RN/7
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich nehme die Sitzung wieder auf. – Herr Bundesminister, ich glaube, jetzt geht es wieder.
RN/8
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc (fortsetzend): Vielen Dank.
Wie gesagt, wichtig ist die sozialrechtliche Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden, die auch eine sehr laute und kritische Stimme im Kulturbereich abgeben sollen. Wir haben für das aktuelle Jahr 10 Millionen Euro und seit dem Jahr 2022 insgesamt 35,5 Millionen Euro für die faire Bezahlung von Kunst- und Kulturtätigen zur Verfügung gestellt.
Durch die Fair-Pay-Initiative des Bundes konnte bereits in den letzten Jahren auch viel bewegt werden und die Situation von wirklich sehr vielen Beschäftigten in diesem Bereich verbessert werden. Das Ziel einer tatsächlich fairen Bezahlung im Kulturbereich werden wir aber nur gemeinsam mit der gesamten Kulturbranche, den Bundesländern und anderen mitfinanzierenden Gebietskörperschaften gemeinsam erreichen können.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen nun zur Anfrage 21/M der Frau Abgeordneten Hanel-Torsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/9
Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Vizekanzler, im Regierungsprogramm sind ja zahlreiche Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter vorgesehen.
Meine konkrete Frage ist: „Wann kommt die gesetzliche Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen von derzeit drei auf künftig fünf Jahre?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Sie wissen, das Grundbedürfnis Wohnen in all seinen Facetten ist mir ein politisches Herzensanliegen. Deswegen kann ich ankündigen, dass wir bereits im September den nächsten Meilenstein umsetzen werden. Wir werden nämlich eine Gesetzesänderung vorlegen, die die jetzige Mindestbefristung auf Wohnungen von derzeit drei auf fünf Jahre verlängern wird.
Das bedeutet, wenn man sich die Zahl der befristeten Mietverträge anschaut – dahin gehend, was wir in den letzten Jahren erlebt haben, dass diese so stark gestiegen sind, dass rund drei Viertel der neu abgeschlossenen Mietverträge in Österreich befristet sind und dass das, was ursprünglich eigentlich als Ausnahme gedacht war, jetzt leider zur Regel geworden ist –, dass wir zu langfristigen, zu sicheren und zu stabilen Mietverhältnissen zurückmüssen. Davon bin ich überzeugt. Mit der Verlängerung der Mindestbefristung geht ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung einher, hin zu mehr Sicherheit vor allem für Mieter:innen und auch betreffend Planbarkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/9.1
Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank. – Sie haben es eh schon ein bisschen beantwortet, aber ich stelle die Frage: Welche Auswirkungen erwarten Sie durch diese gesetzliche Änderung, und zwar sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Da kann ich ein bisschen ausholen, wenn es mir der Herr Präsident gestattet, weil es wichtig ist:
Wir haben eine Entwicklung gehabt, dass die Umfragen, was die Auswirkungen betrifft, ja eines klar zeigen: Was sich Mieter:innen am dringendsten wünschen, ist ein unbefristetes Mietverhältnis – das ist der Wunsch von Mieterinnen und Mietern – oder zumindest eine spürbare Verlängerung der Befristungsdauer, so wie wir es vorgesehen haben. Die größte Sorge besteht in der Unsicherheit durch befristete Verträge und Kettenbefristungen, so wie sie oftmals Realität sind. Das bedeutet eine ständige Ungewissheit als Mieterin, als Mieter einer Wohneinheit.
Mit jeder Vertragsverlängerung darf dann auch ein neuer Mietzins verlangt werden. Gleichzeitig sind Vermieterinnen und Vermieter derzeit nicht verpflichtet, rechtzeitig zu informieren, ob und zu welchen Bedingungen tatsächlich ein Vertrag verlängert wird. Das alles miteinander führt zu einem zusätzlichen Druck. Das ist eine Belastung, und wenn einem erst kurzfristig klar wird, dass man ausziehen muss, wird der Mieterschutz durch diese Praxis faktisch eigentlich ausgehöhlt. Deswegen müssen wir da gegensteuern, daher auch diese Verlängerung, die wirklich mehr Sicherheit für Mieterinnen und Mieter bringt.
Wohnen soll Geborgenheit bieten, das ist ein ganz wichtiger Punkt, ein Ansatz in der Wohnpolitik, der mir sehr wichtig ist. Wer weiß, dass er oder sie länger bleiben kann, investiert ja auch eher in seine eigene Wohnung, pflegt auch eine gute Nachbarschaft, geht sorgsamer mit seiner Wohneinheit um und vieles andere.
Die Vermieterinnen und Vermieter – und das kommt oftmals zu kurz in der Betrachtung – profitieren ja auch davon: mit einer gestiegenen Planbarkeit, mit weniger Verwaltungskosten, weil sie ja eine geringere Fluktuation in diesem Bereich haben.
Für uns – und das mag ich eindeutig feststellen – ist Wohnraum kein Spekulationsobjekt, sondern ein Grundbedürfnis und auch ein Grundrecht. Mit dem Mietpreisdeckel und der Verlängerung der Mindestbefristung greifen wir regulierend ein. Wie gesagt, das ist ein weiterer Meilenstein zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, für stabile Wohnverhältnisse und für mehr Geborgenheit im eigenen Zuhause. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Erste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hammerl. – Bitte.
RN/9.2
Abgeordneter Mag. Paul Hammerl, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Wir wissen, die Mieten explodieren. Zum Jahreswechsel gab es einen Mietpreisvergleich von Immoscout, veröffentlicht in der „Kronen Zeitung“: Man zahlt in Oberösterreich 804 Euro Miete bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung, hingegen in Wien gleich einmal 1 400 Euro, um 75 Prozent mehr. Gleichzeitig gibt es in Wien auf das letzte Jahr gerechnet eine Preissteigerung von 11 Prozent. Die Mieten in Oberösterreich hingegen stagnieren aufgrund der sehr erfolgreichen Wohnbaupolitik des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Dr. Manfred Haimbuchner beziehungsweise sind sie sogar, so wurde festgestellt, um 1 Prozent zurückgegangen.
Zusätzlich explodieren auch die Betriebskosten. Wenn wir uns beispielsweise die Heizkosten anschauen: Im Preisbescheid des Landes Oberösterreich für die Stadt Linz sind es 661 Euro beziehungsweise gibt es in der Stadt Wels noch die günstigste Fernwärme in Österreich mit 644 Euro, während in Wien 1 200 Euro zu zahlen sind.
Herr Vizekanzler, wie stellen Sie sicher, dass dieser Fernwärmewucher des Wiener Bürgermeisters beendet wird und den Wienerinnen und Wienern in Zukunft nicht mehr so viel Geld aus der Tasche gezogen wird?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich darf darauf hinweisen, dass das nicht mein Ressort betrifft, was die Energiewirtschaft anbelangt, darf Ihnen aber ganz allgemein und grundsätzlich antworten.
Die wirksamste Maßnahme, die wir haben, um das Leben für Menschen leichter zu machen, ist, in die Teuerung einzugreifen. Wir haben in den letzten Jahren eine Teuerung in vielen Bereichen erlebt – einige haben Sie ja aufgezählt –, nämlich was die Energie anbelangt, aber auch beim Wohnen war es so. Politik hat die Verantwortung, dann einzugreifen, wenn es für Menschen eine Verschlechterung ihrer Lebenssituation, eine Verschlechterung ihrer Grundbedürfnisse gibt, und das haben wir gemacht, nämlich mit einem Mietpreisstopp. Es war ein Meilenstein in Österreich, da einzugreifen, endlich Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen, und wir werden das auch im Bereich der Energie machen.
Im Energiebereich gibt es drei Grundfragen, und auch wenn das jetzt nicht mein Ressort ist, darf ich Ihnen allgemein dazu sagen, dass es dabei um Nachhaltigkeit, um Versorgungssicherheit und um Leistbarkeit geht. Das zeigt auch die sozialdemokratische Handschrift in diesem Regierungsprogramm, und auch im Bereich der Mieten haben wir gezeigt, was es heißt, wenn die Politik endlich im Interesse von Mieterinnen und Mietern eingreift. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.
