RN/129
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 348/A der Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Rudolf Silvan, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird (185 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/130
17.56
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein etwas sperriger Titel, aber ein ganz wichtiger Beschluss, den wir heute hier fassen werden, denn es geht um die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, um konkret zu sein: um die Sicherstellung der Versorgung mit sehr günstigen Arzneimitteln.
Das Gesetz beinhaltet den sogenannten Infrastruktursicherungsbeitrag, eine Zahlung des Staates an die vollsortierten Arzneimittelgroßhändler, um die massiv gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre zumindest teilweise zu kompensieren. – So steht es auch bereits in der Begründung des Gesetzes von 2023. Diese Regelung würde mit Ende August auslaufen, wenn das Parlament heute nicht eine entsprechende Verlängerung beschließt.
Warum braucht es denn diesen Betrag überhaupt? Wie schaut denn die Situation im Arzneimittelvertriebsystem in Österreich überhaupt aus? – Wir haben im Arzneimittelgroßhandel eine Preisregelung, die aus dem Jahr 2004 stammt. Damals wurden die Spannen für den Arzneimittelgroßhandel, für Packungen, die mit vergünstigten Beziehern abgerechnet werden, also alles, was in der Regelversorgung drinnen ist, um 2 Prozent gesenkt. Das war eine große Spannenkürzung bei den Großhändlern und auch bei den Apotheken.
Seither bekommt der Arzneimittelgroßhandel für die günstigsten Produkte eine Spanne von 15,5 Prozent. Das ist eine degressive Spanne, sie geht bis 340 Euro, dort beträgt die Spanne dann nur mehr 7 Prozent, und für alles, was teurer ist als 340 Euro Fabriksabgabepreis ist ein Fixbetrag für den Großhandel, für die gesamte Vertriebsleistung enthalten, das sind 23,74 Euro.
Wenn man das jetzt umrechnet – und der Infrastruktursicherungsbeitrag betrifft Packungen, die unter 4 Euro Vertriebsabgabepreis kosten –, dann verdient, das kann man richtigerweise sagen, beziehungsweise bekommt der Großhandel pro Packung eine Spanne von ungefähr 60 Cent.
60 Cent, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind ungefähr zwei Drittel von dem, was die Österreichische Post für das Versenden einer Postkarte bekommt, die bekommt nämlich ein Porto von 95 Cent. Die hat aber nicht die Auflagen, dass die Packung temperaturkontrolliert gelagert und transportiert werden muss, die muss nicht diese Packung vor Fremdzugriff entsprechend schützen, weil das ein besonderes Gut ist, mit dem auch entsprechende Gesundheitsgefahren einhergehen können, sie hat nicht die Dokumentationspflichten, sie hat auch nicht jedes Jahr die Ages im Haus zur Kontrolle.
Das heißt, da ist offensichtlich ein massives Missverhältnis zwischen dem, was das Gesundheitssystem an Deckungsbeitrag dem Vertriebspartner bereit ist zu bezahlen, und dem, was an Kosten anfällt. Allein wenn man die letzten zwei Jahre hernimmt, Frau Staatssekretärin – vor gut zwei Jahren, 2023, ist die Situation in der Versorgung mit den günstigen Arzneimitteln ja fast eskaliert und diese Unterstützungsleistung wurde beschlossen –, allein in den letzten zwei Jahren haben sich die Lohnkosten um 15 Prozent und zum Beispiel die Dieselkosten sogar um knapp 30 Prozent erhöht. Das heißt, eigentlich müssten wir diesen Beitrag deutlich erhöhen, zumindest an die Inflation anpassen, wenn wir wollen, dass die Versorgung mit günstigen Arzneimitteln in Österreich weiterhin sichergestellt ist.
