RN/12

Anfrage 25/M 

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! – Herr Vizekanzler, wir wissen, Österreich ist zwar ein wunderschönes Land, aber ein kleines Land, und es regiert bei uns ganz gerne die Freunderlwirtschaft, die Verhaberung. Oft ist man sehr gut vernetzt – das ist natürlich dadurch bedingt, dass wir eben nicht ein so großes Land sind. Das ist oft auch intransparent. Es soll sogar vorkommen, dass sich beispielsweise Bürgermeister selbst als Pressesprecher anstellen. Sie kennen das, glaube ich.

Es ist aber leider auch im Kunst- und Kulturbereich, im Bereich der Kunstförderung so, dass es oft vorkommt, dass man verhabert ist, dass man sich gegenseitig Förderungen zuschiebt, et cetera, und es wäre dringend notwendig, da etwas zu ändern.

Daher meine Frage an Sie:

„Wann werden Sie tätig um die missbrauchsanfällige Gesetzeslücke, wonach Personen, die in Jurys und Beiräten nach dem Kunstförderungsgesetz über Förderungen entscheiden, diese selbst beziehen können, zu schließen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler. 

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ja, ich orte eine gewisse Expertise in der Freunderlwirtschaft, also Danke für diesen Fachinput dazu. 

Um Interessenkonflikte zu verhindern, sind in der verpflichtend einzuhaltenden Geschäftsordnung schon jetzt für Beiräte und Jurys einschlägige Bestimmungen aufgenommen, um eine gewissenhafte und unparteiische Ausübung dieser Funktionen im Sinne der Compliance zu gewährleisten. So dürfen Mitglieder dieser Beiräte und Jurys durch ihre Beratungstätigkeit keinen unmittelbaren beruflichen oder finanziellen Vorteil erzielen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Funktion weiter.

Ist ein Beirats- oder ein Jurymitglied befangen, so ist ihre/seine Teilnahme an der Diskussion, Beratung oder an der Abstimmung zum betreffenden Antrag oder Tagesordnungspunkt unzulässig. Dies wird auch im Protokoll vermerkt. Damit sind ausreichend Maßnahmen gesetzt, würde ich sagen, wenn das eingehalten wird.

Ihr Vorschlag, Personen, die Förderungen beziehen, grundsätzlich aus den Jurys auszuschließen, hätte weitgehend negative Folgen, vor allem für die ausgewogene Besetzung von Gremien. Da die Mitgliedschaft in einem Gremium dann de facto den Ausschluss von der Kunstförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bedeuten würde, was eine erhebliche Einschränkung der künstlerischen Tätigkeit und damit auch der Erwerbstätigkeit nach sich ziehen würde, würden als Folge nur mehr sehr arrivierte, finanziell unabhängige Künstlerinnen und Künstler als Beiräte gewonnen werden können, was die ausgewogene und auch diverse Besetzung der Beratungsgremien, die ich für sehr wichtig halte, schwer beeinträchtigen und in vielen Fällen auch verunmöglichen würde. 

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Abwicklung der Kunstförderungen auch extrem transparent erfolgt. Alle Förderungen sind im jährlichen Kunst- und Kulturbericht veröffentlicht und werden selbstverständlich auch in die Transparenzdatenbank eingemeldet. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? (Abg. Mölzer [FPÖ]: Bitte!)

RN/12.1

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Ich bin ein bisschen baff, dass Sie es nicht gut finden, wenn man finanziell unabhängig ist – offensichtlich die sozialistische Denke, dass man eine finanzielle Abhängigkeit haben muss, um entsprechend ordentlich entscheiden zu können. Aber gut.

Ein weiteres großes Thema ist eben, wie Sie schon erwähnt haben, der ganze Bereich der Transparenz der Förderrichtlinien, die ja geändert werden sollen. Da würde ich ganz konkret und gerne wissen: Wann und in welcher Form werden diese Förderrichtlinien neu gestaltet? Was soll da rauskommen? Wie soll es da mit der Transparenz besser werden?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Wir sind in einem Prozess der Ausarbeitung – mehr kann ich Ihnen konkret dazu nicht sagen. Ich bin auch immer ein Freund dessen, dass wir, wenn Modelle vorliegen, sie inhaltlich diskutieren können. Wir arbeiten seit dem ersten Tag in unterschiedlichen Abteilungen, auch in diesem Haus, daran, Transparenz und Förderkriterien zu entwickeln, mögliche Modelle zu entwickeln, die wir dann auch hier im Hohen Haus gerne miteinander diskutieren.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Diesner-Wais, bitte.