RN/9.3
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Bedingt durch ein höchstgerichtliches Urteil ist eine Reparatur der sogenannten Wertsicherungsklausel notwendig geworden.
Vor allem seit klar ist, dass davon nicht nur Zielschuldverhältnisse, sondern auch Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, sind vor allem auch Bankprodukte und Versicherungsprodukte, die mit Immobilien hinterlegt sind, entsprechend unter Druck und es hängt ein ordentliches Damoklesschwert über der Branche.
Herr Vizekanzler, was machen Sie persönlich und was macht Ihr Haus, um eine entsprechende Reparatur der Wertsicherungsklausel voranzutreiben?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Die Unsicherheit nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern natürlich diese Unsicherheit abzuschaffen, das ist die politische Zielsetzung. Das ist die Art, wie ich arbeite: Dinge nicht nur aufzuzeigen, sondern auch die Unsicherheit de facto wegzubringen.
Das heißt, nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind mutmaßlich in einem Großteil der österreichischen Mietverträge die dort vorgesehenen Klauseln, mit denen der Mietzins der allgemeinen Teuerung entsprechend erhöht werden durfte, ungültig. Wir arbeiten deshalb gemeinsam mit dem Justizministerium – auf Ihre Frage zurückkommend – mit Hochdruck an einer Lösung, mit der ein fairer Interessenausgleich zwischen Mieter- und Vermieterseite und Planungssicherheit geschaffen werden.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke.
Wir kommen zur Anfrage 23/M der Frau Abgeordneten Brandstötter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/10
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Wir haben uns ja einiges in diesem Regierungsübereinkommen vorgenommen. Ein großer Punkt davon ist im Medienkapitel der ORF, wo wir uns Folgendes vorgenommen haben – ich zitiere –: „Der ORF wird unter Einbeziehung der Bevölkerung reformiert. Ziel ist, den ORF schlanker, digitaler, transparenter, bürgernäher, regionaler und nachhaltiger zu gestalten. Er soll weiterhin ein breites Publikum erreichen und damit einen Beitrag zur Stärkung der österreichischen Identität und Absicherung des österreichischen Medien- und Kreativstandorts leisten.“
Haben Sie auch diesbezüglich schon einen Fahrplan, wann welche Bereiche bei einer potenziellen ORF-Reform angegangen werden sollen?
Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:
„Wie sieht der Umsetzungsfahrplan für das Medienkapitel im Regierungsprogramm aus?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ja, wir befinden uns ja gemeinsam schon mitten in der Umsetzung des großen Medienkapitels, das wir uns miteinander vorgenommen haben. Wir haben natürlich sehr schnell mit der Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses, was die Gremienbestellungen anbelangt, angefangen. Aktuell sind wir dabei, Verschärfungen für den Umgang mit den großen digitalen Plattformen zu diskutieren, etwa den Social-Media-Zugang mit einer Altersbeschränkung. Wenn Sie mich fragen, was da konkret unternommen wird, so versuchen wir als Bundesregierung, auch eine europäische Lösung voranzutreiben, die ich für sinnvoll erachten würde.
Als Nächstes möchten wir die Medienförderungen, die wir uns vorgenommen haben, umsetzen – eine Förderung für die Zustellung von Zeitungen auch in entlegene nicht urbane Gebiete und auch dieses spezielle Abo für Jugendliche, mit dem wir Anreize bieten wollen, auch auf Qualitätsmedien zugreifen zu können, um auch ein Gegengewicht zu den vielen Fake-News-Auswirkungen, mit denen wir konfrontiert sind, zu haben. Das hat etwas mit Medienkompetenzförderung von jungen Menschen und Demokratiekompetenzvermittlung zu tun.
Diese Projekte bereiten wir vor und möchten sie auch schon 2026 umsetzen. Ebenfalls im Jahr 2026 wollen wir die im Regierungsprogramm ja auch vereinbarte Reform des ORF beginnen. Die Diskussion darüber werden wir auf eine breite gesellschaftliche Basis stellen müssen. Das ist der Fahrplan, den ich mir vorgenommen habe, und bereits im Jahr 2026 soll damit begonnen werden.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/10.1
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank. Ich habe auch noch eine Zusatzfrage. Der SPÖ-Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer meinte in einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“, dass die Wahl der nächsten ORF-Generaldirektorin oder des nächsten Generaldirektors – ich zitiere – im Konsens mit der Regierung gesucht wird.
Können Sie ausschließen, dass die Regierung bei der Wahl des Generaldirektors ein Wörtchen mitredet, und können Sie stattdessen bestätigen, dass es einen transparenten und fairen Ausschreibungsprozess gibt?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ja, also das ist ein bisschen anschließend an die erste Frage der Abgeordneten Maurer: Ich kann es nur untermauern. Die Bestellung und Abberufung des ORF-Generaldirektors, allenfalls der Generaldirektorin obliegt dem Stiftungsrat. Ich gehe davon aus, dass der Stiftungsrat dieser, nämlich seiner Aufgabe verantwortungsvoll nachkommen wird. Da das Gesetz dabei der Regierung oder dem Medienminister keine Rolle zuteilt, kann ich Ihnen zum Ausschreibungs- und Bestellungsprozess eigentlich keine Auskunft geben.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 30/M der Frau Abgeordneten Nina Tomaselli. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/11
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Herr Vizekanzler, Sie haben heute sehr viel über Wohnen, über Mieten, über Ihre Vorhaben gesprochen und dass Wohnen, das leistbare Wohnen ein Herzensprojekt von Ihnen sei. Sie nennen sich ja selber auch Minister für Wohnen, und das, obwohl die wesentlichen Wohnkompetenzen wie zum Beispiel das Wohnrecht, der gemeinnützige Wohnbau, Housing First in anderen Ministerien angesiedelt sind.
Wir haben im Voranschlag von 2025/2026 nachgeschaut, es ist kein einziges Projekt zum Wohnen bei Ihnen im Ministerium zu finden, und trotzdem schaffen Sie für das neu geschaffene Wohnministerium gleich vier neue Stellen.
Deshalb stelle ich an Sie die Frage:
„Für welche Vorhaben aus dem Regierungsprogramm Kapitel Wohnen ist Ihr Ministerium federführend – und nicht koordinierend – für die Umsetzung verantwortlich?“
Oder lassen Sie es mich flapsig formulieren: Was macht das Wohnministerium eigentlich beruflich? (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke für die flapsige Fragestellung. Danke auch für das Belohnen einer flapsigen Fragestellung. Ich möchte mit einer gewissen Ernsthaftigkeit antworten, weil Wohnen wirklich ein wichtiges Thema ist und sich schon für seriöse Diskussionen eignet.
Im Regierungsprogramm, das haben Sie ja wahrscheinlich auch mitverfolgt, haben wir insgesamt 55 Maßnahmen festgehalten, die den Bereich Wohnen und damit verbunden die Bereiche Bauen und Boden betreffen. Die Maßnahmen sind sehr ausgewogen, in sich ineinandergreifend und auch sehr umfangreich; das In-sich-Ineinandergreifen ist natürlich auch Teil Ihrer Fragestellung gewesen. Gemäß dem Bundesministeriengesetz fallen ins Ressort Wohnen die Koordination der nationalen und internationalen Wohnungspolitik sowie die bundesweite Baukoordination.
Das heißt, die Aufgabe des Ministeriums ist es tatsächlich, die gesamte gemeinsame Wohnpolitik zu koordinieren; hier läuft alles zusammen. Dazu kommen dann noch behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit Bauprodukten und auch grundsätzliche Fragen wie zum Beispiel die der immer wichtiger werdenden Baukultur.
Innerhalb meines Ministeriums werden gerade qualifizierte Strukturen für diese Aufgaben aufgebaut. Zusätzlich erfolgt auch die Einrichtung eines ehrenamtlichen Gremiums zur Koordinierung von wohnpolitischen Aufgaben, und erst dann, wenn das gelungen ist – ein gemeinsames Bild, das zumindest in Grundzügen von allen wesentlichen Einrichtungen mitgetragen wird –, kann man in weiterer Folge auch die Frage stellen, ob zur Verwirklichung dieses Bildes die Kompetenzen und Zuständigkeiten im Wohn- und Baubereich überdacht oder auch punktuell – das gebe ich ehrlich zu – neu geordnet werden müssen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/11.1
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Vizekanzler, Sie beweisen eindrücklich, wieso dieser Tagesordnungspunkt Fragestunde und nicht Antwortstunde heißt. Ich stelle fest, Sie haben mir kein einziges Projekt genannt, für das das Wohnministerium federführend zuständig ist.