Was steckt in diesem Antrag tatsächlich im Detail drin? – Erstens gibt es eine zusätzliche Meldepflicht, ein Reporting, eine Schnittstelle, die eingerichtet werden muss, um die Verfügbarkeit digital zu überprüfen. Meiner Meinung nach ist das eine gute Sache, aber natürlich auch wieder ein zusätzlicher Aufwand. Als Gegenleistung dafür wird dieser Betrag von 28 Cent auf 13 Cent – um mehr als die Hälfte – gesenkt, obwohl sich die Kosten in dieser Zeit deutlich, im zweistelligen Prozentbereich erhöht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist logisch, dass die Phago – die Vereinigung der Großhändler – diesem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zugestimmt hat und zumindest diesen geringeren Betrag auf drei Jahre nimmt, weil ohne diesen Betrag die Situation noch viel schlimmer wäre. Von einer fairen, kostendeckenden Honorierung der Logistiktätigkeit der vollsortierten Großhändler sind wir mit der jetzigen Regelung und auch mit dem neuen Infrastruktursicherungsbeitrag in Höhe von 13 Cent aber meilenweit entfernt, Frau Staatssekretärin. Da muss dringend etwas getan werden.
Deshalb bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein, den ich jetzt auf meinem Platz liegen gelassen habe, der aber vorliegt. (Präsident Haubner reicht Abg. Kaniak ein Schriftstück.) – Vielen Dank. Entschuldigung, ich bringe einen Abänderungsantrag ein, und zwar:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird (348/A), in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (185 d.B.) (TOP 9)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Ziffer 2 lautet:
„2. In § 1 wird nach dem Wort ‚Kostenerstattungsgrenze‘ die Wort- und Zeichenfolge ‚sowie ein Beitrag in Höhe von 0,28 Euro für jede an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke und Anstaltsapotheke im Zeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2028 abgegebene und nicht retournierte Handelspackung einer Arzneispezialität mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze‘ eingefügt.“
(Der Redner überreicht Präsident Haubner das Schriftstück.) – Danke.
Auf gut Deutsch: Die Beibehaltung der bisherigen 28 Cent Infrastruktursicherungsbeitrag pro abgegebene Packung ist die einzige Änderung im Vergleich zum vorliegenden Antrag und wäre ein ganz wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung.
Auch, wenn ich schon 4 Minuten geredet habe, muss ich dazu noch ein paar Dinge zusätzlich anmerken: Es geht hier nicht um irgendeine Kleinigkeit, um irgendeinen Randbereich. Wir sprechen hier von 80 Millionen Packungen – 80 Millionen Packungen sind momentan in der Logistik nicht kostendeckend honoriert, das ist die Hälfte der abgegebenen Packungen im erstattungsfähigen Bereich. Das sind pro Jahr acht Packungen pro Österreicher vom Baby bis zum Greis, wenn man es so rechnet. Das ist die Hauptversorgung. Da geht es um Herzmedikamente, Antidiabetika und Schmerzmittel. All diese Produkte können in Österreich nicht kostendeckend gelagert und vertrieben werden. Es ist also ein ganz ein klarer Handlungsauftrag, Frau Staatssekretärin, dass man dieses System überarbeitet. Ich habe in meinem Abänderungsantrag auch drinstehen, dass die Zeit natürlich genutzt werden soll, um das Spannensystem generell zu überarbeiten; und es gibt da noch mehrere andere Baustellen.
Ich habe auch das schon mehrfach erwähnt: Auch bei den ganz teuren Medikamenten ist der Fixpreis seit 2004 nicht wertgesichert. 70 Prozent Teuerung gab es seither, und der Fixpreis für den Großhandel, für die Auslieferung der ganz teuren Packungen ist kein einziges Mal angehoben worden und liegt noch immer bei 23,74 Euro. Damit kann man ein Präparat, das 2 000 Euro Fabriksabgabepreis hat, allein von den Finanzierungskosten her keine zwei Monate lagern. Für den Vertrieb und das Ausfallrisiko hat man dann aber noch keinen Cent bekommen. Das heißt, ein Produkt um 4 000 Euro oder 5 000 Euro kann man aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht mehr auf Lager legen, weil man damit nichts mehr verdient und nur das Ausfallrisiko hat. Das kann doch nicht im Sinne der Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Arzneimitteln sein. (Beifall bei der FPÖ.) Vor allem ist es auch keine Wertschätzung gegenüber dem äußerst sicheren und effizienten Vertriebssystem, das wir in Österreich noch haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.04
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/130.1
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer.
