RN/180

21.46

Abgeordneter Mag. Harald Schuh (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften fallen explizit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstelle für Sektenfragen. Da stellt sich mir unweigerlich die Frage: Wer entscheidet eigentlich darüber, was als anerkennungswürdig gilt und was nicht?

Wenn man bedenkt, dass das Christentum im Römischen Reich anfangs als Sekte bezeichnet wurde, um eine Rechtfertigung für seine Verfolgung zu haben, dann ist vieles offenbar eine Frage des herrschenden Machtgefüges. Nach eigenen Worten verwendet die Bundesstelle den Begriff Sekte nicht, um eine Gemeinschaft zu charakterisieren, natürlich ist aber dieser Begriff alles andere als wertfrei. Tatsächlich gibt es Gruppierungen, die als gefährlich einzustufen sind; mindestens so gefährlich ist aber auch die beiläufige Verwendung von Begrifflichkeiten, die darauf abzielen, Mitbewerber zu diskreditieren und anderen Meinungen von vornherein die Gültigkeit abzusprechen. 

Wer nicht die eine wahre Gottheit anbetet, ist ein Ungläubiger; wer einen Verbrenner fährt, ein Klimasünder; wer auf sein Immunsystem vertraut, ist ein Leugner; wer über den Tellerrand der Schulmedizin blickt, ein Esoteriker (Abg. Oberhofer [NEOS]: Ja, das stimmt!); wer nicht mit dem Mainstream läuft, ist ein Querdenker; wer außerhalb der sogenannten Qualitätsmedien nach Antworten sucht, ist ein Verschwörungstheoretiker (Zwischenruf des Abg. Höfinger [ÖVP]); wer bei schrillen Paraden keinen Stolz empfindet, ist intolerant; wer Zebrastreifen farblos bevorzugt, homophob (Abg. Koza [Grüne]: ... farbloser Zebrastreifen!); wer die Neutralität für den Frieden nutzen möchte, ist ein Russlandversteher; wer nicht jeden ins Land lassen will, ein Ausländerfeind; wer seine Heimat liebt, ist ein Nationalist; wer die EU kritisiert, ein Antieuropäer; wer ausspricht, was sich die Menschen denken, ist ein Populist; und wer die Freiheit schätzt und die herrschende Meinung hinterfragt, der gilt als gesichert rechtsextrem. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Sehr gute Rede!)

21.48

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Sieber. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.