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Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Wir haben uns ja einiges in diesem Regierungsübereinkommen vorgenommen. Ein großer Punkt davon ist im Medienkapitel der ORF, wo wir uns Folgendes vorgenommen haben – ich zitiere –: „Der ORF wird unter Einbeziehung der Bevölkerung reformiert. Ziel ist, den ORF schlanker, digitaler, transparenter, bürgernäher, regionaler und nachhaltiger zu gestalten. Er soll weiterhin ein breites Publikum erreichen und damit einen Beitrag zur Stärkung der österreichischen Identität und Absicherung des österreichischen Medien- und Kreativstandorts leisten.“
Haben Sie auch diesbezüglich schon einen Fahrplan, wann welche Bereiche bei einer potenziellen ORF-Reform angegangen werden sollen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ja, wir befinden uns ja gemeinsam schon mitten in der Umsetzung des großen Medienkapitels, das wir uns miteinander vorgenommen haben. Wir haben natürlich sehr schnell mit der Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses, was die Gremienbestellungen anbelangt, angefangen. Aktuell sind wir dabei, Verschärfungen für den Umgang mit den großen digitalen Plattformen zu diskutieren, etwa den Social-Media-Zugang mit einer Altersbeschränkung. Wenn Sie mich fragen, was da konkret unternommen wird, so versuchen wir als Bundesregierung, auch eine europäische Lösung voranzutreiben, die ich für sinnvoll erachten würde.
Als Nächstes möchten wir die Medienförderungen, die wir uns vorgenommen haben, umsetzen – eine Förderung für die Zustellung von Zeitungen auch in entlegene nicht urbane Gebiete und auch dieses spezielle Abo für Jugendliche, mit dem wir Anreize bieten wollen, auch auf Qualitätsmedien zugreifen zu können, um auch ein Gegengewicht zu den vielen Fake-News-Auswirkungen, mit denen wir konfrontiert sind, zu haben. Das hat etwas mit Medienkompetenzförderung von jungen Menschen und Demokratiekompetenzvermittlung zu tun.
Diese Projekte bereiten wir vor und möchten sie auch schon 2026 umsetzen. Ebenfalls im Jahr 2026 wollen wir die im Regierungsprogramm ja auch vereinbarte Reform des ORF beginnen. Die Diskussion darüber werden wir auf eine breite gesellschaftliche Basis stellen müssen. Das ist der Fahrplan, den ich mir vorgenommen habe, und bereits im Jahr 2026 soll damit begonnen werden.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.
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Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank. Ich habe auch noch eine Zusatzfrage. Der SPÖ-Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer meinte in einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“, dass die Wahl der nächsten ORF-Generaldirektorin oder des nächsten Generaldirektors – ich zitiere – im Konsens mit der Regierung gesucht wird.
Können Sie ausschließen, dass die Regierung bei der Wahl des Generaldirektors ein Wörtchen mitredet und können Sie stattdessen bestätigen, dass es einen transparenten und fairen Ausschreibungsprozess gibt?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ja, also das ist ein bisschen anschließend an die erste Frage der Abgeordneten Maurer: Ich kann es nur untermauern. Die Bestellung und Abberufung des ORF-Generaldirektors, allenfalls der Generaldirektorin obliegt dem Stiftungsrat. Ich gehe davon aus, dass der Stiftungsrat dieser, nämlich seiner Aufgabe verantwortungsvoll nachkommen wird. Da das Gesetz dabei der Regierung oder dem Medienminister keine Rolle zuteilt, kann ich Ihnen zum Ausschreibungs- und Bestellungsprozess eigentlich keine Auskunft geben.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 30/M der Frau Abgeordneten Nina Tomaselli. – Bitte, Frau Abgeordnete.