RN/32

11.01

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Zuseherinnen und Zuseher! Volksbegehren sind die Möglichkeit, sich aktiv an der politischen Debatte zu beteiligen und daran teilzunehmen. Die Initiatorinnen und Initiatoren und auch die Unterstützerinnen und Unterstützer dieses Volksbegehrens haben das getan. 105 955 Unterschriften, die geleistet wurden, sind die Grundlage dafür, dass das Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ heute hier im Parlament debattiert wird. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.) 

Österreich nimmt seit Jahrzehnten eine klare Haltung zu Atomkraft ein, nämlich: Nein zu Atomkraft – seit der Verhinderung von Zwentendorf. Das Volksbegehren spricht zentrale Themen an, die wichtig sind, nämlich den Ausbau der Kernenergie, die staatlichen Subventionen für Atomkraft, die ungelöste Abfallproblematik und vor allem auch die potenziellen Gefahren von schweren Unfällen. Wir teilen diese Bedenken und unterstützen so gesehen die Forderung, dass Atomkraft im Rahmen der EU-Taxonomie nicht als nachhaltige Energieform eingestuft werden soll, denn Atomenergie ist teuer von der Errichtung her, riskant und hinterlässt vor allem nachfolgenden Generationen ungelöste Probleme. Österreich lehnt die Bevorzugung von Atomkraft, direkt oder indirekt, ab und spricht sich auch dagegen aus, dass Kernenergie als umweltfreundlich, als grün und nachhaltig eingestuft wird. 

Klar ist aber auch: Solange Strom – Strom, mit dem wir alle Strom verbrauchenden Geräte benützen – quasi die Nerven und die Nervenleitungen unserer Gesellschaft darstellt, müssen wir natürlich umweltfreundliche Stromproduktion, erneuerbare Energie entsprechend ausbauen. Mir ist dabei die Haltung der Freiheitlichen nicht ganz klar. Auf der einen Seite sind sie natürlich gegen Greenwashing von Atomkraft, vollkommen klar, auf der anderen Seite gibt es die Haltung zum Ausbau der Windenergie, der ja eher negativ gesehen wird, obwohl das eigentlich eine umweltfreundliche Energie darstellt. Eine Lösung dafür, wie wir mit dem steigenden Strombedarf umgehen werden, bleibt da also nicht sichtbar.

Etwas kritisch möchte ich anmerken, dass dieses Volksbegehren auch den Anschein erweckt, dass man mit einem Bundesverfassungsgesetz auf EU-Ebene so etwas verhindern könnte. Das ist durchaus kritisch zu sehen, weil eben der Eindruck erweckt wird, dass das möglich ist. Tatsache ist aber, dass der Nationalrat kein Bundesverfassungsgesetz schaffen kann, das auf EU-Ebene die Einstufung von Atomkraft als nachhaltig verhindern könnte, weil eben europäisches Recht dem nationalen Recht vorgeht. Diese Forderung ist aus rechtsstaatlicher Sicht nicht umsetzbar und so gesehen irreführend und schürt auch falsche Erwartungen, was ich durchaus als problematisch ansehe. 

Erwähnt wird auch, dass NGOs gegen die Einstufung von Atomkraft als grüne Energie Klage erhoben hätten, Tatsache ist aber, dass auch die österreichische Bundesregierung bereits im Oktober 2022 Klage dagegen erhoben hat. Da wird also auch der Eindruck erweckt, dass Österreich nichts dagegen getan hätte, und das ist falsch. Österreich hat bereits Klage erhoben, hat diese Klage eingebracht und sich dafür auch Unterstützer gesucht; Luxemburg zum Beispiel hat gemeinsam mit Österreich diese Klage unterstützt.

Wir warten auf diese Entscheidung des EuGH und werden uns auch weiterhin auf europäischer Ebene gegen die Einstufung von Atomkraft als grün einsetzen und dafür auch ganz gezielt internationale Verbündete suchen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Greiner [SPÖ] und Lindner [SPÖ]. )

11.04

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Roland Baumann. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.