Sie haben aber bereits sehr viele Pressekonferenzen gegeben, auch mit sehr viel Getöse einen langfristigen Mietpreisdeckel angekündigt. Das Interessante dabei ist, Vertreter Ihrer Koalitionspartner stellen einen solchen in Abrede. Sie sagen, vielmehr gehe es um eine gesetzliche Wertsicherung und die – Zitat – Schaffung von Rechtssicherheit.
Der Verdacht liegt also nahe, dass mit einer solchen gesetzlichen Regel die von Konsumentenschützern, von AK und VKI am OGH erstrittenen Rückzahlungsansprüche für Mieter:innen gesetzlich neutralisiert werden sollen.
Bitte klären Sie die Öffentlichkeit auf: Was hat die Bundesregierung hier vor? Und wenn Sie so etwas diskutieren und verhandeln, dann sagen Sie: Wie hoch ist denn der Schaden für die Mieterinnen und Mieter, wenn ihnen ihre Ansprüche aufgrund von illegalen Vertragsklauseln genommen werden?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich kann Ihnen im Detail dazu noch nichts sagen, weil es noch kein Modell gibt. Was es gibt, ist die Festschreibung, dass wir auch im unregulierten Bereich eingreifen werden und auch da Entlastungen für die Mieterinnen und Mieter bringen werden. Sobald ich ein konkretes Modell vorliegen habe, können wir über die Fragen, die Sie angesprochen haben, gerne diskutieren.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Moitzi. – Bitte.
RN/11.2
Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Abgeordnete Tomaselli, Sie hätten jetzt ein paar Jahre Zeit gehabt, all diese Punkte, die der Herr Vizekanzler aufgezählt hat, selbst umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Der Vizekanzler hat ja eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt. Die Wirtschaftsforscher haben jetzt vor Kurzem erfreulicherweise die Konjunkturprognosen nach oben angehoben. Nach drei Jahren Rezession steht uns hoffentlich heuer wieder ein Wirtschaftsaufschwung ins Haus. Deshalb meine konkrete Nachfrage: Was werden Sie tun, um auch die Baukonjunktur, die derzeit noch ein Sorgenkind ist, zu stärken?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke für die Frage. Es ist auch eine zentrale Frage im Wohn- und im Bautenbereich, nämlich das Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung der Baukonjunktur, und auch da liegt der Schwerpunkt auf leistbarem Wohnraum. Gleichzeitig unterstreichen wir auch die zentrale wirtschaftliche Bedeutung eines funktionierenden Bau- und Immobiliensektors für Österreich und den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die damit einhergehen.
Das heißt: Die Belebung der Baukonjunktur ist nicht nur für die Branche selbst, sondern für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung ein Faktor in diesem Land. In den vergangenen Jahren haben wir erleben müssen, dass die Bautätigkeit massiv zurückgegangen ist. Derzeit beobachten wir zwar eine Stabilisierung auf sehr niedrigem und bescheidenem Niveau, aber ich bin davon überzeugt, das darf nicht das Ende dieser Entwicklungen sein. Das heißt, wir müssen in genau diesem Bereich wieder deutlich besser werden.
Um genau in diese Richtung zu wirken, haben wir uns in der Bundesregierung gemeinsam auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Mit einer Digitalisierungsoffensive wollen wir die Bauverfahren vereinfachen und beschleunigen; durch gezielte steuerliche Anreize und Förderprogramme treiben wir thermisch-energetische Sanierungen und den Heizungstausch weiter voran. Zudem wollen wir die Zweckbindung der Wohnbauförderung wiedereinführen, um sicherzustellen, dass die Fördermittel auch tatsächlich im Wohnbau ankommen. Eine ganz zentrale Forderung: die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wiedereinzuführen. Ergänzend dazu werden wir neue Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen entwickeln und evaluieren.
Dieses Bündel an Maßnahmen zeigt, dass das die richtigen Schritte sind, um – davon bin ich überzeugt – die Baukonjunktur an sich im Gesamten wieder nachhaltig anzukurbeln. Wie gesagt: Das ist dringend notwendig, denn gerade in Österreich hängen auch zahlreiche Arbeitsplätze direkt von der Bauwirtschaft ab. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schuh.
RN/11.3
Abgeordneter Mag. Harald Schuh (FPÖ): Einen schönen guten Morgen, Herr Vizekanzler. Die Wohnbauförderung ist ja Ländermaterie. Mit Stand 1. Juli 2025 ist der Themenbereich Wohn- und Siedlungspolitik nach wie vor im Geschäftsbereich von Minister Hattmannsdorfer aufgelistet. Laut Ihrem eigenen Organigramm ist zudem die Position des Abteilungsleiters für Wohnpolitik, zumindest bis April 2025, noch nicht besetzt.
Wenn man jetzt bedenkt, dass in Ihrem Ressort für den Bereich Wohnen eigentlich überhaupt nichts budgetiert ist, möchte ich die Frage stellen: Welche Aufgaben wird denn dieser Abteilungsleiter überhaupt wahrnehmen können?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Herr Abgeordneter, ich habe vorher schon ausgeführt: Wir sind im Aufbau dieser Abteilung in all den Facetten, die ich bei der ersten oder zweiten Zusatzfrage schon aufgezählt habe. Danach kann ich Ihnen die Frage auch beantworten, was die Koordinierung vom internationalen bis zum nationalen Bauen betrifft, mit all den Schwerpunkten, die wir jetzt gerade neu entwickeln. Ich halte es nämlich auch für zentral, dass es so eine Ressortverantwortlichkeit und auch eine abteilungsmäßige Abbildung dieser Ressortverantwortlichkeit gibt. Das ist ein Fortschritt in Österreich, dass man dem Wohnen endlich auch einen politischen, aber auch einen verwaltungstechnischen Schwerpunkt, eine Anlaufstelle gibt.
Sie haben recht, es sind 1 000 Euro budgetiert für diesen Bereich. Diese 1 000 Euro sind ein Posten, der veranschaulichen soll, dass es diesen Posten gibt. Das klingt jetzt technisch, aber alle, die sich schon einmal mit einem Budget auseinandergesetzt haben, wissen, dass das die Methode ist, die man anwendet, um einen neu geschaffenen Bereich budgetär zu setzen.
Im Budget für Wohnen wurde zudem der entsprechende Personalaufwand veranschlagt, das haben wir auch gemeinsam hier im Haus diskutiert. Im BVA sind die Mittel für sechs Planstellen vorgesehen. Ich kann Ihnen dann hoffentlich diese Frage in der nächsten Fragestunde detailliert beantworten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Wotschke.
RN/11.4
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Eine Frage zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die ja im Frühjahr 2026 ansteht, wo ein ganz großer Punkt ist, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, wo es vor allem darum geht, die Gebäude zu sanieren, thermisch zu sanieren, die am schlechtesten dastehen – und das ist bei uns in Österreich der Altbau.
Ich weiß, Ihnen und Kollegin Herr vor allem ist es ein ganz, ganz großes Anliegen, in puncto Umwelt etwas zu tun, und da haben wir einen sehr großen Hebel. Zum Altbau vor allem ist aber meine Frage: Wie schaffen wir es, dass Vermieter im Altbau wirtschaftliche Anreize haben, zu sanieren, und das auch wirtschaftlich stemmen können?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Wow, da spielen mehrere Fragen hinein, da wäre jetzt eigentlich eine sehr umfangreiche Antwort notwendig – vielleicht die Priorisierung der Frage zur EU-Gebäuderichtlinie.
