RN/96

14.59

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Auch aufgrund der Zeitökonomie werde ich jetzt vor der Unterbrechung sprechen. Ich möchte einfach ein großes Danke sagen, dass der Nationalrat, dass Sie heute diese Gesetzesänderung, diese Novelle einstimmig beschließen werden. Es wurde von den Abgeordneten schon viel darüber gesagt, warum diese Novelle wichtig ist: zum einen, weil wir damit das Vertragsverletzungsverfahren der EU hintanhalten können. Da möchte ich schon auch daran erinnern, dass es bereits zwei Jahre gelegen ist. Wir werden das jetzt in kürzester Zeit umsetzen. – Das ist der eine Punkt. 

Zum Zweiten werden wir mit dieser Novelle tatsächlich wichtige Jugendschutzmaßnahmen und natürlich auch Maßnahmen für die Gesundheit beschließen – ich bin echt überzeugt davon, dass das sehr, sehr wichtig ist. Wir haben schon gehört: Diese Aromastoffe, die in den Heets drinnen sind, sind für Jugendliche einfach unglaublich attraktiv. Auch die Aufmachung dieser Produkte verleitet junge Menschen einfach, sie zu verwenden. 

Die gesundheitliche Gefahr ist einfach nicht im Bewusstsein oder im Blick der jungen Menschen, deswegen ist das sehr, sehr wichtig, und ich möchte mich dafür bedanken.

Ich kann Ihnen allen auch versprechen, dass das heute nur die Pflicht ist und wir auch die Kür im Herbst dann natürlich gemeinsam mit Ihnen diskutieren werden. (Ruf bei der FPÖ: 15 Uhr!) Ich hoffe, dass wir einen weiteren großen Schritt im Nichtraucherschutzgesetz machen werden, damit wir den Jugendschutz und auch den Gesundheitsschutz in dieser so wichtigen Materie gemeinsam mit Ihnen weiter voranbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Fiedler [NEOS].)

15.00

Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Staatssekretärin.

Ich unterbreche nun die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 8, um die geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Dringlichen Antrages aufzurufen und übergebe den Vorsitz.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.