RN/125
Präsident Peter Haubner: Ich nehme die Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt 8 wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Tanzler. – Bitte, Frau Abgeordnete. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/126
17.49
Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich darf als letzte Rednerin nach nun fast 3-stündiger Pause die Debatte zu diesem Punkt wieder aufnehmen und darf in Erinnerung rufen, worüber wir hier abstimmen: Es geht um die Änderung im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, im Detail um das Verbot von Aromen in erhitzten Tabakerzeugnissen.
In den letzten Jahren hat das Verkaufsvolumen dieser erhitzten Tabakerzeugnisse deutlich zugenommen, und bisher war es in Österreich erlaubt, Aromen beizumischen. Das werden wir nun ändern, diese werden künftig verboten werden. Konkret sind die Tabaksticks für Erhitzungsgeräte betroffen, elektronische Zigaretten fallen nicht darunter. Es wird auch die Kennzeichnung für diese erhitzten Rauchtabakerzeugnisse denen von Zigaretten, Tabak von Wasserpfeifen und Tabak zum Selbstdrehen gleichgestellt.
Der gesetzliche Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die bereits vor zwei, zweieinhalb Jahren hätte umgesetzt werden müssen, und wir wirken mit dieser Regelung nun einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, das im Raum steht, entgegen.
Der Hintergrund, den wir als Parlamentarier in dieser Gesetzgebung haben, ist die persönliche Verantwortung gegenüber allen in Österreich: Verantwortung in Bezug auf Schutz und Verantwortung in Bezug auf Erhaltung der Gesundheit.
Aromen wie Vanille, Erdbeere oder Menthol übertünchen Tabakgeschmack und Tabakgeruch und erleichtern somit auch den Einstieg ins Rauchen und machen es attraktiver, vor allem für Jugendliche. Diese Regelung soll besonders diese Altersgruppe schützen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es muss einem schon bewusst sein, dass alle Formen des Konsums von Tabak und Nikotin schädlich sind. Es gibt also keine sichere Menge und es gibt auch keine risikofreien Erzeugnisse. Jede Form von Rauchen kann früher oder später Erkrankungen verursachen, denn obwohl erhitzte Tabakerzeugnisse oft als weniger schädliche Alternative angeboten und beworben werden, setzen sie dennoch Schadstoffe frei und sind kein anerkanntes Mittel zur Raucherentwöhnung.
Wir ändern nun zwar das Gesetz, um diese Schadstoffe zu reduzieren, aber aus meiner Sicht, aus meinem persönlichen Umfeld heraus muss ich sagen: Ich kenne mittlerweile sehr viele Personen, die durch das Rauchen mittlere bis schwere Erkrankungen bekommen haben, und ich kann jeder und jedem einfach nur empfehlen: Bitte, lasst es einfach sein! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kogler [Grüne].)
17.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. Ich habe die Redezeit auf 4 Minuten eingestellt.
RN/127
17.52
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, auf ein Neues! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, wir werden dieser Novelle auch zustimmen, vielleicht überraschend für manche, aber es ist in erster Linie grundsätzlich eine EU-Vorgabe und zweitens eine Verbesserung für den Kinder- und Jugendschutz – und dafür sind und waren wir immer zu haben, auch in den letzten Jahren.
Da die Vorrednerinnen und -redner daraus eigentlich wieder eine Raucher-Bashing-Geschichte gemacht haben, möchte ich schon auch im Namen unserer Fraktion klarstellen, dass wir nach wie vor der Meinung sind, dass erwachsene Menschen selber entscheiden sollen dürfen, wie sie ihr Leben verbringen. Es ist nicht gesund, zu rauchen, aber es sind viele Dinge, die wir alle machen, nicht gesund, und wir wollen freie Bürger, die als erwachsene Menschen frei entscheiden, was sie machen, was sie essen, was sie trinken oder eben auch was sie rauchen. (Abg. Kogler [Grüne]: Ja eh!)
Diese Entscheidungsfreiheit würden wir der Bevölkerung schon gern auch weiterhin ermöglichen. Es ist sehr, sehr viel passiert in diesem Bereich, aber an diesem Raucher-Bashing, das da seit vielen Jahren, teilweise fast mit religiösem Hintergrund passiert, beteiligen wir uns nicht. Das wollte ich für unsere Fraktion nur klarstellen.
Das heißt, wenn erwachsene Menschen für sich entscheiden, sie wollen eine Pfeife, eine Zigarre oder eine Zigarette rauchen oder elektronische Tabakprodukte konsumieren, dann sollen sie das auch weiterhin dürfen. Das ist aber nicht selbstverständlich. Wenn ich mir das so anschaue, was da passiert, dann geht die Tendenz schon in Richtung Bevormundung und Verbotskultur, etwas, das wir Freiheitliche nicht teilen – deswegen heißen wir auch Freiheitliche Partei –, und die Freiheit gerät meiner Meinung nach immer weiter unter Druck, und das wollte ich einfach klarstellen. (Abg. Shetty [NEOS]: Wie oft redest du denn heute noch?) Das heißt, erwachsene Menschen sollen und müssen in Österreich auch weiterhin die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen, das soll ihnen niemand vorschreiben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Shetty [NEOS]: Danke, dass du dich noch zu Wort gemeldet hast!)
17.54
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/128
RN/128.1
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 126 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/128.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserungen beim Tabak- und Nikotinschutz“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
RN/128.3
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Einweg E-Zigaretten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.