Vorher noch: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter, Sie sind nun am Wort.
RN/131
18.04
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kollege Kaniak hat dazu ja schon einiges ausgeführt und ich muss ihm recht geben: Die Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich ist ein wichtiges Thema, und man wird sich das auch in Zukunft natürlich anschauen müssen und dafür sorgen müssen, dass sie sichergestellt ist. Der Infrastruktursicherungsbeitrag war aber nicht dazu gedacht, künftige Preiserhöhungen oder Lohnerhöhungen für alle Zeiten abzudecken, sondern hat einen anderen Hintergrund gehabt, auf den ich kurz eingehen möchte. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Es ist nicht abgedeckt durch das Spannensystem!)
Im Winter 2022/2023 ist es in ganz Europa zu Engpässen in der Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln gekommen. In Österreich hat daher die zusätzliche Gefahr bestanden, dass niedrigpreisige Arzneimittel aus Rentabilitätsgründen aus dem Sortiment verschwinden und damit die Verfügbarkeit weiter eingeschränkt wird. Um dem entgegenzuwirken, ist im September 2023 ein befristeter Infrastruktursicherungsbeitrag in der Höhe von 28 Cent eingeführt worden, den Arzneimittelgroßhändler pro Packung bekommen, wenn sie niedrigstpreisige Arzneimittel an Apotheken abgeben. Befristet war die Maßnahme bis August 2024. Dann hat man sie um ein Jahr verlängert, und ohne Nachfolgeregelung wäre diese Maßnahme mit 31. August ersatzlos ausgelaufen.
Dazu muss noch gesagt werden, dass das damals in einer Absichtserklärung vereinbarte Monitoring zur Früherkennung von Lieferengpässen und zur Steuerung von Arzneimitteln nie richtig umgesetzt wurde.
Was hat sich nun verändert beziehungsweise wie sieht die neue Regelung aus? – Im Vergleich zur Wintersaison 2022/2023 hat sich natürlich die Verfügbarkeit von Arzneimitteln weitgehend stabilisiert. Die budgetäre Situation, die wir jetzt vorfinden, beziehungsweise auch die Spielräume, die wir haben, haben sich massiv geändert und sind schlechter geworden. Vor diesem Hintergrund wurde in Verhandlungen mit den betroffenen Akteuren folgende neue Regelung getroffen: Der Infrastruktursicherungsbeitrag wird gut halbiert – das ist schon angeführt worden – und beträgt ab September 2025 13 Cent pro Packung, dafür beträgt die Laufzeit der neuen Regelung weitere drei Jahre. Ab 2026 wird ein gesetzlich verankertes Monitoring etabliert, damit die Früherkennung von Lieferengpässen und eine bessere Steuerung im Bereich der Arzneimittel möglich ist.
Damit ist es gelungen, eine rasch notwendige und tragfähige Lösung zu erzielen, die vor allem Planungssicherheit bringt und einen besseren Überblick über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln schafft. Das ist unter den Voraussetzungen, die wir jetzt vorgefunden haben, eine gute Lösung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.08
Präsident Peter Haubner: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/132
18.08
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Infrastruktursicherungsbeitrag: Ja, das ist ein sperriger Begriff, aber er wurde von meinen zwei Vorrednern schon sehr ausführlich erklärt – und ich denke, es ist wichtig, zu verstehen, wozu man diesen Sicherungsbeitrag braucht.
