RN/185

21.57

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke schön. – Liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Sektenbericht von der vorherigen Debatte zeigt, glaube ich, eines ganz deutlich, und zwar das, was alle Experten und Expertinnen seit Jahren fordern: Kinder und Jugendliche brauchen psychosoziale Unterstützung in der Schule und vor allem auch außerhalb der Schule. 

Es ist wichtig, dass wir diese Strukturen ausbauen. Darum ist natürlich dieser Antrag sehr zu begrüßen, auch wenn ich dazusagen muss, dass er sehr, sehr vage ist. Trotzdem ist er wichtig, weil es kein Nice-to-have ist, sondern die Basis dafür, dass Kinder gesund aufwachsen können, sich entwickeln, dass sie Vertrauen in sich selber, in andere, in die Gesellschaft entwickeln können. 

Genau zu diesem Vertrauen gehört auch noch etwas – darüber haben wir vorhin schon sehr viel gesprochen –, und das ist die Familie. Egal, wie jeder und jede Familie definiert: Familie ist immer Beziehung, ist Bindung, ist Verantwortung, und Bindung braucht Zeit, vor allem dann, wenn sie neu entsteht.

Gerade Väter nehmen die Anfangszeit oft weniger wahr, sei es durch alte Rollenbilder, gewachsene Strukturen, persönliche Entscheidungen. Es gibt aber Väter, die Zeit mit ihrem Kind verbringen wollen und es rechtlich nicht dürfen, denn wer ein Kind adoptiert oder ein Kind in Pflege nimmt, bekommt keinen Papamonat, wenn das Kind älter als 121 Tage ist. Diese Regelung ist natürlich völlig absurd, und die müssen wir ändern, denn eine Bindung zum Kind endet ja nicht nach 121 Tagen. 

Diese Lücke sollten wir heute schließen, denn gerade nach einer Adoption braucht es natürlich Zeit: Zeit, zusammenzuwachsen, Zeit, Verantwortung zu übernehmen, Zeit, eine Familie zu werden. Das ist wichtig für die Eltern, es ist wichtig für das Kind, und es ist wichtig für eine partnerschaftliche Beziehung. 

Jeder Vater, wirklich jeder Vater, sollte das Recht darauf haben, die erste Zeit mit dem Kind zu verbringen. Das ist eine Zeit, die sehr kostbar ist, die nicht mehr zurückkommt, die man nur einmal erlebt. Kein Gesetz sollte ihm das nehmen. 

Deshalb bringe ich einen Antrag ein: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus (‚Papamonat‘) für Adoptiv- und Pflegeeltern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Familienzeitbonusgesetz dahingehend geändert wird, dass auch Adoptiv- und Pflegeeltern Anspruch auf den Familienzeitbonus erhalten, wenn das Kind bei Aufnahme älter als 121 Tage ist. Die Anspruchsfrist soll künftig ab dem Zeitpunkt der lnpflege- oder lnobhutnahme bzw. Rechtswirksamkeit der Adoption berechnet werden.“


Ich glaube, dass das ein wichtiger Antrag für alle Familien ist, damit sie diese wichtige erste Zeit miteinander erleben dürfen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.00

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/185.1

Ausweitung des Anspruchs auf Familienzeitbonus („Papamonat") für Adoptiv- und Pflegeeltern (99/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ricarda Berger. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.