RN/137
18.26
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich habe Ihren Ausführungen gut gelauscht, und wie gesagt die Zielsetzung ist ja absolut in Ordnung. Aber eines muss klar sein: Wenn eine Honorierung für einen öffentlichen Versorgungsauftrag nicht kostendeckend ist und in diesem Bereich alles gesetzlich preisgeregelt ist, von den Arzneimittelpreisen über die Spannen über die Leistungen bis hin zu den Kontrollen und so weiter, dann ist es auch in der Pflicht des Gesetzgebers, dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene, zumindest kostendeckende Honorierung gefunden wird.
Ich habe es Ihnen vorgerechnet: Im Bereich des Arzneimittelgroßhandels ist das momentan bei den ganz billigen und den ganz teuren Sachen nicht der Fall, und übrigens auch im Bereich der öffentlichen Apotheken ist das bei den ganz billigen Produkten nicht der Fall. Das hat auch mit der Umsatzstrukturänderung zu tun, mit dem Wegfall von Refinanzierungsmöglichkeiten und Ähnlichem, also Quersubventionierungen. Durch die anderen Maßnahmen, die Sie angesprochen haben, verschärfen Sie die Situation zusätzlich. Wenn es Ihnen tatsächlich ein solch großes Anliegen ist wie auch mir, die Qualität und die Sicherheit in der österreichischen Versorgungsstruktur mit Arzneimitteln aufrechtzuerhalten, dann müssen wir eher früher als später das gesamte System überarbeiten, sonst werden diese Sicherheit und Qualität nicht mehr gewährleistet sein. (Beifall bei der FPÖ.)
18.27
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.