RN/11
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sie haben heute sehr viel über Wohnen, über Mieten, über Ihre Vorhaben gesprochen, und dass Wohnen, das leistbare Wohnen ein Herzensprojekt von Ihnen sei. Sie nennen sich ja selber auch Minister für Wohnen, und das, obwohl die wesentlichen Wohnkompetenzen wie zum Beispiel das Wohnrecht, der gemeinnützige Wohnbau, Housing first in anderen Ministerien angesiedelt sind.
Wir haben im Voranschlag von 2025/2026 nachgeschaut, es ist kein einziges Projekt zum Wohnen bei Ihnen im Ministerium zu finden und trotzdem schaffen Sie für das neu geschaffene Wohnministerium gleich vier neue Stellen.
Deshalb stelle ich an Sie die Frage:
„Für welche Vorhaben aus dem Regierungsprogramm Kapitel Wohnen ist Ihr Ministerium federführend – und nicht koordinierend – für die Umsetzung verantwortlich?“
Oder lassen Sie es mich flapsig formulieren: Was macht das Wohnministerium eigentlich beruflich? (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke für die flapsige Fragestellung. Danke auch für das Belohnen einer flapsigen Fragestellung. Ich möchte mit einer gewissen Ernsthaftigkeit antworten, weil Wohnen wirklich ein wichtiges Thema ist und sich schon für seriöse Diskussionen eignet.
Im Regierungsprogramm, das haben Sie ja wahrscheinlich auch mitverfolgt, haben wir insgesamt 55 Maßnahmen festgehalten, die den Bereich Wohnen und damit verbunden die Bereiche Bauen und Boden betreffen. Die Maßnahmen sind sehr ausgewogen, in sich ineinandergreifend und auch sehr umfangreich; das In-sich-Ineinandergreifen ist natürlich auch Teil Ihrer Fragestellung gewesen. Gemäß dem Bundesministeriengesetz fallen ins Ressort Wohnen die Koordination der nationalen und internationalen Wohnungspolitik sowie die bundesweite Baukoordination.
Das heißt, die Aufgabe des Ministeriums ist es tatsächlich, die gesamte gemeinsame Wohnpolitik zu koordinieren; hier läuft alles zusammen. Dazu kommen dann noch behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit Bauprodukten und auch grundsätzliche Fragen wie zum Beispiel die der immer wichtiger werdenden Baukultur.
Innerhalb meines Ministeriums werden gerade qualifizierte Strukturen für diese Aufgaben aufgebaut. Zusätzlich erfolgt auch die Einrichtung eines ehrenamtlichen Gremiums zur Koordinierung von wohnpolitischen Aufgaben, und erst dann, wenn das gelungen ist – ein gemeinsames Bild, das zumindest in Grundzügen von allen wesentlichen Einrichtungen mitgetragen wird –, kann man in weiterer Folge auch die Frage stellen, ob zur Verwirklichung dieses Bildes die Kompetenzen und Zuständigkeiten im Wohn- und Baubereich überdacht oder auch punktuell – das gebe ich ehrlich zu – neu geordnet werden müssen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/11.1
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Vizekanzler, Sie beweisen eindrücklich, wieso dieser Tagesordnungspunkt Fragestunde und nicht Antwortstunde heißt. Ich stelle fest, Sie haben mir kein einziges Projekt genannt, für das das Wohnministerium federführend zuständig ist.
Sie haben aber bereits sehr viele Pressekonferenzen gegeben, auch mit sehr viel Getöse einen langfristigen Mietpreisdeckel angekündigt. Das Interessante dabei ist, Vertreter Ihrer Koalitionspartner stellen einen solchen in Abrede. Sie sagen, vielmehr gehe es um eine gesetzliche Wertsicherung und die – Zitat – Schaffung von Rechtssicherheit.
Der Verdacht liegt also nahe, dass mit einer solchen gesetzlichen Regel die von Konsumentenschützern, von AK und VKI am OGH erstrittenen Rückzahlungsansprüche für Mieter:innen gesetzlich neutralisiert werden sollen.
