RN/126

17.49

Abgeordnete Petra Tanzler (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich darf als letzte Rednerin nach nun fast 3-stündiger Pause die Debatte wieder aufnehmen und darf in Erinnerung rufen, worüber wir hier abstimmen.

Es geht um die Änderung im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, im Detail um das Verbot von Aromen in erhitzten Tabakerzeugnissen. In den letzten Jahren hat das Verkaufsvolumen dieser erhitzten Tabakerzeugnisse deutlich zugenommen, und bisher war es in Österreich erlaubt, Aromen beizumischen. Das werden wir nun ändern, diese werden künftig verboten werden. Konkret sind die Tabaksticks für Erhitzungsgeräte betroffen, elektronische Zigaretten fallen nicht darunter. Es wird auch die Kennzeichnung für diese erhitzten Rauchtabakerzeugnisse denen von Zigaretten, Tabak von Wasserpfeifen und Tabak zum Selbstdrehen gleichgestellt.

Der gesetzliche Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die bereits vor zwei, zweieinhalb Jahren umgesetzt hätte werden müssen, und wir wirken mit dieser Regelung nun einem EU-Vertragsverletzungsverfahren, das im Raum steht, entgegen.

Der Hintergrund, den wir als Parlamentarier in dieser Gesetzgebung haben, ist die persönliche Verantwortung gegenüber allen in Österreich: Verantwortung in Bezug auf Schutz und Verantwortung in Bezug auf Erhaltung der Gesundheit.

Aromen wie Vanille, Erdbeer oder Menthol übertünchen Tabakgeschmack und Tabakgeruch und erleichtern somit auch den Einstieg ins Rauchen und machen es attraktiver, vor allem für Jugendliche. Diese Regelung soll besonders diese Altersgruppe schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es muss einem schon bewusst sein, dass alle Formen des Konsums von Tabak und Nikotin schädlich sind. Es gibt also keine sichere Menge und es gibt auch keine risikofreien Erzeugnisse. Jede Form von Rauchen kann früher oder später Erkrankungen verursachen, denn obwohl erhitzte Tabakerzeugnisse oft als weniger schädliche Alternative angeboten und beworben werden, setzen sie dennoch Schadstoffe frei und sind kein anerkanntes Mittel zur Raucherentwöhnung.

Wir ändern nun zwar das Gesetz, um diese Schadstoffe zu reduzieren, aber aus meiner Sicht, aus meinem persönlichen Umfeld heraus muss ich sagen: Ich kenne mittlerweile sehr viele Personen, die durch das Rauchen mittlere bis schwere Erkrankungen bekommen haben, und ich kann jeder und jedem einfach nur empfehlen: Bitte, lasst es einfach sein! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kogler [Grüne].)

17.52

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. Ich habe die Redezeit auf 4 Minuten eingestellt.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.