RN/66

12.54

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Ich meine, das, was Kollege Wurm da geboten hat: Wenn du schon sagst, du kennst dich aus und hast den Gesetzentwurf gelesen, dann solltest du ihn gründlich lesen und nicht der Propagandamaschinerie irgendwo in euren Parteizentralen glauben, sondern das, was im Gesetzentwurf steht. (Abg. Shetty [NEOS]: Der Kollege ist dieser Tage ein bisschen durch den Wind!) Dort steckt ganz klar, was Kollege Muchitsch gerade in seiner tatsächlichen Berichtigung gesagt hat: dass es egal ist, in welche Pensionsart du gehst, du hast überall die Möglichkeit, diese Teilpension in Anspruch zu nehmen. Das ist diametral anders als das, was du gesagt hast. Bleibt also bei der Wahrheit, bei den Gesetzen, die hier beschlossen werden! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zweifelsohne, wenn man alle Pakete im Pensionsbereich zusammenfasst, die wir hier verabschieden, das größte Pensionspaket seit 20 Jahren, seit der Reform Schüssel, die im Übrigen die Freiheitlichen mitgetragen haben. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, eh!) Damals gab es weit tiefer greifende Einschnitte; sie waren auch notwendig – das muss man sagen –, weil wir heute noch davon profitieren: Wir profitieren heute noch vom sogenannten Schüssel-Pfad, damit unsere Pensionen überhaupt leistbar sind.

Ich möchte schon eine Zahl erwähnen, und wir stehen dazu: Wir stehen dazu, dass wir mit Steuergeldern zum Pensionssystem zuschießen, aber bei einem Budget von rund 120 Milliarden Euro werden es im nächsten Jahr rund 20 Milliarden Euro sein, die wir allein in das berufsständische System dazugeben – das heißt, ASVG, BSVG, GSVG, also Arbeiter und Angestellte, Bauern und Gewerbetreibende. Da steigert sich natürlich dieser Betrag, und der ist auch in diesem Teilpensionsgesetz abgebildet.

Daran knüpft auch dieser Nachhaltigkeitsmechanismus an – der im Übrigen schon einmal, bis 2008, im Gesetz verankert war, auch bei der Reform 2003, die die Freiheitlichen mit beschlossen haben. Wir haben schon einmal einen ähnlich ausgestalteten – nicht so wie dieser, aber ähnlich ausgestaltet – Mechanismus im Gesetz verankert gehabt. Warum? – Weil es einfach notwendig ist. Wenn sich die Parameter stark verändern, dann wollen wir, dass die Pensionen in Österreich gesichert sind, und zwar nachhaltig. Deshalb stehen wir zu diesem Mechanismus. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Regierung ist mit dem Schwerpunkt „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich“ angetreten – auch im Dreiklang sparen, reformieren und wieder wachsen. Unter diesem Motto stehen auch diese Pensionspakete. Wir haben die Veränderungen bei der Korridorpension: Dass wir dort in einem Jahr, in ganz niedrigen Schritten, anheben und die Versicherungsjahre von 40 auf 42 Jahre steigen, ist bereits beschlossen, mit dem Budget mit erledigt worden.

Wir haben uns auch auf eine Aliquotierung geeinigt. Das ist das: Wenn die Menschen jetzt in Pension gehen, wie viel Erhöhung bekommen sie nächstes Jahr? – Wir haben uns auf 50 Prozent geeinigt. Das heißt, wenn dieser Anpassungsfaktor 3 Prozent ist, dann sind es 1,5 Prozent für die, die im Vorjahr in Pension gegangen sind. Daran haben wir auch 20 Jahre herumgedoktert: Manchmal hat es alles gegeben, manchmal hat es gar nichts gegeben, daher die goldene Mitte. Hoffentlich hält die auch in Zukunft, damit die Menschen Planbarkeit haben.

Weil die Pflegeberufe genannt wurden – Herr Kollege Koza, du, glaube ich, hast das mit den Frauen in Altersteilzeit gesagt –: Da gibt es eine wesentliche Verbesserung, nämlich dass die Menschen, die in den Pflegeberufen arbeiten, in die Schwerarbeitsregelung aufgenommen werden. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das werden wir erst noch sehen!) Das ist eine ganz großartige sozialpolitische Maßnahme, und da könnt ihr ja mitgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das ist ja ganz leicht möglich. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)

Wir haben also die Teilpension, wir haben die Weiterentwicklung der Altersteilzeit, und wir haben den Nachhaltigkeitsmechanismus. Das sind die drei Punkte, die heute zur Beschlussfassung hier vorliegen.