Bitte klären Sie die Öffentlichkeit auf: Was hat die Bundesregierung hier vor? Und wenn Sie so etwas diskutieren und verhandeln, dann sagen Sie: Wie hoch ist denn der Schaden für die Mieterinnen und Mieter, wenn ihnen ihre Ansprüche aufgrund von illegalen Vertragsklauseln genommen werden?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich kann Ihnen im Detail dazu noch nichts sagen, weil es noch kein Modell gibt. Was es gibt, ist die Festschreibung, dass wir auch im unregulierten Bereich eingreifen werden und auch da Entlastungen für die Mieterinnen und Mieter bringen werden. Sobald ich ein konkretes Modell vorliegen habe, können wir über die Fragen, die Sie angesprochen haben, gerne diskutieren.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Moitzi. – Bitte.
RN/11.2
Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Abgeordnete Tomaselli, Sie hätten jetzt ein paar Jahre Zeit gehabt, all diese Punkte, die der Herr Vizekanzler aufgezählt hat, selbst umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Der Vizekanzler hat ja eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt. Die Wirtschaftsforscher haben jetzt vor Kurzem erfreulicherweise die Konjunkturprognosen nach oben angehoben. Nach drei Jahren Rezession steht uns hoffentlich heuer wieder ein Wirtschaftsaufschwung ins Haus. Deshalb meine konkrete Nachfrage: Was werden Sie tun, um auch die Baukonjunktur, die derzeit noch ein Sorgenkind ist, zu stärken?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke für die Frage. Es ist auch eine zentrale Frage im Wohn- und im Bautenbereich, nämlich das Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung der Baukonjunktur, und auch da liegt der Schwerpunkt auf leistbarem Wohnraum. Gleichzeitig unterstreichen wir auch die zentrale wirtschaftliche Bedeutung eines funktionierenden Bau- und Immobiliensektors für Österreich und den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die damit einhergehen.
Das heißt: Die Belebung der Baukonjunktur ist nicht nur für die Branche selbst, sondern für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung ein Faktor in diesem Land. In den vergangenen Jahren haben wir erleben müssen, dass die Bautätigkeit massiv zurückgegangen ist. Derzeit beobachten wir zwar eine Stabilisierung auf sehr niedrigem und bescheidenem Niveau, aber ich bin davon überzeugt, das darf nicht das Ende dieser Entwicklungen sein. Das heißt, wir müssen in genau diesem Bereich wieder deutlich besser werden.
Um genau in diese Richtung zu wirken, haben wir uns in der Bundesregierung gemeinsam auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Mit einer Digitalisierungsoffensive wollen wir die Bauverfahren vereinfachen und beschleunigen; durch gezielte steuerliche Anreize und Förderprogramme treiben wir thermisch-energetische Sanierungen und den Heizungstausch weiter voran. Zudem wollen wir die Zweckbindung der Wohnbauförderung wiedereinführen, um sicherzustellen, dass die Fördermittel auch tatsächlich im Wohnbau ankommen. Eine ganz zentrale Forderung: die Zweckwidmung der Wohnbauförderung wiedereinzuführen. Ergänzend dazu werden wir neue Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen entwickeln und evaluieren.
Dieses Bündel an Maßnahmen zeigt, dass das die richtigen Schritte sind, um – davon bin ich überzeugt – die Baukonjunktur an sich im Gesamten wieder nachhaltig anzukurbeln. Wie gesagt: Das ist dringend notwendig, denn gerade in Österreich hängen auch zahlreiche Arbeitsplätze direkt von der Bauwirtschaft ab. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schuh.
RN/11.3
Abgeordneter Mag. Harald Schuh (FPÖ): Einen schönen guten Morgen, Herr Vizekanzler. Die Wohnbauförderung ist ja Ländermaterie. Mit Stand 1. Juli 2025 ist der Themenbereich Wohn- und Siedlungspolitik nach wie vor im Geschäftsbereich von Minister Hattmannsdorfer aufgelistet. Laut Ihrem eigenen Organigramm ist zudem die Position des Abteilungsleiters für Wohnpolitik, zumindest bis April 2025, noch nicht besetzt.