Es gibt immer wieder Lieferengpässe bei Medikamenten und Wirkstoffen – vor allem bei günstigen Medikamenten und günstigen Wirkstoffen. Natürlich war das in der Pandemie besonders eklatant. Damals haben wir als Bundesregierung uns dazu entschieden, die Arzneimittellieferanten, den Pharmagroßhandel finanziell zu unterstützen, damit mehr eingelagert wird. Damit haben wir natürlich für all jene, die Medikamente brauchen, Versorgungssicherheit geschaffen. Das war ganz, ganz wichtig.
Es ist noch immer so, dass es Lieferengpässe gibt, aber diese sind nicht mehr so eklatant wie noch vor Jahren. Um das aber besser monitoren zu können, haben wir allerdings zusätzlich zu diesem Beitrag, der weiterhin als Unterstützung für den Pharmagroßhandel zur Einlagerung dient, auch ein Monitoring als Begleitmaßnahme eingeführt. Mit diesem Monitoring können wir uns das jetzt wirklich gut anschauen: Was gibt es für einen Lagerbestand? Wie viele Packungen, welcher Wirkstoff wird aus dem Lager entnommen und wird auch wieder gelagert? Wir können uns natürlich auch anschauen, wie viele dieser Medikamente im Durchschnitt wirklich gebraucht werden.
Ja, Kollege Kaniak, ich kann es verstehen, dass du – vor allem mit deinem Insiderwissen –, sagst: Darf es ein bisschen mehr sein?, aber ich denke, das ist jetzt ein wirklich guter Kompromiss. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Kostendeckend wäre ausreichend!) Es sind gute Verhandlungen geführt worden. Ein Danke an die Ministerin und an die Staatssekretärin!
Was auch wichtig ist: Wir haben gesagt, wir machen das jetzt auf drei Jahre mit einem guten Monitoring, damit man wirklich sieht: Was wird gebraucht? Was haben wir auf Lager? Wie können wir in Österreich – und das ist das Allerwichtigste für die Bevölkerung – für Versorgungssicherheit geradestehen? Und wie schaffen wir das gemeinsam?
Ich glaube, da haben wir gemeinsam mit dem Pharmagroßhandel etwas Gutes geschafft. – In diesem Sinne ein Danke an alle, die dabei verhandelt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.11
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/133
18.11
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Kurz vor der Sommerpause ist es zwar schwer, daran zu denken, aber der nächste Winter kommt bestimmt – und mit ein bisschen Pech kommt auch wieder die nächste Diskussion über Medikamentenengpässe. Mit diesem Gesetz wollen wir genau das verhindern und schaffen auch gleichzeitig für die Zukunft eine bessere Datenbasis, um wirklich festzustellen, wo es welche Engpässe gibt.
Österreich ist zwar ein kleines Land, aber manchmal ist der Weg von einer Apotheke zur nächsten trotzdem weit, und wenn ein Medikament erst in zwei Tagen wieder geliefert wird, fühlt sich das viel schwerwiegender an, als wenn an einem Tag im Supermarkt keine saftigen Tomaten mehr da sind. Und gerade bei solchen Engpässen gilt es daher, auch langfristig abgesicherte Maßnahmen zu setzen. Das wird aber allein mit diesem Gesetz nicht funktionieren.
Es gibt auf EU-Ebene gemeinsame Verhandlungen, wie systemrelevante Medikamente immer verfügbar gemacht werden können. Dazu gehören aber nicht nur die Verpflichtungen von Firmen, sondern wir müssen uns als gesamte EU darum bemühen, als Produktionsstandort wieder attraktiver zu werden. Das wird keine einfache Aufgabe, aber langfristig muss es uns gelingen, ein Gesetz wie dieses nicht mehr zu benötigen, weil stabile Lieferketten in einem durch funktionieren und es nicht für verschiedene Einzelschritte eigene Absicherungsgesetze braucht. Da müssen wir gemeinsam ansetzen, denn schon jetzt ist die Medikamentenproduktion extrem divers und nur wenige Wirkstoffe werden vom Wirkstoff bis zur fertigen Tablettenpackung an einem Ort hergestellt.
