RN/94

14.51

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Mit dieser Reform des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes machen wir nicht sehr viel, so ehrlich muss man sein. Wir gehen heute einen ersten notwendigen Schritt, um eine bessere Gleichstellung zwischen Zigaretten und erhitzten Nikotinprodukten zu schaffen und – das darf man auch nicht vergessen – damit auf einen vergleichbaren Schutz zu anderen Ländern zu kommen. Eines ist schließlich klar: Österreich ist hier eindeutig im Hintertreffen.

So wichtig ein liberaler Zugang auch ist, so sehr geht es uns um einen Interessenausgleich. Wir sehen, dass wir in Österreich noch viel Aufholpotenzial haben. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ist nicht besonders hoch. Da verwundert es nicht, dass in Österreich im internationalen Vergleich mit 20 Prozent der Bevölkerung besonders viele Menschen rauchen. Allein im vergangenen Jahr sind mehr als 4 000 Menschen an Lungenkrebs gestorben. Es gibt auch eine hohe Rate an COPD-Erkrankungen. Für uns ist deshalb glasklar, was wir da brauchen: mehr Aufklärung und mehr Prävention. Da gehören auch mehr Anpassungen an technologische Entwicklungen dazu. Immerhin sehen wir, dass auch die elektrischen Vapes – die Verdampfer – für Jugendliche viel zu oft einen Anreiz zum Rauchen darstellen. Die fallen zwar unter die Tabakprodukte, aber dem Lungengewebe ist ehrlich gesagt ziemlich egal, welche schädliche Substanz es zerstört. Das wird uns allen einleuchten. Deshalb machen wir hier heute einen ersten Anpassungsschritt. Für Gesundheitskompetenz, Jugendschutz und Krankheitsprävention werden wir aber noch viele, viele weitere Schritte brauchen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

14.53

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.