Die Zuständigkeit für die Gebäudesanierungen ist in das BMWET gewandert. Ich darf dazu aber darauf hinweisen, dass die inhaltliche Ausarbeitung des nationalen Gebäuderenovierungsplans im Rahmen der Umsetzung in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Das ist sozusagen ein bisschen ressortübergreifend, ich werde trotzdem versuchen, ein bisschen allgemein darauf zu antworten.
Die entsprechende Abstimmung und Erarbeitung erfolgt derzeit unter der Koordination des Österreichischen Instituts für Bautechnik. Da sich der nationale Gebäuderenovierungsplan, der genau auch diese inhaltlichen Anforderungen beinhaltet, aktuell erst in Erarbeitung befindet und sich das Entwurfsdokument derzeit in der Anhörungsphase befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt miteinander noch keine inhaltliche Diskussion darüber führen. Für Detailinformationen verweise ich daher noch auf die zuständigen Stellen der Bundesländer sowie auf das OIB.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 25/M des Abgeordneten Mölzer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/12
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! – Herr Vizekanzler, wir wissen, Österreich ist zwar ein wunderschönes Land, aber ein kleines Land, und es regiert bei uns ganz gerne die Freunderlwirtschaft, die Verhaberung. Oft ist man sehr gut vernetzt – das ist natürlich dadurch bedingt, dass wir eben nicht ein so großes Land sind. Das ist oft auch intransparent. Es soll sogar vorkommen, dass sich beispielsweise Bürgermeister selbst als Pressesprecher anstellen. Sie kennen das, glaube ich.
Es ist aber leider auch im Kunst- und Kulturbereich, im Bereich der Kunstförderung so, dass es oft vorkommt, dass man verhabert ist, dass man sich gegenseitig Förderungen zuschiebt et cetera, und es wäre dringend notwendig, da etwas zu ändern.
Daher meine Frage an Sie: „Wann werden Sie tätig um die missbrauchsanfällige Gesetzeslücke, wonach Personen, die in Jurys und Beiräten nach dem Kunstförderungsgesetz über Förderungen entscheiden, diese selbst beziehen können, zu schließen?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ja, ich orte eine gewisse Expertise in der Freunderlwirtschaft, also Danke für diesen Fachinput dazu.
Um Interessenkonflikte zu verhindern, sind in der verpflichtend einzuhaltenden Geschäftsordnung schon jetzt für Beiräte und Jurys einschlägige Bestimmungen aufgenommen, um eine gewissenhafte und unparteiische Ausübung dieser Funktionen im Sinne der Compliance zu gewährleisten. So dürfen Mitglieder dieser Beiräte und Jurys durch ihre Beratungstätigkeit keinen unmittelbaren beruflichen oder finanziellen Vorteil erzielen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Funktion weiter.
Ist ein Beirats- oder ein Jurymitglied befangen, so ist ihre/seine Teilnahme an der Diskussion, Beratung oder an der Abstimmung zum betreffenden Antrag oder Tagesordnungspunkt unzulässig. Dies wird auch im Protokoll vermerkt. Damit sind ausreichend Maßnahmen gesetzt, würde ich sagen, wenn das eingehalten wird.
Ihr Vorschlag, Personen, die Förderungen beziehen, grundsätzlich aus den Jurys auszuschließen, hätte weitgehend negative Folgen, vor allem für die ausgewogene Besetzung von Gremien. Da die Mitgliedschaft in einem Gremium dann de facto den Ausschluss von der Kunstförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bedeuten würde, was eine erhebliche Einschränkung der künstlerischen Tätigkeit und damit auch der Erwerbstätigkeit nach sich ziehen würde, würden als Folge nur mehr sehr arrivierte, finanziell unabhängige Künstlerinnen und Künstler als Beiräte gewonnen werden können, was die ausgewogene und auch diverse Besetzung der Beratungsgremien, die ich für sehr wichtig halte, schwer beeinträchtigen und in vielen Fällen auch verunmöglichen würde.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Abwicklung der Kunstförderungen auch extrem transparent erfolgt. Alle Förderungen sind im jährlichen Kunst- und Kulturbericht veröffentlicht und werden selbstverständlich auch in die Transparenzdatenbank eingemeldet. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? (Abg. Mölzer [FPÖ]: Bitte!)
RN/12.1
Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Ich bin ein bisschen baff, dass Sie es nicht gut finden, wenn man finanziell unabhängig ist – offensichtlich die sozialistische Denke, dass man eine finanzielle Abhängigkeit haben muss, um entsprechend ordentlich entscheiden zu können. Aber gut.
Ein weiteres großes Thema ist eben, wie Sie schon erwähnt haben, der ganze Bereich der Transparenz der Förderrichtlinien, die ja geändert werden sollen. Da würde ich ganz konkret und gerne wissen: Wann und in welcher Form werden diese Förderrichtlinien neu gestaltet? Was soll da rauskommen? Wie soll es da mit der Transparenz besser werden?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Wir sind in einem Prozess der Ausarbeitung – mehr kann ich Ihnen konkret dazu nicht sagen. Ich bin auch immer ein Freund dessen, dass wir, wenn Modelle vorliegen, sie inhaltlich diskutieren können. Wir arbeiten seit dem ersten Tag in unterschiedlichen Abteilungen, auch in diesem Haus, daran, Transparenz und Förderkriterien zu entwickeln, mögliche Modelle zu entwickeln, die wir dann auch hier im Hohen Haus gerne miteinander diskutieren.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Diesner-Wais, bitte.
RN/12.2
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Österreich ist ein großes Musikland. Stichwort Förderungen: Auch im Zusammenhang mit einem so wichtigen Musikstandort wie Österreich sollen bestehende Förderinstrumente weitergedacht werden, und gemeinsam mit Experten und Expertinnen soll eine neue Strategie für den Musikstandort Österreich entwickelt werden. Wir alle, die fünf Fraktionen, haben dazu im Kulturausschuss einen einvernehmlichen Entschließungsantrag erarbeitet, um die Strategie des Musikstandorts Österreich eben fortzuführen. Wie genau schaut der Zeitplan zur Umsetzung aus?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich darf grundsätzlich sagen, wir alle begrüßen diesen gemeinsamen Beschluss im Kulturausschuss zur Ausarbeitung einer Strategie für den Musikstandort Österreich. Das ist etwas ganz Wichtiges, ich stehe voll dahinter, dass es eine Strategie braucht.
Aber, Frau Abgeordnete, ich sage Ihnen ehrlich: Bei dieser Strategie soll es nicht nur darum gehen, Förderungen zu evaluieren. Wir brauchen eine nachhaltige Strategie, die auch eine umfängliche Analyse der jetzigen Situation ist, um die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Gleichzeitig soll dieser Strategieprozess aber nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen – es ist also ein gewisser Widerspruch zwischen dem umfänglichen Zugang dazu und dem gleichzeitigen Ziel, möglichst schnell zu sein.
Das ist die Antwort, die ich Ihnen geben kann: möglichst bald Maßnahmen umzusetzen, die die Musikbranche bei einer nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützen sollen. Wir arbeiten aktuell an einem Prozessdesign dazu. Das ist ein wichtiger, aber auch zeitlich limitierter Prozess, bei dem wir im Kulturausschuss alle gemeinsam gesehen haben, dass er wichtig ist.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Auinger-Oberzaucher. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/12.3
Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Wir haben in den letzten Wochen vermehrt von Ihnen gehört, dass Sie sehr intensiv über eine Investment-Obligation nachzudenken scheinen, primär für Streaminganbieter. Sie haben sich immer wieder für diese ausgesprochen und diese angekündigt, vor allem als Reaktion auf die Kürzungen im Bereich der Filmförderungen. Gibt es jetzt bereits ein Konzept für die Investment-Obligation? Wenn ja, welche sind die wichtigsten Punkte dazu? Sollte es dieses Konzept noch nicht geben, bitte um Information, bis wann wir mit einem Entwurf zur Diskussion rechnen können, wie die nächsten Schritte und ein möglicher Zeitplan ausschauen. – Danke schön.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke, Frau Abgeordnete. – Eine Abgabe für Film- und Musikstreaminganbieter ist im Regierungsprogramm festgehalten. Es ist unser gemeinsames Ansinnen und Begehren, diese umzusetzen. In einem solchen Instrument sehen wir nicht nur die Kompensation von Förderungen, die gekürzt worden sind, sondern eine grundsätzliche Verantwortung internationaler Streamingplattformen – das ist ja eigentlich der politische Punkt dahinter –, die in Österreich substanzielle Umsätze erzielen: dass diese damit verpflichtet werden, zur Förderung des Musik- und Filmschaffens in Österreich beizutragen. Das ist auch eine politische Frage.
