RN/65

12.53

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Ich versuche es. – Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen.

Herr Abgeordneter Wurm hat hier gesagt, dass die Langzeitversichertenregelung in der Teilpension nicht möglich ist oder nicht mit ihr in Verbindung zu bringen ist – dass kein Anspruch auf Teilpension besteht, wenn man mit der Langzeitversichertenregelung in Pension geht.

Ich stelle richtig: Alle Personen, die in Zukunft eine vorzeitige Alterspension beziehen – ob Schwerarbeitspension ab 60, ob Korridorpension ab 63 (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ein Redebeitrag!) oder Langzeitversichertenregelung ab 62 –, sind von dieser Teilpensionsregelung umfasst und haben einen Anspruch auf eine Teilpension. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.54

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 6 Minuten ein, Herr Klubobmann.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.