RN/76

13.58

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das österreichische Pensionssystem zählt zu den besten der Welt, und für uns als SPÖ ist es wichtig, dass die Pensionen abgesichert sind, und ich kann Ihnen garantieren, das sind sie auch. Wir haben es geschafft, dass das gesetzliche Regelpensionsalter weiterhin 65 Jahre bleibt. Wir haben dem Vorschlag der Industriellenvereinigung, das Pensionsalter auf 70 Jahre zu erhöhen, eine klare Absage erteilt. Mit uns gibt es keine Pensionskürzungen – jetzt nicht, auch in Zukunft nicht – und wir greifen auch nicht in bestehende Pensionen ein! (Beifall bei der SPÖ.)

Bis jetzt war es so, dass man bei einer vorzeitigen Alterspension die Erwerbstätigkeit aufgeben musste, aber das ändert sich jetzt mit der Einführung der neuen Teilpension. Ab 1.1.2026 wird es möglich sein, einen Teil der Pension zu beziehen und gleichzeitig mit reduzierter Arbeitszeit weiterzuarbeiten. Das ist ein nicht zu unterschätzender Systemwandel. Bisher galt: entweder die volle vorzeitige Pension oder gar keine! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch das beliebte Instrument der Altersteilzeit wird weiterhin bestehen. Von 2026 bis 2028 wird es von fünf auf drei Jahre schrittweise gesenkt und dann kann diese Altersteilzeit nach wie vor vor der Teilpension auch in Anspruch genommen werden. (Ruf bei den Grünen: Nur wie?) Aber – und das ist, glaube ich, einer der wesentlichen Punkte, wie man das faktische Pensionsantrittsalter dann auch erhöht –: Es wird wichtig sein, dass man die Diskriminierung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekämpft. 

Es liegt also auch an den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ältere, sehr wertvolle und gut ausgebildete Arbeitskräfte mit viel Arbeitserfahrung im Unternehmen zu halten. Während derzeit die Rufe nach Fachkräften nicht zu überhören sind, ist die Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmer:innen über 50 aber sehr hoch. Schon jetzt geht jeder oder jede Vierte aus der Arbeitslosigkeit oder aus dem Krankenstand in Pension, und das ist ein Umstand, den wir ändern müssen. Wir brauchen verbesserte Arbeitsbedingungen, die an die Bedürfnisse von älteren Arbeitnehmer:innen angepasst werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bringe jetzt noch einen Antrag ein, und zwar einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Johannes Gasser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage 137 der Beilagen – es geht darin um die Änderungen der Gesetze zum Teilpensionsgesetz –, 174 der Beilagen. 

In diesem Antrag werden technische Änderungen, die im Zuge der Begutachtung eingemeldet wurden, berücksichtigt. 


Meines Wissens wurde der Antrag bereits verteilt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

14.01

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/76.1

Teilpensionsgesetz (AA-21)

Präsidentin Doris Bures: Ja, Frau Abgeordnete, der Antrag wurde bereits an alle Abgeordnete verteilt, er muss aber natürlich trotzdem in den Grundzügen erläutert werden. Er ist somit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. 

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Michael Hammer

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.