Natürlich soll die Maßnahme auch in eine umfangreiche Musikstandortstrategie eingebettet sein, die wir nach dem diesbezüglichen Beschluss, den wir gerade vorhin diskutiert haben, erarbeiten werden. Wir sind zur konkreten Ausgestaltung bereits in einen Prozess eingetreten – wir sind also nicht in einem fertigen Projekt, sondern in einem Prozess, wie Sie wissen –, mit einem engen Austausch mit Vertreter:innen der Film- und Musikbranche.
Das war sozusagen auch der Kick-off: mit den Branchenvertretern gemeinsam darüber zu diskutieren. Am 25. Juni hat dann der erste größere Round Table dazu in einer noch größeren Dimension hier im Parlament stattgefunden, eben mit den Branchenvertreter:innen der Filmwirtschaft, bei dem auch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die unter anderem auch Vorschläge für die Finanzierungsmöglichkeiten in diesem Bereich – beispielsweise bei der Kinofilmförderung nach dem Standortprinzip – miterarbeiten soll, als nächster Step im Prozess vereinbart wurde.
Auch ein erstes Treffen der Gruppe, der unter anderem Vertreter:innen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft, der Wirtschaftskammer, aber auch des BMWET und des BMF angehören werden, soll noch heuer, in diesem Sommer nämlich, stattfinden.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Anfrage 28/M des Abgeordneten Egger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/13
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident. – Herr Vizekanzler, wir haben uns ja in der Regierung darauf geeinigt, den ORF-Beitrag bis 2029 bei 15,30 Euro einzufrieren. Das zwingt den ORF dazu, zu sparen.
„Welche Maßnahmen sind vorgesehen um sicherzustellen, dass das Radiosymphonieorchester trotz strenger Sparvorgaben an den ORF auch in Zukunft erhalten bleibt?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke. – Sie wissen selbst, das ist ein Herzensanliegen: Beim Radio-Symphonieorchester bin ich mittlerweile schon fast Stammgast geworden. Jetzt gibt es auch einen Zugang, dass das RSO für die nächsten Jahre gesichert werden konnte, nämlich – Sie haben es angesprochen – in einer sehr schwierigen Situation, auch für den ORF. Dieses Einfrieren bei 15,30 Euro bis 2029 bedeutet ja für den ORF Mindereinnahmen in sehr großen Bereichen. Das heißt, der Beitrag wird in den nächsten Jahren wirklich nicht ansteigen können, was natürlich in der Finanzierungsfrage ein Problem für den ORF darstellt. Wir haben aber den Weg gewählt, dass wir mit diesem Einfrieren Menschen in Österreich entlasten wollen.
Das führt natürlich wie gesagt dazu, dass der ORF weniger Budget zur Verfügung hat, und genau aus diesem Grund haben wir – die Intention Ihrer Frage – dem ORF genehmigt, zusätzliche Mittel aus seinen bestehenden Rücklagen zu entnehmen, und zwar von 2027 bis 2029 – nicht als Kompensation in dieser Dimension – jeweils 35 Millionen Euro. Diese Mittel muss der ORF im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einsetzen, ganz gezielt unter anderem für die weitere Finanzierung des RSOs, das uns ein gemeinsames Anliegen ist. Damit ist der Betrieb des RSOs weiterhin gesichert, was mich sehr freut.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage, bitte.
RN/13.1
Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Es gibt zwei weitere Herzensanliegen – da wir schon von Herzensanliegen reden –: Das sind der Breitensport und die Kultur. Sind auch Maßnahmen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Spartensender Sport plus und ORF III erhalten bleiben?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Genau wie bereits ausgeführt: Da entlasten wir die Menschen in Österreich – das ist das Einfrieren der ORF-Beiträge –, und gleichzeitig kann der ORF die Rücklagen verwenden. Diese Mittel müssen für ganz konkrete Projekte, wenn ich es so formulieren darf, verwendet werden. Neben dem Radio-Symphonieorchester ist das die Erhaltung der von Ihnen angesprochenen Spartensender Sport plus sowie ORF III – ich sage noch dazu: auch von FM4. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Giuliani-Sterrer.
RN/13.2
Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler, erklären Sie doch bitte einem 22-jährigen Lehrling, einem Angestellten in der Pflege, einer alleinerziehenden Studentin, warum sie den vollen ORF-Beitrag zahlen müssen, obwohl sie den ORF gar nicht mehr schauen. Laut Verfassungsgerichtshof ist der Gleichheitsgrundsatz damit nicht verletzt, aber die Lebensrealität der Menschen zeigt eine andere Wahrheit: Junge Leute nutzen längst andere Medien wie Youtube, Streaming oder Social Media. Wahlfreiheit sollte aber in einer modernen Demokratie selbstverständlich sein. So wird auch jede Reform des ORF verhindert, weil dadurch kein Erneuerungsprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich ist. Können Sie mir die soziale Gerechtigkeit einer Zwangsabgabe für alle in Österreich erklären?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Vielen Dank. – Ich kann zu meiner Ressortverantwortlichkeit sprechen: Die betrifft die Finanzierung, die Umsetzung des Regierungsprogramms, das Einfrieren der Haushaltsabgabe, auch als Zugeständnis, dass wir Menschen, die jahrelang unter der Teuerung und auch unter den Altlasten von schwarz-blauen und schwarz-grünen Regierungsbeteiligungen gelitten haben, gleichzeitig ermöglichen, den ORF in all seinem Umfang, mit all seinem Programm und mit seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag weiterhin zu nutzen.
Wie ich vorhin dargestellt habe, versuchen wir auch, die Breite abzubilden – das ist ein ganz wichtiger Bereich, auch für junge Menschen –, was Sportberichterstattung mit Qualität, was Kulturberichterstattung, was Jugendkulturberichterstattung anbelangt.
Vergessen wir nicht, wenn wir beispielsweise über FM4 sprechen, welche Bands in Österreich nicht so leicht auf die Bühne gekommen wären – sei es Bilderbuch, sei es Wanda. Die hätten keine Chance gehabt, wenn nicht ein Öffentlich-Rechtlicher mit FM4 ihnen diese Möglichkeit gegeben hätte – das auch einmal zur Erklärung. Dann würde ich Sie fragen, wie Sie es Jugendlichen erklären würden, wenn es diese österreichische Bandvielfalt in vielen Bereichen, nämlich auch international erfolgreiche Bands, nicht geben würde. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 22/M des Abgeordneten Seltenheim. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/14
Abgeordneter Klaus Seltenheim (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Es ist jetzt in unterschiedlichen Facetten schon angesprochen worden: das Thema soziale Medien, damit verbunden auch das Thema Fake News, und daran angeknüpft ist natürlich das Thema Qualitätsjournalismus ein sehr brennendes. Daher ist meine Frage – weil es im Regierungsprogramm so festgeschrieben steht –:
„Welche sind die prinzipiellen Zielsetzungen des ‚Meine-Zeitung-Abos‘ für junge Menschen, das 2026 umgesetzt werden soll?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. Es war ein wichtiges Anliegen, dieses Vorhaben umzusetzen, nämlich jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, mit Medienkompetenz ausgestattet zu sein – gleichzeitig ist ja Medienkompetenz auch Demokratiekompetenz –, tatsächlich Maßnahmen anzubieten, die Fake News eine Flanke bieten, sich nicht immer nur zu beschweren, was Fake News an Schaden anrichten – an gesellschaftlichen, an individuellen Schäden –, sondern aktiv zu werden.