Gerade in solchen Fällen brauchen wir gute Zusammenarbeit, die die Forschung an den Universitäten zur Entwicklung und Erforschung neuer Wirkstoffe bis hin zu klinischen Studien, die den Patienten einen früheren Zugang zu neuen Medikamenten ermöglichen können, abdeckt und – nicht zu vergessen – auch Fabrikstandorte berücksichtigt.
Für jetzt sichern wir den Infrastruktursicherungsbeitrag, für die Zukunft wird es aber die Aufgabe sein, die Struktur rund um die Preisbildung so sicher zu machen, dass es diesen Extrabeitrag gar nicht mehr braucht, denn das wäre die größtmögliche Sicherheit für unsere Versorgung. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
18.13
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/134
18.13
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir werden dem natürlich zustimmen, wir haben ja 2023 – wir haben es erst besprochen – genau diesen Beitrag, diese Maßnahme eingeführt, um eben in einer Zeit von großer Knappheit entgegenzuwirken.
Es freut uns, dass sich diese Maßnahme, die wir damals gemeinsam mit der ÖVP auf den Weg gebracht und auch mit der Sozialdemokratie gemeinsam beschlossen haben, offensichtlich bewährt hat und sich auch die Situation so weit verbessert hat, dass man zwar die Maßnahme selbst weiter verlängert, sich dann aber sehr gut überlegt hat, ob man die 28 Cent pro Packung noch braucht. Offensichtlich hat man eine neue Regelung gefunden mit 13 Cent. Dass das ganz so nach dem Prinzip gelaufen ist, dass der pharmazeutische Großhandel wirklich gesagt hat: juchhe, die Gams! Wir geben uns auch mit weniger zufrieden!, glaube ich nicht ganz, aber ich nehme es zur Kenntnis.
Wir alle hoffen doch, dass soweit alles gut durchkalkuliert ist, dass wir genau diese Engpässe in Zukunft nicht mehr haben werden und dass wir auch mit den 13 Cent durchkommen werden. Zumindest verlassen wir uns da einfach einmal auf die Aussagen und auf die Rückmeldungen, die wir auch im Ausschuss bekommen haben, und da der Phago bis heute nicht bei uns gestanden ist und dagegen protestiert hat, gehen wir einmal davon aus, dass man zumindest sauber durchkalkuliert hat.
Was uns aber in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist das gleichzeitig auf den Weg gebrachte Monitoringsystem, das wir heute beschließen werden, das ja auch auf dieser Vereinbarung aus dem Jahr 2023 fußt. Das fußt auch darauf, dass sich die Ages eben anschauen soll, wie ein solches Monitoringsystem aussehen kann. Das wird jetzt in ein Gesetz gegossen – das ist gut so, das ist notwendig, das ist wichtig, das wird es uns auch in Zukunft deutlich erleichtern, mit genau dieser Situation in Österreich umzugehen, gerade wenn es um diese niedrigpreisigen Medikamente geht. Das ist gut, dem stimmen wir natürlich auch zu.
Das ist in Wirklichkeit auch der Hauptantrieb dafür, dem heute zuzustimmen, denn es geht dabei auch um Transparenz. Und wenn wir über Transparenz reden, dann sollten wir generell auch darüber reden, wie in Österreich immer noch die Beschaffung von Medikamenten, wie die Beschaffung zwischen - -, die Beschaffungsverträge, dass ich es richtig sage, zwischen der Pharmaindustrie auf der einen Seite und den Sozialversicherungen auf der anderen Seite aussehen. Da wird immer noch mit Hintergrundkonditionen, mit nachgelagerten Konditionen gearbeitet, wo im Endeffekt das, was auf der Rechnung steht, am Ende des Tages gar nicht einmal wirklich das ist, was dann abgerechnet wird, wo es Vereinbarungen nach einem Quartal, nach einem Jahr, nach eineinhalb Jahren gibt, wo nur mehr mit irgendwelchen Erreichungsvereinbarungen abgerechnet wird und, und, und. Das ist hochgradig intransparent, und wir glauben, dass wir da deutlich mehr Transparenz brauchen, auch nach dem Prinzip: strenge Rechnung, gute Freunde!, noch dazu mit der Pharmaindustrie, auf die wir, glaube ich, alle miteinander durchaus auch eine kritische Sichtweise haben.
