RN/131
18.04
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kollege Kaniak hat dazu ja schon einiges ausgeführt und ich muss ihm recht geben: Die Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich ist ein wichtiges Thema, und man wird sich das auch in Zukunft natürlich anschauen müssen und dafür sorgen müssen, dass sie sichergestellt ist. Der Infrastruktursicherungsbeitrag war aber nicht dazu gedacht, künftige Preiserhöhungen oder Lohnerhöhungen für alle Zeiten abzudecken, sondern hat einen anderen Hintergrund gehabt, auf den ich kurz eingehen möchte. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Es ist nicht abgedeckt durch das Spannensystem!)
Im Winter 2022/2023 ist es in ganz Europa zu Engpässen in der Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln gekommen. In Österreich hat daher die zusätzliche Gefahr bestanden, dass niedrigpreisige Arzneimittel aus Rentabilitätsgründen aus dem Sortiment verschwinden und damit die Verfügbarkeit weiter eingeschränkt wird. Um dem entgegenzuwirken, ist im September 2023 ein befristeter Infrastruktursicherungsbeitrag in der Höhe von 28 Cent eingeführt worden, den Arzneimittelgroßhändler pro Packung bekommen, wenn sie niedrigstpreisige Arzneimittel an Apotheken abgeben. Befristet war die Maßnahme bis August 2024. Dann hat man sie um ein Jahr verlängert, und ohne Nachfolgeregelung wäre diese Maßnahme mit 31. August ersatzlos ausgelaufen.
Dazu muss noch gesagt werden, dass das damals in einer Absichtserklärung vereinbarte Monitoring zur Früherkennung von Lieferengpässen und zur Steuerung von Arzneimitteln nie richtig umgesetzt wurde.
Was hat sich nun verändert beziehungsweise wie sieht die neue Regelung aus? – Im Vergleich zur Wintersaison 2022/2023 hat sich natürlich die Verfügbarkeit von Arzneimitteln weitgehend stabilisiert. Die budgetäre Situation, die wir jetzt vorfinden, beziehungsweise auch die Spielräume, die wir haben, haben sich massiv geändert und sind schlechter geworden. Vor diesem Hintergrund wurde in Verhandlungen mit den betroffenen Akteuren folgende neue Regelung getroffen: Der Infrastruktursicherungsbeitrag wird gut halbiert – das ist schon angeführt worden – und beträgt ab September 2025 13 Cent pro Packung, dafür beträgt die Laufzeit der neuen Regelung weitere drei Jahre. Ab 2026 wird ein gesetzlich verankertes Monitoring etabliert, damit die Früherkennung von Lieferengpässen und eine bessere Steuerung im Bereich der Arzneimittel möglich ist.
Damit ist es gelungen, eine rasch notwendige und tragfähige Lösung zu erzielen, die vor allem Planungssicherheit bringt und einen besseren Überblick über die Verfügbarkeit von Arzneimitteln schafft. Das ist unter den Voraussetzungen, die wir jetzt vorgefunden haben, eine gute Lösung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.08
Präsident Peter Haubner: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.