RN/31

10.56

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Volksbegehren mit dem Titel „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ vor, getragen von der Sorge um die Folgen der Nutzung der Atomenergie. Zu Recht wird auf Katastrophenfälle wie Tschernobyl und Fukushima verwiesen – Sorgen, die wir, glaube ich, allseits teilen. Und dass wir uns in der Ablehnung der Atomkraft parteiübergreifend hier im Haus einig sind, das steht, glaube ich, außer Frage.

Trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass man ein bisschen hinter die Kulissen schaut und ein bisschen nach den Ursachen des Phänomens forscht, und da kommt man natürlich auf die Energiepolitik der letzten Jahre zu sprechen – eine Energiepolitik, die bewirkt hat, dass in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland und Österreich massive Ausgaben für erneuerbare Energien, für ausgewählte erneuerbare Energien wie Windkraft und Fotovoltaik, getätigt worden sind. 

Das sind Ausgaben, die im privaten Bereich durchaus sinnvoll sind, wünschenswert sind, förderungswürdig sind, die aber die industrielle Produktion vor gewisse Probleme stellen. Für die industrielle Produktion sind diese erneuerbaren Energiequellen zu unstetig, sie sind wetterabhängig (Abg. Gewessler [Grüne]: Schon was von Wasserkraft gehört?) und sie sind, um das Stichwort gleich zu sagen, nicht grundlastfähig. Das heißt, es ist keine laufende, von Windstärke und Sonnenstand unabhängige Produktion, kein ständiges und gesichertes Angebot möglich, während gleichzeitig die Nachfrage nach Strom sehr stark ansteigt, Stichwort Elektromobilität.

Das heißt, wir kommen immer wieder auf diesen Kernbegriff der Grundlast zu sprechen, und da müssen wir woanders, nämlich bei anderen Kraftwerkstypen, fündig werden. Da gibt es zum einen einmal die Laufkraftwerke, das wurde hier bereits hereingerufen. (Abg. Gewessler [Grüne]: Sind erneuerbar!) Ja, da ist Österreich sehr gut aufgestellt, wenngleich der weitere Ausbau auf politischen Widerstand, unter anderem von grüner Seite, stößt. Da sind aber gewisse topografische Voraussetzungen notwendig, die nicht alle Länder haben. Da sind wir sozusagen gesegnet. Das ist aber kein adäquater Ersatz.

Dann gibt es Kohlekraftwerke, aus denen bestimmte Länder wie Österreich bereits ausgestiegen sind, andere EU-Länder planen diesen Ausstieg in den kommenden Jahren. Das hat im Übrigen zur Folge, dass der Preis für Kohle sehr stark fällt und dass in Ostasien, in China, in Vietnam und in Indonesien, Medienberichten zufolge 600 neue Kohlekraftwerke errichtet werden, ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen, ohne chemische Filter und dergleichen. Ob das also der Weisheit letzter Schluss ist, sei einmal dahingestellt.

Dann gäbe es Gaskraftwerke, eine Technologie, die mit der ganzen Russland- und Ukrainethematik in den letzten Jahren natürlich etwas scheel angesehen wird. Da gibt es aber auch wieder Ausbaupläne. Von der Bundesregierung wurde zum Beispiel einiges dazu gesagt, das hat auch bereits zu Debatten und Zwischenrufen hier im Haus geführt. Auch Deutschland plant, da entsprechend auszubauen; man wird sehen, was daraus wird. 

Und dann gibt es eben – um zum Volksbegehren zurückzukommen – die Atomkraft, nicht in Österreich, aber in etlichen anderen EU-Ländern. (Abg. Gewessler [Grüne]: Wird das jetzt eine Pro-Atomkraft-Rede?) Atomkraft hat natürlich – unter Anführungszeichen – den „Vorteil“, dass der Normalbetrieb, sofern es so etwas bei Atomkraft geben kann, ohne CO2-Ausstoß vor sich geht – da haben wir ja auch andere Kostentreiber, wie entsprechende Steuern darauf –, und daher ist das in der EU, aber vor allem auch außerhalb der EU sehr stark im Ausbau begriffen.

Wenn man das jetzt in den Kontext setzt, dann muss man halt sagen, dass der Bau von Atomkraftwerken, so wie die Argumentation in Richtung Greenwashing von Atomkraft, nicht wirklich aus Überzeugung geschieht oder nicht unbedingt aus Überzeugung geschieht, sondern durch die Umstellung des Energiemixes und durch Entscheidungen wie Green Deal und Energiewende provoziert wird, sozusagen sogar erzwungen wird. (Abg. Gewessler [Grüne]: Das stimmt so nicht!) Oder um es deutlich zu sagen: Wer funktionierende und kostengünstige Energieversorgung aus ideologischen Gründen, Frau Kollegin, abdreht, fordert höhere Nachfrage nach Atomkraft regelrecht heraus. Und genau vor diesem Phänomen stehen wir.

Bestes Beispiel, weil die Zwischenrufe aus dem grünen Sektor kommen: Unser Nachbarland Deutschland (Abg. Gewessler [Grüne]: Haben sie überkompensiert mit Erneuerbaren!), bekanntlich mit einer grünen Regierung – sogar der Vizekanzler, glaube ich, war das –, hat das entsprechend zur Umsetzung gebracht. 

Die deutsche Industrie braucht entsprechend viel Energie, wird für grüne Stahlproduktion und so weiter noch viel mehr Energie brauchen und hat die Erneuerbare-Energie-Produktion sehr stark ausgebaut, anteilsmäßig in den letzten zehn Jahren sogar verfünffacht. Sie ist gleichzeitig aus der Atomkraft ausgestiegen (Abg. Gewessler [Grüne]: Wunderbar! Sie haben die Erneuerbaren ausgebaut!), konnte das aber nur machen, weil französische Atomenergie bezogen worden ist. (Abg. Gewessler [Grüne]: Das stimmt ja nicht!) Der Import von Atomenergie aus Frankreich hat sich in den letzten zehn Jahren anteilsmäßig sogar versechsfacht. Das bewirkt natürlich, dass jenseits der deutsch-französischen Grenze neue Meiler entstehen. Das ist eine unglaubliche Kopf-in-den-Sand-stecken-Politik, das ist wirklich nicht ganz ernst zu nehmen. Das daraus folgende Greenwashing der Atomkraft, über das ja in diesem Volksbegehren zu Recht lamentiert wird, ist praktisch die Kehrseite dieser Erneuerbare-Energie-Münze, und dass Konzerne wie EDF dann aus Geschäftsinteresse darauf setzen, ist klar. 

Das heißt – ich komme zum Anfang zurück –, die Intention des Volksbegehrens ist vollumfänglich zu unterstützen, da sind wir uns einig. Gerade Entscheidungen, wie sie in Brüssel, in Berlin und teilweise auch in Wien getroffen werden, verhindern in der Praxis aber genau das. (Beifall bei der FPÖ.)

11.01

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ofenauer. Die eingemeldete Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. 

 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.