Gütesiegel.

Da die AMA-Marketing unter der aktuellen Geschäftsführung durchaus Anregungen und Kritik entgegennimmt und die Arbeit transparenter und offener gestaltet, sehen wir keine Veranlassung für Änderungen, wie sie im FPÖ-Antrag gefordert werden. (Abg. Schmiedlechner [FPÖ]: Die Rede hat dir der Bauernbund geschrieben, gell?)

Zum zweiten Punkt, der ebenfalls von meinem Vorredner angesprochen worden ist, nämlich die Forderung nach einer echten Herkunftskennzeichnung, darf ich kurz auf unser Regierungsprogramm verweisen. Darin haben sich die Regierungsparteien auf einen Prozess zu einer kombinierten Haltungs- und Herkunftskennzeichnung festgelegt, weil uns auch die Haltungskennzeichnung wichtig ist. Der Prozess soll ein einheitliches System für Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Haltungsstandards und der Herkunft von tierischen Produkten ergeben. Dabei strebt die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen an, der sowohl inländische als auch ausländische Produkte umfassen soll und praxisnah umgesetzt werden kann.

Da wir damit weiter als die Forderungen im Antrag gehen, ist dieser Antrag abzulehnen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.37

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.