RN/142

18.36

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mich betreffend die Tagesordnungspunkte 10, 11 und 12 gesammelt zu Wort melden und Ihnen die wichtigsten inhaltlichen Punkte daraus vorstellen. 

Lassen Sie mich zuerst zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die soziale Sicherheit beginnen: Dieses Abkommen ist eines in einer ganzen Reihe von bereits bilateral abgeschlossenen Abkommen. Es ist aber ein weiterer wichtiger Schritt in unserer Sozialpolitik in einer globalisierten Welt. Unterzeichnet wurde das Abkommen anlässlich des Staatsbesuchs von Bundespräsident Alexander Van der Bellen am 26.5.2025 in Ulaanbaatar, und es liegt Ihnen jetzt zur Beschlussfassung vor. 

Es geht um den Schutz von Arbeitnehmer:inneninteressen, nämlich konkret um Versicherungsleistungen, um die Vermeidung doppelter Beitragspflichten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von österreichischen Unternehmen; ist also auch im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen. Es sollen Versicherungszeiten, die in beiden Ländern, in Österreich und in der Mongolei, erworben wurden, für die Pensionsleistung zusammengerechnet werden. 

Da wir natürlich in einer prekären finanziellen Lage sind, haben wir auch die finanziellen Auswirkungen abgeschätzt. Die Expertinnen und Experten meines Hauses gehen davon aus, dass es sich um weniger als fünf Fälle pro Jahr handelt und dadurch die Mehrkosten als sehr gering eingestuft werden können. 

Derartige Abkommen haben, das weiß ich auch aus meiner Zeit als Bundesrätin, oft wenig Aufmerksamkeit in der politischen Debatte, aber sie sind ganz eng mit den Lebensrealitäten der Menschen verbunden, die aus diesen Abkommen enorme Erleichterungen erfahren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Lassen Sie mich jetzt zu den gemeinsamen Rahmenabkommen mit der Slowakischen Republik und Ungarn kommen, die wir hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rettungsdienst abschließen: Als Vorbild für diese beiden Rahmenabkommen dient eines, das wir, wie schon erwähnt wurde, im Jänner 2016 mit der Tschechischen Republik abschließen konnten. Dieses hat sich für beide Seiten als massiv positiv und vorteilhaft erwiesen. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden Verhandlungen mit der Slowakischen Republik und Ungarn über die nun vorliegenden Abkommen geführt. Die Beschlussfassung erfolgt aber jetzt, weil das Ende der Legislaturperiode eine Behandlung hier im Hohen Haus noch nicht zugelassen hat. 

Ich darf dazu Folgendes sagen. Es geht um die beste rettungsdienstliche Versorgung der Menschen, insbesondere in benachbarten Regionen, um eine enge, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes und um besseren Zugang zum Rettungsdienst in Grenzregionen, der dadurch erleichtert wird. Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene werden damit gefördert. Diese sind durch die Bundesländer beziehungsweise Regionen in den jeweiligen Ländern zu schließen und werden wohl bald vorliegen, da gerade die Regionen massiv auf ein Abkommen gedrängt haben.

 Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sowie völkerrechtliche Verpflichtungen werden erleichtert. Zusätzliche Kosten sind auch im Falle dieser beiden Rahmenabkommen für uns nicht zu erwarten. Sollten diese jedoch dennoch anfallen, können sie durch die Budgets der jeweiligen Ressorts und der zuständigen Länder bedeckt werden. 

Weitere Abkommen sind in Planung oder bereits in Verhandlung, ein Abkommen mit Deutschland und eines mit Slowenien. Bei Deutschland wissen wir, dass sie zuerst das Abkommen mit Polen abschließen werden, mit Slowenien sind wir bereits in Gesprächen und betreffend des Abkommens mit Italien kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verhandlungen derzeit in der Verbindungsstelle der Bundesländer stattfinden.

Ich darf an dieser Stelle anmerken – und das ist ganz wichtig –, wie wichtig die beste rettungsdienstliche Versorgung ist und ich weiß, sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen das auch. Wir haben bereits Situationen erlebt, in denen man selber, Familienmitglieder oder nahestehende Menschen auf die Leistungen der Rettungsdienste angewiesen waren. Wir wissen auch, wie beruhigend es ist, zu wissen, dass wir in Österreich eine gute Versorgung haben. Das wird auch in Grenzregionen sichergestellt und ist wichtig und gibt jenen Menschen, die dort leben, die Sicherheit, weil wir wissen, im Gesundheitsversorgungssystem ist ein schneller Rettungseinsatz lebenswichtig und kann die weitere gesundheitliche Versorgung und die weitere Genesung von Menschen ganz, ganz wesentlich positiv beeinflussen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP].)

Außerdem darf ich damit enden, dass ich an dieser Stelle den engagierten und couragierten Menschen, die ihren Einsatz in den Dienst unserer Gesundheit und Sicherheit stellen, ganz herzlich danke. Selbstverständlich ist bei den Einsätzen die Devise Selbstschutz vor Fremdschutz, dennoch sind es außergewöhnliche und oftmals traumatisierende Ereignisse, bei denen unser Rettungsdienst Großartiges leistet und zeigt, wie wichtig er für uns ist. Ich danke allen dafür in besonderem Maße und hoffe, dass Sie immer gesund und wohlbehalten von Ihren Einsätzen nach Hause kommen – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS sowie des Abg. Schallmeiner [Grüne].)

18.41

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.