Ich möchte einfach auch einmal das Ziel erwähnen: Worum geht es dieser Bundesregierung? – Wir wollen das faktische Antrittsalter schneller an das gesetzliche heranführen – das ist der erste Punkt. Das Zweite ist: Wir wollen auch die Beschäftigungsquote anheben, vor allem bei jenen zwischen 60 und 65 – das ist das Ziel.

Es hat immer Experten gegeben – in allen Parteien im Übrigen –, die sich zu Pensionen geäußert haben, und das ist unser Zugang. Das ist auch der Zugang der Österreichischen Volkspartei hier im Parlament, das ist auch mein Zugang als Klubobmann und als Sozialsprecher: zuerst diese beiden Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen – das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen und die Beschäftigungsquote zu steigern –, und solange das nicht der Fall ist, reden wir nicht über die Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters, weil das vorrangig zu behandeln ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Muchitsch [SPÖ].)

Ich möchte bei der Teilpension einfach ein Beispiel bringen, denn es herrscht natürlich immer, wenn man eine neue Systematik einführt, auch eine gewisse Verwirrung. Nur: Es ist eine Win-win-Situation, und ich möchte es diesen vielen Tausenden Menschen auch ans Herz legen, die in eine Schwerarbeitspension gehen, die in eine Langzeitversichertenregelung gehen, die in eine Korridorpension gehen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Mit Abschlägen!), weil es sich positiv auswirkt. 

Nehmen wir eine Korridorpension her, in Zukunft dann mit 63! Man hat – Hausnummer – 4 000 brutto verdient; das verdienen Menschen Gott sei Dank auch, wenn man lange gearbeitet hat, wenn man lange eingezahlt hat, all das, man braucht ja dann auch 42 Versicherungsjahre, dass man in diesen Anspruch kommt. Wenn man also einen Anspruch auf eine derartige Pensionsart hat, kann man sich nämlich dann die Hälfte von dem, was auf dem Pensionskonto ist, als Abschlagspension herausnehmen, als Abschlagspension – da hat man 15,3 Prozent Abschläge. Das nimmt man sich und bezieht zu diesem Teil die Pension. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Der zweite Teil, die zweite Hälfte, bleibt auf dem Pensionskonto bestehen und liegen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, aber die Hälfte, genau! – Zwischenruf des Abg. Zarits [ÖVP]), und man arbeitet zum Beispiel zu 50 Prozent weiter. Man kann variieren. Man kann 50 Prozent weiterarbeiten, 25 Prozent oder 75 Prozent, in einem gewissen Stundenausmaß oder – zum Beispiel diese 50 Prozent, diese berühmten Beschäftigungsverhältnisse –, zwei- bis dreimal in der Woche arbeiten gehen, wie Kollege Muchitsch gesagt hat, gerade wenn es zum Beispiel ein Kleinbusfahrer ist. Oder viele sagen ja: Ich will noch arbeiten, ich will noch etwas tun, aber 38,5 Stunden oder 40 Stunden ist mir zu viel, aber ich möchte noch meinen Beitrag in der Arbeitswelt und im Betrieb leisten! Und das ermöglichen wir hiermit.

Es werden dann auch die Pensionsbeiträge noch auf diesem Konto gutgeschrieben, und wenn man zum Beispiel sagt: Drei Jahre, bis 65, mache ich das noch!, dann bekommt man mit dem zweiten Teil eine abschlagsfreie Pension. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Und wenn man das zusammenzählt, ist es mehr, als wenn ich gleich in Pension gegangen wäre, und ich leiste einen wertvollen Beitrag für mich selber, aber auch für das System – und das ist nicht verboten, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Wenn man das in Zahlen gießt, hat man bei diesen 4 000 Euro brutto 2 475 Euro netto. Das sind um 350 Euro mehr, als wenn man die Abschlagspension zur Gänze nehmen würde, und in der Pension hat man dann statt 2 121 Euro insgesamt 2 251 Euro. Man hat also eine um 130 Euro höhere Nettopension, und das bis ans Lebensende. 