Ich finde es übrigens angenehm, wenn momentan sowohl die Ärztekammer als auch die Pharmaindustrie durch die Gegend laufen und vor einer möglichen Wirkstoffverschreibung warnen, denn dann muss ich davon ausgehen, dass dieses Thema endlich im Ministerium aufgenommen wurde, andernfalls würde man jetzt nämlich nicht von deren Seite so dagegen kampagnisieren, wie das in den letzten Wochen passiert ist. Das ist immer ein guter Hinweis darauf, dass da momentan wirklich Gespräche laufen. Wir würden das sehr begrüßen.
Ich möchte daran erinnern, dass ein entsprechender Antrag von uns immer noch im Gesundheitsausschuss liegt, und zwar ein Antrag, der so ausformuliert ist, dass er, wenn wir ihn beschließen, sofort gültig wäre und sofort Gesetzeskraft hätte. Er würde endlich international übliche Standards auch nach Österreich bringen, nämlich dass der Arzt den Wirkstoff verschreibt und der Apotheker oder die Apothekerin ihrem Job nachgeht und dann eben das passende Medikament dazu ausgibt.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine baldige Umsetzung der Wirkstoffverschreibung. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Silvan [SPÖ].)
18.18
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
RN/135
18.18
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseher:innen zu Hause! Ich möchte vielleicht damit beginnen, dass ich davon überzeugt bin, dass eine gute Gesundheitspolitik den Menschen in den Mittelpunkt stellt, nämlich alle Bemühungen, um das System gut zu erhalten, um die Versorgung der Menschen sicherzustellen. Ich denke, das ist der Hauptauftrag einer guten, gelungenen Gesundheitspolitik. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner [Grüne].)
Dass man dazu natürlich mit allen Stakeholdern Gespräche führen muss, dass es dazu natürlich viele Verhandlungen braucht, dass es ein Aufeinander-Zugehen braucht, ein Zuhören und ein Verstehen braucht und ein gemeinsames Ziel braucht, das ist aus meiner Sicht unumstritten. Daran arbeiten wir im Gesundheitsressort und auch im Staatssekretariat tatsächlich jeden Tag.
Ich möchte aufgrund dieser Tatsache auch das Ziel der Verhandlungen mit der Phago ein bisschen in den Mittelpunkt rücken. Natürlich war das Ziel der Verhandlungen auf der einen Seite, die Verfügbarkeit von Medikamenten sicherzustellen. Das war das Hauptziel. Sie alle wissen: Die Lieferengpässe gibt es – oder hat es gegeben – aus den unterschiedlichsten Gründen. Es gibt auch Knappheit von Wirkstoffen, von Rohstoffen; es gibt aber auch die ausgelagerte Produktion, dass es einfach schwierig ist, dass man tatsächlich auch an die Medikamente kommt. Ich glaube, all diese Dinge haben auch dazu geführt, dass es immer wieder Lieferengpässe gibt, und das Hauptziel der Verhandlungen und das Hauptziel des Infrastruktursicherungsbeitrags war, diesen Lieferengpässen entgegenzuarbeiten. Das war das eine Ziel.
Das zweite Ziel war, dass man annehmbare Lösungen für den Arzneimittelgroßhandel findet; das ist überhaupt keine Frage. Verhandeln bedeutet eben miteinander reden, aufeinander zugehen, wie ich vorhin schon gesagt habe, und das ist aus meiner Sicht bei diesem neuen Infrastruktursicherungsbeitrag, den wir heute beschließen werden, wirklich gut gelungen. Wir haben mit der Phago verhandelt, dass wir den Infrastruktursicherungsbeitrag halbieren – von 28 Cent pro Packung auf 13 Cent –, im Gegenzug haben sie aber Planungssicherheit für drei Jahre erhalten. Das war der Phago auch ganz wichtig in unseren Verhandlungen, und deswegen hat es eben diesen Kompromiss, wenn man das so sagen möchte, gegeben. Aber Kompromisse sind ja erfahrungsgemäß jetzt nicht unbedingt immer etwas Schlechtes, im Gegenteil, man hat sich halt als Verhandlungspartner getroffen.