Dieses Abo, das Sie angesprochen haben, ist genau der Ausdruck dessen: aktiv zu werden. Ich möchte es ein bissel erweitern, weil der Titel vielleicht etwas irreführend ist: Es soll auch genau den Lebensrealitäten von jungen Menschen entgegenkommen, das heißt, es wird auch sehr stark im digitalen Bereich wirken müssen, mit Qualitätspodcasts und vielem anderen auch. Wir sind jetzt, in diesen Monaten schon, dabei, dieses konkrete Konzept auszuarbeiten, und ich freue mich darauf – wenn wir Technisches und Legistisches hoffentlich zusammenbringen –, dass wir im Laufe des Jahres 2026 dieses Projekt bereits starten können. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/14.1
Abgeordneter Klaus Seltenheim (SPÖ): Danke schön. – Der Qualitätsjournalismus ist ja nicht nur eine Frage bei Onlinemedien, sondern das betrifft auch den traditionellen Medienmarkt, und da geht es natürlich auch sehr stark um Teilhabe und auch um die Möglichkeit und das Recht, einfach informiert zu sein und informiert zu bleiben. Da soll es eine weitere Förderschiene im Medienbereich geben – laut Regierungsprogramm eine Vertriebsförderung. Da würde mich interessieren, was da genau geplant ist.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke. – Für das Jahr 2026 ist eine neue Vertriebsförderung geplant. Sie trägt einem großen Problem Rechnung: Alle, die Gespräche führen, in die Materie eingetaucht sind, kompetent in den Fragen von Medienpolitik sind, wissen, dass es ein großes Problem gibt, nämlich genau im nicht urbanen Bereich, in ländlichen Regionen, in entlegenen Regionen, und zwar was die Zustellung anbelangt, sodass das Recht auf das Abo infrage gestellt wird, gefährdet ist. Das soll die Vertriebsförderung sozusagen als Unterstützung eines resilienten Medienstandorts anbieten. Es ist uns schon wichtig, dass es auch ein Anrecht auf Qualitätsmedien gibt, die auch unabhängig vom Wohnort zur Verfügung gestellt werden. Das haben wir mit 25 Millionen Euro budgetiert und soll damit auch sichergestellt werden: ein Zugang, ein Recht auf Zugang zu gedruckten Medien außerhalb der Ballungsräume.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Linder. – Bitte.
RN/14.2
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Danke. – Sehr geehrter Herr Vizekanzler, Sie haben jetzt betont, dass es wünschenswert wäre, wenn dieses Zeitungsabo digital genützt wird. Jetzt haben wir im ländlichen Bereich aber die Schwierigkeit, dass wir ganz schlechte Internetverbindungen haben, sodass es oft gar nicht möglich ist, eine E-Paper-Version herunterzuladen.
Leider wurde von Ihrer Seite medial bekannt gegeben, dass der Breitbandausbau, die Förderung für den Breitbandausbau eingestellt wurde oder eingestellt wird beziehungsweise nicht ausbezahlt wird. Die einzelnen Firmen, die sich beworben haben, die einzelnen Projekte, die eingereicht wurden, haben aber noch keine schriftliche Information bekommen, was wirklich passiert: Ist es eingestellt? Wurden Projekte ausgewählt? Wann gibt es eine weitere Förderung, sodass auch bei uns im ländlichen Bereich ein Breitbandausbau möglich ist? Ich bitte um Information, wann Sie darüber nachdenken, die eingereichten Projekte zu bewerten oder schriftliche Information zu geben.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Bei allem Respekt, Herr Abgeordneter: Jetzt hören Sie mir einmal zu! Sie stehen da als FPÖ-Abgeordneter und kritisieren mich für die Einstellung der Breitbandmittel?! Sie haben selber vor wenigen Monaten einen Brief nach Brüssel geschickt, und ich versuche jetzt genau den Breitbandausbau voranzutreiben. Mit Ihrer Maßnahme stellen Sie sich da her und fragen mich, wo die Breitbandmittel sind? (Beifall bei der SPÖ.)
Also bitte vielleicht einmal in der eigenen FPÖ-Fraktion nachdenken, warum man den Breitbandausbau gestoppt hat. Sie können sich sicher sein, dass ich versuche, jeden einzelnen Cent zur Verfügung zu stellen, weil ich glaube, dass der Ausbau in dieser Frage auch eine Infrastrukturmaßnahme ist. (Abg. Wurm [FPÖ]: Sag einmal, geht’s dir noch gut oder was?) Aber zuerst alles zu kürzen – Pensionen, Breitbandausbau – und sich dann bei einer Fragestunde hierherzustellen und mir das eigene Scheitern vorzuwerfen? – Vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Stefan [FPÖ]: Ein Brief macht das Budget für die Regierung? – Abg. Wurm [FPÖ]: Ein bissel mehr Respekt ...! – Abg. Stefan [FPÖ]: Ist es der Bundeskanzler oder ist es irgendein Generalsekretär von einer Partei ...? Sind Sie der Bundeskanzler? Antworten Sie da so? – Abg. Wurm [FPÖ]: Ein bissel mehr Respekt bitte! Na sowas, bitte schön! Brauchst du eine Nachschulung? 6 000 Euro wahrscheinlich noch einmal! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er muss eh immer zur SPÖ schauen! – Ruf bei der SPÖ: Er hat ja nur die Wahrheit gesagt! – Ruf bei der FPÖ: Schulabbrecher!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schnabel.
RN/14.3
Abgeordneter Mst. Joachim Schnabel (ÖVP): Danke, Herr Präsident. – Geschätzter Herr Vizekanzler, Sie haben ja jetzt schon ganz eindeutig darauf hingewiesen, wie schwierig die Situation des Breitbandausbaus ist. Und vielleicht auch ein bisschen weniger emotional: Ich möchte auch meine Dankbarkeit dafür ausdrücken, dass Sie sich einsetzen, um diesen Opennet-3-Call doch noch zu einer Auszahlung zu bekommen.
Vielleicht können Sie nur sagen, was der aktuelle Stand bei diesem Opennet-3-Call ist, weil es natürlich wichtig ist, dass auch der ländliche Raum mit einem guten Internet versorgt wird.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Vielen Dank. – Ich kann jetzt noch die Vorfrage inhaltlich mitbehandeln, weil es natürlich schon ein Recht gibt, Fragen auch nach der inhaltlichen Natur beantwortet zu bekommen. Bei allem Respekt, aber sich da herzustellen und mich für Ihre eigene Maßnahme infrage zu stellen: Das lässt man natürlich nicht durch. Das hat etwas mit Respekt zu tun, meine Abgeordneten der FPÖ! Ich kämpfe da um jedes Mittel.
Zur inhaltlichen Frage, die das zum Ausdruck bringt: Die Mittel für die im Herbst angekündigte Förderschiene in der Höhe von insgesamt 275 Millionen Euro – das war der Breitbandcall Opennet 3 – sind nach wie vor für das Breitband vorgesehen – diese 275 Millionen zumindest –, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden. Das ist die Maßnahme, die wir daraus abgeleitet haben. Derzeit sind wir dabei, seitens des Ministeriums und der FFG unter anderem die vonseiten der Länder übermittelten Vorschläge, die wir jetzt übermittelt bekommen haben, auch mit Priorisierungen eingehend zu prüfen, und ein Ergebnis dazu sollte eigentlich nach Vorlegen möglich sein, hoffe ich. (Abg. Schnabel [ÖVP]: Vielen Dank!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Anfrage des Abgeordneten Markus Leinfellner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/15
Abgeordneter Markus Leinfellner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Sportminister, aus dem Sportressort werden ja mittlerweile Organisationen wie Muslimische Pfadfinder, Muslimische Jugend, das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation gefördert, also alles Vereine, die mit dem Sport absolut nichts zu tun haben. Es mag zwar korrekt sein, dass diese Organisationen um Förderungen ansuchen, aber es muss danach ja auch eine Prüfung geben. Es ist für mich etwas irritierend, dass dem im Rahmen dieser Prüfung dann auch zugestimmt wird und die tatsächlich Mittel aus dem Sportressort bekommen. Während auf der einen Seite die tägliche Bewegungseinheit gekürzt wird, bekommen diese Organisationen Millionenförderungen aus Ihrem Ressort.