Wenn man jetzt bedenkt, dass in Ihrem Ressort für den Bereich Wohnen eigentlich überhaupt nichts budgetiert ist, möchte ich die Frage stellen: Welche Aufgaben wird denn dieser Abteilungsleiter überhaupt wahrnehmen können?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Herr Abgeordneter, ich habe vorher schon ausgeführt: Wir sind im Aufbau dieser Abteilung in all den Facetten, die ich bei der ersten oder zweiten Zusatzfrage schon aufgezählt habe. Danach kann ich Ihnen die Frage auch beantworten, was die Koordinierung vom internationalen bis zum nationalen Bauen betrifft, mit all den Schwerpunkten, die wir jetzt gerade neu entwickeln. Ich halte es nämlich auch für zentral, dass es so eine Ressortverantwortlichkeit und auch eine abteilungsmäßige Abbildung dieser Ressortverantwortlichkeit gibt. Das ist ein Fortschritt in Österreich, dass man dem Wohnen endlich auch einen politischen, aber auch einen verwaltungstechnischen Schwerpunkt, eine Anlaufstelle gibt.
Sie haben recht, es sind 1 000 Euro budgetiert für diesen Bereich. Diese 1 000 Euro sind ein Posten, der veranschaulichen soll, dass es diesen Posten gibt. Das klingt jetzt technisch, aber alle, die sich schon einmal mit einem Budget auseinandergesetzt haben, wissen, dass das die Methode ist, die man anwendet, um einen neu geschaffenen Bereich budgetär zu setzen.
Im Budget für Wohnen wurde zudem der entsprechende Personalaufwand veranschlagt, das haben wir auch gemeinsam hier im Haus diskutiert. Im BVA sind die Mittel für sechs Planstellen vorgesehen. Ich kann Ihnen dann hoffentlich diese Frage in der nächsten Fragestunde detailliert beantworten.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Wotschke.
RN/11.4
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Eine Frage zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die ja im Frühjahr 2026 ansteht, wo ein ganz großer Punkt ist, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, wo es vor allem darum geht, die Gebäude zu sanieren, thermisch zu sanieren, die am schlechtesten dastehen – und das ist bei uns in Österreich der Altbau.
Ich weiß, Ihnen und Kollegin Herr vor allem ist es ein ganz, ganz großes Anliegen, in puncto Umwelt etwas zu tun, und da haben wir einen sehr großen Hebel. Zum Altbau vor allem ist aber meine Frage: Wie schaffen wir es, dass Vermieter im Altbau wirtschaftliche Anreize haben, zu sanieren, und das auch wirtschaftlich stemmen können?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Wow, da spielen mehrere Fragen hinein, da wäre jetzt eigentlich eine sehr umfangreiche Antwort notwendig – vielleicht die Priorisierung der Frage zur EU-Gebäuderichtlinie.
Die Zuständigkeit für die Gebäudesanierungen ist in das BMWET gewandert. Ich darf dazu aber darauf hinweisen, dass die inhaltliche Ausarbeitung des nationalen Gebäuderenovierungsplans im Rahmen der Umsetzung in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Das ist sozusagen ein bisschen ressortübergreifend, ich werde trotzdem versuchen, ein bisschen allgemein darauf zu antworten.
Die entsprechende Abstimmung und Erarbeitung erfolgt derzeit unter der Koordination des Österreichischen Instituts für Bautechnik. Da sich der nationale Gebäuderenovierungsplan, der genau auch diese inhaltlichen Anforderungen beinhaltet, aktuell erst in Erarbeitung befindet und sich das Entwurfsdokument derzeit in der Anhörungsphase befindet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt miteinander noch keine inhaltliche Diskussion darüber führen. Für Detailinformationen verweise ich daher noch auf die zuständigen Stellen der Bundesländer sowie auf das OIB.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 25/M, jener des Abgeordneten Mölzer. – Bitte, Herr Abgeordneter.