Das heißt, das ist eine wirkliche Win-win-Situation für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, und ich appelliere wirklich an viele Arbeitnehmer:innen, sich dieses Themas zu widmen und es mit den Dienstgebern zu vereinbaren. Es ist eine gute Maßnahme, die hier heute ins Leben gerufen wird. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Herr [SPÖ].)

Die Altersteilzeit geht damit einher, und es ist eigentlich auch logisch, dass ich, wenn ich im Gesetz eine neue Systematik anbiete, sozusagen das andere System anpasse, und das ist auch gar nichts Schlechtes. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Oh ja! Doch!) Die Altersteilzeit wird harmonisiert und geht damit einher, und wir haben eine Übergangszeit von 2026 bis 2028, in der diese Jahre von fünf auf drei reduziert werden.

Auch zum Nachhaltigkeitsmechanismus ein Wort: Ich habe die Summe schon erwähnt, und dieser Pfad ist im Gesetz festgeschrieben. Wir reden da nicht von dieser Legislaturperiode, sondern wir reden vom Jahr 2030. Ich halte das auch für gerechtfertigt. Warum? – Weil derzeit das Frauenpensionsantrittsalter an jenes der Männer angeglichen wird – das ist gerade im Laufen, von 2024 bis 2033. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, das ist auch so ein ...!) Dieser Mechanismus besagt: Dieser Zielpfad, diese Ausgabenobergrenze – und in Wahrheit geht es darum, dass durch die Maßnahmen, die wir hier setzen, das faktische Antrittsalter in diesem Zeitraum und in den nächsten Jahren um ein Jahr angehoben werden soll; da reden wir von gut 2 Milliarden Euro –, diese Kostendämpfung muss abgebildet sein, eben auch im Bereich der Ausgabenobergrenze. Und wenn das nicht der Fall ist, dann greift dieser Mechanismus, und er greift zuerst bei den Versicherungsjahren bei der Korridorpension, das steht wortwörtlich da drinnen.

Dazu auch eine ganz offene Ansage: Bevor das gesetzliche Antrittsalter angehoben wird, werden wir alles dafür tun, dass diejenigen, die lange Versicherungszeiten haben, die Einzigen sind, die noch vor dem gesetzlichen Antrittsalter in Pension gehen können, weil das sozial gerecht ist. Es muss einen Unterschied geben, ob jemand 45 Jahre in ein System einzahlt oder nur 30 oder 35 Jahre, und genau das bilden wir mit diesem Mechanismus auch ab. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

Die anderen Faktoren, die angeführt sind – Beitragssatz, Anfallsalter, Kontoprozentsatz oder Pensionsanpassungshöhen –: Das ist genau der Mechanismus, der meines Wissens damals, 2003 bis 2008, im Gesetz auch verankert war. Diesen führen wir wieder ein, weil dann der Gesetzgeber ab 2030 dazu verpflichtet ist, dass das mit 2035 in Kraft zu treten hat, wenn die Frauen angeglichen sind, und dann kann man aus diesem Maßnahmenmix auswählen, was die nächste Bundesregierung da an Maßnahmen setzen will. – Zwei Themenbereiche, es ist eine gute Maßnahme. Bitte reden Sie es nicht schlecht, wenn wir unser Pensionssystem positiv, für die Menschen weiterentwickeln, sodass es die Menschen auch annehmen!

Zu guter Letzt haben wir für den Herbst noch zwei Punkte offen. Das ist das Älterenbeschäftigungspaket, das uns ein gemeinsames Anliegen ist, und das ist das Arbeiten im Alter: dass jene, die bis zum gesetzlichen Antrittsalter arbeiten, also keine Frühpension in Anspruch nehmen und dann aber noch weiterarbeiten wollen, mit einer Flattax von 25 Prozent endbesteuert werden. Dann gibt es nicht diese Nachzahlungen von Tausenden Euro, worüber die Menschen uns sagen: Dann mache ich es nicht mehr! – Wir wollen, dass Menschen, die gesund sind, die auch wollen, die auch können, dabei so lange wie möglich unterstützt werden und in der Erwerbstätigkeit bleiben können. 

Es ist ein guter Tag für das Pensionssystem, aber vor allem für die Menschen, für die künftigen Pensionistinnen und Pensionisten. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die jubeln draußen schon!) Daher kann man diesem Paket ganz beruhigt zustimmen. Betreiben Sie keine falsche Propaganda! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

13.06

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.