RN/130
17.56
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein etwas sperriger Titel, aber ein ganz wichtiger Beschluss, den wir heute hier fassen werden, denn es geht um die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln, um konkret zu sein: um die Sicherstellung der Versorgung mit sehr günstigen Arzneimitteln.
Das Gesetz beinhaltet den sogenannten Infrastruktursicherungsbeitrag, eine Zahlung des Staates an die vollsortierten Arzneimittelgroßhändler, um die massiv gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre zumindest teilweise zu kompensieren. – So steht es auch bereits in der Begründung des Gesetzes von 2023. Diese Regelung würde mit Ende August auslaufen, wenn das Parlament heute nicht eine entsprechende Verlängerung beschließt.
Warum braucht es denn diesen Betrag überhaupt? Wie schaut denn die Situation im Arzneimittelvertriebsystem in Österreich überhaupt aus? – Wir haben im Arzneimittelgroßhandel eine Preisregelung, die aus dem Jahr 2004 stammt. Damals wurden die Spannen für den Arzneimittelgroßhandel, für Packungen, die mit vergünstigten Beziehern abgerechnet werden, also alles, was in der Regelversorgung drinnen ist, um 2 Prozent gesenkt. Das war eine große Spannenkürzung bei den Großhändlern und auch bei den Apotheken.
Seither bekommt der Arzneimittelgroßhandel für die günstigsten Produkte eine Spanne von 15,5 Prozent. Das ist eine degressive Spanne, sie geht bis 340 Euro, dort beträgt die Spanne dann nur mehr 7 Prozent, und für alles, was teurer ist als 340 Euro Fabriksabgabepreis ist ein Fixbetrag für den Großhandel, für die gesamte Vertriebsleistung enthalten, das sind 23,74 Euro.
Wenn man das jetzt umrechnet – und der Infrastruktursicherungsbeitrag betrifft Packungen, die unter 4 Euro Vertriebsabgabepreis kosten –, dann verdient, das kann man richtigerweise sagen, beziehungsweise bekommt der Großhandel pro Packung eine Spanne von ungefähr 60 Cent.
60 Cent, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind ungefähr zwei Drittel von dem, was die Österreichische Post für das Versenden einer Postkarte bekommt, die bekommt nämlich ein Porto von 95 Cent. Die hat aber nicht die Auflagen, dass die Packung temperaturkontrolliert gelagert und transportiert werden muss, die muss nicht diese Packung vor Fremdzugriff entsprechend schützen, weil das ein besonderes Gut ist, mit dem auch entsprechende Gesundheitsgefahren einhergehen können, sie hat nicht die Dokumentationspflichten, sie hat auch nicht jedes Jahr die Ages im Haus zur Kontrolle.
Das heißt, da ist offensichtlich ein massives Missverhältnis zwischen dem, was das Gesundheitssystem an Deckungsbeitrag dem Vertriebspartner bereit ist zu bezahlen, und dem, was an Kosten anfällt. Allein wenn man die letzten zwei Jahre hernimmt, Frau Staatssekretärin – vor gut zwei Jahren, 2023, ist die Situation in der Versorgung mit den günstigen Arzneimitteln ja fast eskaliert und diese Unterstützungsleistung wurde beschlossen –, allein in den letzten zwei Jahren haben sich die Lohnkosten um 15 Prozent und zum Beispiel die Dieselkosten sogar um knapp 30 Prozent erhöht. Das heißt, eigentlich müssten wir diesen Beitrag deutlich erhöhen, zumindest an die Inflation anpassen, wenn wir wollen, dass die Versorgung mit günstigen Arzneimitteln in Österreich weiterhin sichergestellt ist.