Deswegen: Ja, ich stehe zu diesen 13 Cent, und ich stehe auch zu diesen drei Jahren Planungssicherheit für den Arzneimittelgroßhandel. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum anderen, das möchte ich auch nicht verhehlen, ist natürlich die Diskussion darüber oder die Veränderung des Beitrags auch unserem Budget geschuldet, das ist überhaupt keine Frage – wir haben große Einsparungsvorgaben erhalten –, und ich denke mir, auch das ist ein Zeichen, dass wir verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen. Uns ist zumindest in den Gesprächen versichert worden, dass damit die Arzneimittelsicherheit gegeben ist. Ich gehe davon aus, dass die Phago – wie es heute schon angesprochen wurde – das tatsächlich auch kalkuliert hat, dass das für sie in Ordnung geht. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen 13 Cent und den drei Jahren einen wirklich guten Verhandlungserfolg haben.
Ganz wichtig, und das möchte ich auch noch sagen, ist uns natürlich auch gewesen, dass wir zum ersten Mal ein wirkliches Monitoringsystem eingerichtet haben. Es hat zwar ein Memorandum of Understanding mit den vergangenen Regierungspartnern gegeben, das aber leider nicht umgesetzt wurde, das heißt, das Monitoringsystem wurde nicht eingeführt. Mit diesem Gesetz, das Sie heute beschließen werden – einstimmig, wie ich gehört habe, was mich auch freut –, haben wir tatsächlich erstmals gesetzlich verankert, dass man einen laufenden Einblick in 80 Prozent des Arzneimittelhandels in Österreich hat. Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ein wirklich großer Erfolg. Das bedeutet, dass wir einen wirklich guten Überblick über mögliche Engpässe haben und einem solchen auch gemeinsam frühzeitig entgegenwirken können. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg. Wenn Sie das heute beschließen, haben Sie einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit in Österreich geleistet. Ich möchte mich dafür auch wirklich bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es hat ja nicht nur den ISB, wie er so sperrig heißt, in den vergangenen Jahren gegeben, Sie haben ja auch das Verbot der Parallelexporte beschlossen, etwas, von dem ich auch überzeugt bin, dass es eine gute Maßnahme ist, und es gibt die Bevorratungsverordnung. Mit all diesen Dingen werden wir gemeinsam einen Beitrag leisten, um die so wichtigen Medikamente für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich zur Verfügung zu stellen. Ich teile da die Meinung aller Abgeordneten, die vor mir gesprochen haben, dass das wichtigste Ziel ist, dass man die Medikamente für die Menschen und im Speziellen auch für die Kinder – ich bin da immer ganz sensibel, wenn es um Kinder geht – tatsächlich zur Verfügung stellen kann.
Ich möchte mich bei Ihnen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, bedanken, dass wir diesen ISB heute einstimmig beschließen werden, und kann Ihnen versichern, dass wir in Bezug auf Medikamentensicherheit auch in Zukunft weitere Gespräche führen werden, weil das ein Thema ist, das uns alle beschäftigt. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
18.23
Präsident Peter Haubner: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Verena Nussbaum gemeldet. Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/136
18.23
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass es vor einigen Jahren Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten gegeben hat, speziell im Winter bei der Versorgung mit Hustensaft, mit Antibiotika, und auch bei den Medikamenten zur Bekämpfung von grippalen Infekten hat es Probleme gegeben, vor allem auch bei der Versorgung mit Medikamenten für Kinder. Es bestand eben, das ist heute schon mehrmals erwähnt worden, die Gefahr, dass Arzneimittel von den Arzneimittelgroßhändlern aus Rentabilitätsgründen aus dem Sortiment genommen werden.