Herr Sportminister, ich frage Sie:
„Wie rechtfertigen Sie die millionenschwere Unterstützung an Vereine wie die muslimischen Pfadfinderinnen, die muslimische Jugend oder das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation aus dem Sportbudget, obwohl diese keinen sportlichen Mehrwert aufweisen, angesichts gleichzeitiger Kürzung der Täglichen Bewegungseinheit, die im Regierungsprogramm als Schlüsselmaßnahme verankert ist?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Vielen Dank. – Wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, hat der Sport eine ganz wichtige gesellschaftliche Rolle, das haben Sie selber in Ihrem ersten Satz auch mit erwähnt. Das Sportland Österreich, zu dem wir uns bekennen, ist ein vielfältiger Ort. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Teilhabe und es ist auch eine Frage der Gesundheit und der Prävention. Ich habe einen Grundsatz, wenn man über die Bewegungseinheiten redet – und die Frau Staatssekretärin unternimmt ja mit den Fachverbänden alles, um die Bewegungseinheiten in den Schulen auszubauen –: Wir wissen, dass bewegte Kinder glückliche Kinder sind und glückliche Kinder gleichzeitig auch gesunde Kinder sind. Das ist ein wichtiger Ansatz in diesem Land.
Ich möchte aber zu Ihrer Frage kommen, weil wir das Sportprogramm auch mit gezielten Förderungen umsetzen, und das sind die Förderungen, die Sie angesprochen haben: Im Rahmen des Förderprogramms zur Extremismusprävention im Sport wurden in den Wintersaisonen 2023/2024 und 2024/2025 auch Wintercamps gefördert. Im Rahmen dieser Camps konnten mehr als 2 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor allem auch aus einkommensschwachen Familien erste Wintersporterfahrungen sammeln – in einem Land wie Österreich mit einer sehr stolzen Wintersporttradition, die viele von uns auch mitleben.
Für viele war es wirklich die erstmalige Chance, dass Skifahren als österreichischer Nationalsport – und da geht es ja auch um die Anerkennung von nationalen Kulturen, auch von österreichischen Werten, wenn ich Ihnen das so suggerieren darf, dass das wichtig ist – spürbar, erlebbar und vor allem irgendwie gestaltbar für junge Menschen wird, und das waren diese 2 200 Teilnehmenden.
In den Camps wurden auch andere Aktivitäten wie beispielsweise Schneeschuhwandern oder Rodeln angeboten, habe ich mir dazu recherchieren lassen, und die Camps waren sehr rasch komplett ausgebucht. Daran zeigt sich auch das große Interesse der Zielgruppe, an österreichischem Nationalsport teilnehmen zu können.
Auch das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation wurde beziehungsweise wird in den Jahren 2024 und 2025 über dieses Förderprogramm zur Extremismusprävention gefördert, der Fokus des Projekts Fairplay Prevention – Anlaufstelle gegen menschenfeindliche Ideologien liegt auf Präventionsarbeit gegen religiös begründeten Extremismus sowie Rechtsextremismus in Kampfsport und Fußball.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/15.1
Abgeordneter Markus Leinfellner (FPÖ): Ja, danke, ich habe noch eine Zusatzfrage: Sie haben das Budget der täglichen Bewegungseinheit um 1,6 Millionen Euro gekürzt. Ich sage, das ist eine Summe, die gerade bei unseren Jüngsten, nämlich bei der Zukunft unseres Landes, eingespart wird. Deswegen frage ich Sie: In welcher Höhe fördern Sie die Muslimische Jugend, die Muslimischen Pfadfinder sowie das Vienna Institute for International Dialogue jeweils aus Ihrem Ressort in den Jahren 2025 und 2026?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich darf vielleicht einen Irrtum oder eine falsche Interpretation von Ihnen hier aufklären:
Die tägliche Bewegungseinheit wird nicht gekürzt, sondern weiter ausgebaut; wenn man sich für Sport interessiert, bekommt man das mit. Wir machen das nämlich genau jetzt über die Einbindung der Fachverbände in die neue vierte Säule; das haben Sie mitgekriegt. (Abg. Leinfellner [FPÖ]: 15,6 auf 14?!) So macht man Politik, auch unter schwierigen budgetären Bedingungen. Nicht nur die Zeile lesen, sondern auch das politische Programm dazu verfolgen! (Ruf bei der FPÖ: ... Wunderwuzzi!) Da ist die Staatssekretärin wirklich vorne dabei in diesem Dialog (Zwischenruf des Abg. Stefan [FPÖ]), dass wir die derzeitigen täglichen Bewegungseinheiten weiter ausbauen. Also insgesamt, und jetzt sage ich Ihnen auch die Zahl dazu, werden 1,5 Millionen Euro mehr investiert in die Bewegungseinheit, obwohl das in diesem Fall sozusagen eine schwierige budgetäre Zusammensetzung ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leinfellner [FPÖ]: Wissen das die Dachverbände auch schon?)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Abgeordnete Eder. – Bitte schön.
RN/15.2
Abgeordnete Heike Eder, BSc MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Zur täglichen Bewegungseinheit: Vorarlberg hat da ja voll geliefert: Fast 50 Prozent aller Kinder im Volksschul- und Kindergartenalter machen da mit. Die Dachverbände setzen ja die tägliche Bewegungseinheit im Auftrag des Sportressorts um, haben diese entwickelt und europaweit zu einem Vorzeigeprojekt gemacht.
Um die Mittel zu halten, wurde dem Vernehmen nach von den Dachverbänden eine Verdopplung ihres Eigenmittelanteils gefordert. Haben Sie diesbezüglich bereits Einvernehmen mit den Dachverbänden hergestellt, damit ein erhöhter Eigenmittelanteil nicht gleichzeitig zulasten der 15 000 Vereine geht?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich habe es gerade gegenüber dem Abgeordneten angedeutet: Mit der neuen vierten Säule werden insgesamt 1,5 Millionen Euro mehr investiert. Das ist uns beiden ein Anliegen, das ist ein ganz wichtiger Bereich. Ich habe auch – Ihrer Frage nachgehend – die Detailinformationen über die Zusammensetzung des Budgets: Das sind 14 Millionen Euro Fipos 1/7411073, 1 563 000 Euro durch Umschichtungen im Detailbudget, die gelungen sind, 920 000 Euro die Bundesländer, 3 047 000 Euro sind Mittel aus der besonderen Bundessportförderung. (Abg. Eder [ÖVP]: Danke!) – Gerne.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Anfrage 29/M des Abgeordneten Zarits. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
RN/16
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Herr Vizekanzler, Herr Sportminister! Wir alle wissen, dass der Spitzensport für uns eine enorme Bedeutung hat, und wir wollen natürlich alle, dass die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler die besten Rahmenbedingungen haben. Wir alle wissen, dass wir da Handlungsbedarf im Bereich der Arbeitszeiten beziehungsweise der sozialen Absicherung – Stichwort: Pensionssystem – haben.
Meine Frage ist:
„Welche Maßnahmen planen Sie, um die Spezifika des österreichischen Sports im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht besser abzubilden und die Sportlerinnen und Sportler besser abzusichern?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke. – Dieser Bereich ist in der Kürze gar nicht so einfach darzustellen. Bei der Frage nach der Absicherung von Sportler:innen im Arbeits- und Sozialversicherungsgesetz müssen wir Unterscheidungen treffen, zuerst jene zwischen den Berufssportler:innen und den Vereinssportler:innen, also Amateurinnen und Amateuren. Da müssen wir Unterscheidungen treffen: Vereinssportler:innen fallen in der Regel nicht unter das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Wir haben da die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung, diese ermöglicht es Vereinen, an Sportler:innen, Sportbetreuerinnen und -betreuer sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bis zu 120 Euro pro Einsatztag beziehungsweise 720 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Das ist die Möglichkeit, die es da gibt, sofern die sportliche Tätigkeit nicht den Hauptberuf darstellt. Die Auszahlung dieser Prae – das ist die Abkürzung – führt zu keiner Unfallversicherung nach dem ASVG.