Was steckt in diesem Antrag tatsächlich im Detail drin? – Erstens gibt es eine zusätzliche Meldepflicht, ein Reporting, eine Schnittstelle, die eingerichtet werden muss, um die Verfügbarkeit digital zu überprüfen. Meiner Meinung nach ist das eine gute Sache, aber natürlich auch wieder ein zusätzlicher Aufwand. Als Gegenleistung dafür wird dieser Betrag von 28 Cent auf 13 Cent – um mehr als die Hälfte – gesenkt, obwohl sich die Kosten in dieser Zeit deutlich, im zweistelligen Prozentbereich erhöht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist logisch, dass die Phago – die Vereinigung der Großhändler – diesem Kompromissvorschlag der Bundesregierung zugestimmt hat und zumindest diesen geringeren Betrag auf drei Jahre nimmt, weil ohne diesen Betrag die Situation noch viel schlimmer wäre. Von einer fairen, kostendeckenden Honorierung der Logistiktätigkeit der vollsortierten Großhändler sind wir mit der jetzigen Regelung und auch mit dem neuen Infrastruktursicherungsbeitrag in Höhe von 13 Cent aber meilenweit entfernt, Frau Staatssekretärin. Da muss dringend etwas getan werden.
Deshalb bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein, den ich jetzt auf meinem Platz liegen gelassen habe, der aber vorliegt. (Präsident Haubner reicht Abg. Kaniak ein Schriftstück.) – Vielen Dank. Entschuldigung, ich bringe einen Abänderungsantrag ein, und zwar:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln geändert wird (348/A), in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (185 d.B.) (TOP 9)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Ziffer 2 lautet:
„2. In § 1 wird nach dem Wort ‚Kostenerstattungsgrenze‘ die Wort- und Zeichenfolge ‚sowie ein Beitrag in Höhe von 0,28 Euro für jede an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke und Anstaltsapotheke im Zeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2028 abgegebene und nicht retournierte Handelspackung einer Arzneispezialität mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze‘ eingefügt.“
(Der Redner überreicht Präsident Haubner das Schriftstück.) – Danke.
Auf gut Deutsch: Die Beibehaltung der bisherigen 28 Cent Infrastruktursicherungsbeitrag pro abgegebene Packung ist die einzige Änderung im Vergleich zum vorliegenden Antrag und wäre ein ganz wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung.
Auch, wenn ich schon 4 Minuten geredet habe, muss ich dazu noch ein paar Dinge zusätzlich anmerken: Es geht hier nicht um irgendeine Kleinigkeit, um irgendeinen Randbereich. Wir sprechen hier von 80 Millionen Packungen – 80 Millionen Packungen sind momentan in der Logistik nicht kostendeckend honoriert, das ist die Hälfte der abgegebenen Packungen im erstattungsfähigen Bereich. Das sind pro Jahr acht Packungen pro Österreicher vom Baby bis zum Greis, wenn man es so rechnet. Das ist die Hauptversorgung. Da geht es um Herzmedikamente, Antidiabetika und Schmerzmittel. All diese Produkte können in Österreich nicht kostendeckend gelagert und vertrieben werden. Es ist also ein ganz ein klarer Handlungsauftrag, Frau Staatssekretärin, dass man dieses System überarbeitet. Ich habe in meinem Abänderungsantrag auch drinstehen, dass die Zeit natürlich genutzt werden soll, um das Spannensystem generell zu überarbeiten; und es gibt da noch mehrere andere Baustellen.
Ich habe auch das schon mehrfach erwähnt: Auch bei den ganz teuren Medikamenten ist der Fixpreis seit 2004 nicht wertgesichert. 70 Prozent Teuerung gab es seither, und der Fixpreis für den Großhandel, für die Auslieferung der ganz teuren Packungen ist kein einziges Mal angehoben worden und liegt noch immer bei 23,74 Euro. Damit kann man ein Präparat, das 2 000 Euro Fabriksabgabepreis hat, allein von den Finanzierungskosten her keine zwei Monate lagern. Für den Vertrieb und das Ausfallrisiko hat man dann aber noch keinen Cent bekommen. Das heißt, ein Produkt um 4 000 Euro oder 5 000 Euro kann man aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht mehr auf Lager legen, weil man damit nichts mehr verdient und nur das Ausfallrisiko hat. Das kann doch nicht im Sinne der Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Arzneimitteln sein. (Beifall bei der FPÖ.) Vor allem ist es auch keine Wertschätzung gegenüber dem äußerst sicheren und effizienten Vertriebssystem, das wir in Österreich noch haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.04
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/130.1
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer.
Vorher noch: Der Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter, Sie sind nun am Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.