2023 haben wir deshalb den sogenannten Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen. Dieser steht für jene Medikamente zur Verfügung, die an eine – und das ist, glaube ich, schon wesentlich – im Inland ansässige öffentliche Apotheke oder Anstaltsapotheke abgegeben werden und deren Kosten eben unter der Rezeptgebühr liegen. Das stellt eben die Versorgung mit günstigen Medikamenten auch weiterhin sicher.
Diesen Infrastruktursicherungsbeitrag verlängern wir jetzt um weitere drei Jahre in einer reduzierten Form. Damit ist auch in den nächsten Jahren Planungssicherheit für die Arzneimittel sichergestellt. Zusätzlich aber – und das, glaube ich, ist ein wesentlicher Punkt – wird jetzt auch dieses Monitoringsystem implementiert. Dadurch wird es beim Großhandel tagesaktuelle Daten beispielsweise darüber geben, welche Arzneimittel gelagert sind, welche Wirkstoffe vorhanden sind, was bestellt wurde. Damit können wir zukünftig wirklich früh erkennen, wo es Lieferengpässe gibt, und auch die gesundheitspolitische Steuerung der Arzneimittelversorgung kann so sehr gut unterstützt werden.
Man muss auch dazusagen, dass nunmehr auch eine Strafmöglichkeit im Gesetz vorgesehen ist. Sollten sich Arzneimittelgroßhändler nicht an diese Informationspflicht halten, gibt es nun auch die Möglichkeit, Strafen zu verhängen.
In diesem Sinne, glaube ich, haben wir eine sehr gute Lösung gefunden, um die Arzneimittelsicherheit in Österreich sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.25
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak für 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Silvan [SPÖ]: Er will noch einmal sagen, wie gut das ist! – Abg. Krainer [SPÖ]: Er will sich bedanken bei der Frau Staatssekretärin!)
RN/137
18.26
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich habe Ihren Ausführungen gut gelauscht, und wie gesagt die Zielsetzung ist ja absolut in Ordnung. Aber eines muss klar sein: Wenn eine Honorierung für einen öffentlichen Versorgungsauftrag nicht kostendeckend ist und in diesem Bereich alles gesetzlich preisgeregelt ist, von den Arzneimittelpreisen über die Spannen über die Leistungen bis hin zu den Kontrollen und so weiter, dann ist es auch in der Pflicht des Gesetzgebers, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene, zumindest kostendeckende Honorierung gefunden wird.
Ich habe es Ihnen vorgerechnet: Im Bereich des Arzneimittelgroßhandels ist das momentan bei den ganz billigen und den ganz teuren Sachen nicht der Fall, und übrigens auch im Bereich der öffentlichen Apotheken ist das bei den ganz billigen Produkten nicht der Fall. Das hat auch mit der Umsatzstrukturänderung zu tun, mit dem Wegfall von Refinanzierungsmöglichkeiten und Ähnlichem, also Quersubventionierungen. Durch die anderen Maßnahmen, die Sie angesprochen haben, verschärfen Sie die Situation zusätzlich. Wenn es Ihnen tatsächlich ein solch großes Anliegen ist wie auch mir, die Qualität und die Sicherheit in der österreichischen Versorgungsstruktur mit Arzneimitteln aufrechtzuerhalten, dann müssen wir eher früher als später das gesamte System überarbeiten, sonst werden diese Sicherheit und Qualität nicht mehr gewährleistet sein. (Beifall bei der FPÖ.)
18.27
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/138
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 185 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 2 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. (Einige Abgeordnete der FPÖ bleiben auf ihren Plätzen sitzen.) – Das ist Ihr Antrag. (Die restlichen Abgeordneten der FPÖ erheben sich von ihren Plätzen. – Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.) Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Unruhe im Saal. – Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.