Bei Berufssportlerinnen und Berufssportlern ist wiederum zwischen solchen Sportlerinnen und Sportlern zu unterscheiden, die in einem Dienstvertragsverhältnis stehen, und solchen, die der Tätigkeit selbstständig nachgehen. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich nach dem Inhalt einer etwaigen Vereinbarung in diesem Bereich; also Sportlerinnen, Sportler in einem Dienstvertragsverhältnis unterliegen grundsätzlich denselben gesetzlichen Regeln wie Nichtsportlerinnen und -sportler. Für sie gelten beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und auch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigen die Besonderheiten des Sports nicht immer ausreichend. So sind bei Sportlerinnen und Sportlern beispielsweise umfangreiche Arbeitswochen mit mehreren Trainings- und Wettkampfspielen, auch am Wochenende – also umgangssprachlich englische Wochen –, oder auch spätabendliche Wettkämpfe aufgrund von TV-Übertragungsrechten und alles, was es in diesem Bereich gibt, mitzubedenken. Das heißt, die Einhaltung von Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz in solchen Wochen bewegt sich da tatsächlich in einem Graubereich.
Das heißt, Verbesserungsbedarf gibt es insbesondere hinsichtlich der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, die all das umfassen. Die Bundesregierung hat sich deshalb zur Schaffung eben dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse von im Sport tätigen Personen bekannt, um auf die Besonderheiten des Sports, die ich gerade ansatzweise ein bisschen skizzieren konnte, Rücksicht zu nehmen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/16.1
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich glaube, dass wir hier in den nächsten fünf Jahren weitere Schritte setzen müssen, um diesbezüglich Erfolge zu erzielen.
Sie haben es vorhin angesprochen: Es geht auch um die Trainerinnen und Trainer. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit der Trainerberuf auch unter diesen Rahmenbedingungen, die Sie vorhin ausgeführt haben, weiterhin attraktiv bleibt und die Trainerinnen und Trainer die notwendige Wertschätzung und Sicherheit erfahren?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Wie bereits vorhin kurz angesprochen: Trainerinnen und Trainer gehören in unseren Bemühungen dazu, auch was die Verbesserungen anbelangt. Es gibt schon die ersten Gespräche auf interministerieller Ebene dazu, es soll auch sozialpartnerschaftliche Gespräche dazu geben.
Hinzufügend muss man vielleicht sagen, dass wir es mit der Bewegungseinheit geschafft haben, für mehrere Tausend Trainerinnen und Trainer Stellen zu schaffen. Damit sind Trainerinnen und Trainer erstmals in der österreichischen Sportgeschichte in einem breiten Maße auch sozialrechtlich abgesichert. Das ist ein weiterer positiver Effekt der Bewegungseinheit: Mehrere Tausend Trainer:innen sind endlich sozialrechtlich gut abgesichert.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage vonseiten Frau Abgeordneter Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/16.2
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident. – Geschätzter Herr Vizekanzler, Sie haben vorhin sehr betont, dass die Mittel für die tägliche Bewegungseinheit ausgebaut werden sollen, dass es da mehr Mittel geben soll.
Wir haben im Budgetausschuss damals schon nachgefragt, wo diese Mehrmittel herkommen, vor allem war die Frage, ob diese Mittel zusätzlich aus dem Budget dazukommen oder ob sie von den Sportdachverbänden, eventuell auch von den Fachverbänden gestemmt werden müssen. Wir haben damals keine ausreichende Antwort bekommen. Es hieß, das sei noch nicht fix festgelegt, das sei alles noch im Fluss, müsse erst ausgearbeitet werden, deshalb meine konkrete Frage an Sie:
Wie setzen sich die kolportierten 19,5 Millionen Euro pro Jahr für die tägliche Bewegungseinheit konkret zusammen? Wo kommen die Mittel dafür her?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich habe vorhin in einer Beantwortung von Fragen, was den Bereich Bewegungseinheit anbelangt, schon die ersten Zahlen dazu genannt. Ich bin jetzt, weil Ihre Frage nicht eingemeldet war, leider nicht imstande, Ihnen die genauen Budgetaufstellungen und genauen Zahlen dazu zu liefern, aber ich kann Ihnen versprechen, ich lasse sie nachliefern, damit Sie sie bekommen. (Abg. Wurm [FPÖ]: ... weißt ja auch alles immer!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Köllner. – Bitte, schön.
RN/16.3
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident. – Herr Vizekanzler, Sie haben es vorhin angesprochen: Bewegte Kinder sind gesunde Kinder, und gesunde Kinder sind auch glückliche Kinder. Umso erfreulicher ist es jetzt, dass wir an der Ausrollung der täglichen Bewegungseinheit in dieser Regierungsperiode festhalten, auch entgegen der Aussagen des Kollegen Leinfellner, den ich aber noch einmal herzlich einladen möchte, bei seinem steirischen Landeshauptmann beispielsweise zu intervenieren, um da mehr zustande zu bringen. (Abg. Stefan [FPÖ]: Beim burgenländischen!)
Ich möchte nochmals auch auf die volkswirtschaftlichen Effekte eingehen. Zum einen: Welche Schritte sind jetzt als Nächstes betreffend tägliche Bewegungseinheit konkret geplant, und welche positiven Effekte erwarten Sie sich dadurch auf die gesamte Gesellschaft, nicht nur auf die Kinder? (Abg. Stefan [FPÖ]: ... Frage!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke, Herr Abgeordneter, für diese Frage in einem Bereich, der mir wirklich wichtig ist. Wir setzen alles daran, jedes einzelne Kind bewegen zu können, weil wir beide, glaube ich, denselben Zugang verfolgen, was den Sport betrifft.
Um die tägliche Bewegungseinheit für Kinder und Jugendliche noch einmal zu verdeutlichen: Das ist die größte Kinder- und Jugendbewegungsinitiative Österreichs, die trotz angespannter Budgetsituation fortgesetzt wird. Ja, auch andere wollen gerne teilnehmen, das würde vielleicht auch nicht schaden; aber trotzdem: Das ist die größte Jugendbewegungsinitiative Österreichs trotz angespannter Budgetsituation. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie lesen das super runter! Haben Sie die Frage gekannt? – Ruf bei der FPÖ: Meilenstein! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wieso haben Sie die Antwort vorgedruckt?)
Zur Initiative, die du angesprochen hast, Herr Abgeordneter, mehr Kinder und Jugendliche in die österreichischen Sportvereine zu bringen, und zu deiner Frage, wie man das effektiv, professionell und kostengünstig umsetzen kann: Da brauchen wir Zahlen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Zufällig hat er die Antwort mit!), und ich habe die Zahlen auch mitgenommen. (Ruf bei der FPÖ: Zufällig!) Es geht um 314 322 Kinder; das ist die Zahl, mit der wir tagtäglich arbeiten, damit wir auch die Dimension kennen, um die es in diesem Bereich geht. Insgesamt sind es 594 Sportvereine in 3 637 Bildungseinrichtungen, die mit niederschwelligen Bewegungseinheiten betreut sind. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Schau, er weiß sogar ...! Das ist ja ein Wahnsinn! Der Sportminister ist ein Wahnsinn!)
Zur Frage, die du gestellt hast, betreffend die tägliche Bewegungseinheit, was sie mit auslöst: Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen für Kinder und Jugendliche und unterstützt andererseits gleichzeitig die Verbesserung der Sportvereinsstruktur in Österreich.
Zur Ausrollung: Ab 2026 werden auch die beiden von meinem Ressort geförderten Projekte Olympia Goes School und Train with the Champions unter dem Dach der täglichen Bewegungseinheit zusammengeführt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie sollten ein bissl langsamer lesen, weil man versteht nur die Hälfte!) Damit erhält – neben dem niederschwelligen Zugang zu Bewegung – auch der leistungsorientierte Ansatz der Sportfachverbände einen standardisierten Zugang. Das ist als nächster Schritt in Richtung der österreichischen Bildungseinrichtungen wichtig.
Und die Sportfachverbände haben die Möglichkeit, leistungsorientierte Kinder und Jugendliche für ihre Vereine zu gewinnen. – Der doppelte Effekt, der sozusagen auch hier mitgedacht wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Köllner [SPÖ]: Danke! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Also die Antwort war grenzgenial! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet.
Danke, Herr Vizekanzler.