RN/12.2

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Österreich ist ein großes Musikland. Stichwort Förderungen: Auch im Zusammenhang mit einem so wichtigen Musikstandort wie Österreich sollen bestehende Förderinstrumente weitergedacht werden, und gemeinsam mit Experten und Expertinnen soll eine neue Strategie für den Musikstandort Österreich entwickelt werden. Wir alle, die fünf Fraktionen, haben dazu im Kulturausschuss einen einvernehmlichen Entschließungsantrag erarbeitet, um die Strategie des Musikstandorts Österreich eben fortzuführen. Wie genau schaut der Zeitplan zur Umsetzung aus?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Ich darf grundsätzlich sagen, wir alle begrüßen diesen gemeinsamen Beschluss im Kulturausschuss zur Ausarbeitung einer Strategie für den Musikstandort Österreich. Das ist etwas ganz Wichtiges, ich stehe voll dahinter, dass es eine Strategie braucht.

Aber, Frau Abgeordnete, ich sage Ihnen ehrlich: Bei dieser Strategie soll es nicht nur darum gehen, Förderungen zu evaluieren. Wir brauchen eine nachhaltige Strategie, die auch eine umfängliche Analyse der jetzigen Situation ist, um die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Gleichzeitig soll dieser Strategieprozess aber nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen – es ist also ein gewisser Widerspruch zwischen dem umfänglichen Zugang dazu und dem gleichzeitigen Ziel, möglichst schnell zu sein.

Das ist die Antwort, die Ihnen geben kann: möglichst bald Maßnahmen umzusetzen, die die Musikbranche bei einer nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützen sollen. Wir arbeiten aktuell an einem Prozessdesign dazu. Das ist ein wichtiger, aber auch zeitlich limitierter Prozess, bei dem wir im Kulturausschuss alle gemeinsam gesehen haben, dass er wichtig ist.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Auinger-Oberzaucher. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/12.3

Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Wir haben in den letzten Wochen vermehrt von Ihnen gehört, dass Sie sehr intensiv über eine Investment-Obligation nachzudenken scheinen, primär für Streaminganbieter. Sie haben sich immer wieder für diese ausgesprochen und diese angekündigt, vor allem als Reaktion auf die Kürzungen im Bereich der Filmförderungen. Gibt es jetzt bereits ein Konzept für die Investment-Obligation? Wenn ja, welche sind die wichtigsten Punkte dazu? Sollte es dieses Konzept noch nicht geben, bitte um Information, bis wann wir mit einem Entwurf zur Diskussion rechnen können, wie die nächsten Schritte und ein möglicher Zeitplan ausschauen. – Danke schön.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Vizekanzler Andreas Babler, MSc: Danke, Frau Abgeordnete. – Eine Abgabe für Film- und Musikstreaminganbieter ist im Regierungsprogramm festgehalten. Es ist unser gemeinsames Ansinnen und Begehren, diese umzusetzen. In einem solchen Instrument sehen wir nicht nur die Kompensation von Förderungen, die gekürzt worden sind, sondern eine grundsätzliche Verantwortung internationaler Streamingplattformen – das ist ja eigentlich der politische Punkt dahinter –, die in Österreich substanzielle Umsätze erzielen: dass diese damit verpflichtet werden, zur Förderung des Musik- und Filmschaffens in Österreich beizutragen. Das ist auch eine politische Frage.

Natürlich soll die Maßnahme auch in eine umfangreiche Musikstandortstrategie eingebettet sein, die wir nach dem diesbezüglichen Beschluss, den wir gerade vorhin diskutiert haben, erarbeiten werden. Wir sind zur konkreten Ausgestaltung bereits in einen Prozess eingetreten – wir sind also nicht in einem fertigen Projekt, sondern in einem Prozess, wie Sie wissen –, mit einem engen Austausch mit Vertreter:innen der Film- und Musikbranche.

Das war sozusagen auch der Kick-off: mit den Branchenvertretern gemeinsam darüber zu diskutieren. Am 25. Juni hat dann der erste größere Round Table dazu in einer noch größeren Dimension hier im Parlament stattgefunden, eben mit den Branchenvertreter:innen der Filmwirtschaft, bei dem auch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die unter anderem auch Vorschläge für die Finanzierungsmöglichkeiten in diesem Bereich – beispielsweise bei der Kinofilmförderung nach dem Standardprinzip – miterarbeiten soll, als nächster Step im Prozess vereinbart wurde.

Auch ein erstes Treffen der Gruppe, der unter anderem Vertreter:innen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft, der Wirtschaftskammer, aber auch des BMWET und des BMF angehören werden, soll noch heuer, in diesem Sommer nämlich, stattfinden.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Anfrage 28/M des Abgeordneten Egger. – Bitte, Herr Abgeordneter.