RN/146
18.56
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Vorneweg: Kollege Wurm hat von der Inkompetenz der EU gesprochen und kritisiert, dass man da eigene Vereinbarungen zwischen den Staaten braucht.
Lieber Kollege Wurm, es könnte zum Beispiel auch daran liegen, dass wir sehr unterschiedliche Ausbildungsstandards zwischen den Staaten haben, dass man dann eigene Verträge und multilaterale Abkommen schließen muss, um eben Rechtssicherheit – wie es Kollegin Fiedler richtigerweise jetzt auch erwähnt hat – herzustellen.
Nur um das nochmals zu verdeutlichen: In Österreich dauert die höchste Ausbildung für einen Rettungssanitäter mit Notfallkompetenz 980 Stunden, das ist das höchste der Gefühle. In der Slowakischen Republik sind es drei Jahre, in Ungarn sind es vier Jahre, in Slowenien drei Jahre, in Italien auch drei Jahre. Das können wir jetzt so fortsetzen, weil überall anders, außer in Österreich, ist eben diese Ausbildung für die Notfallkompetenz, die Notfallkomponente im Rettungswesen im Normalfall drei- oder vierjährig, ganz oft ist sogar ein FH-Studium notwendig, und das aus guten Gründen.
Das ist nämlich genau jetzt die Geschichte, über die wir hier in Österreich reden sollten, weil wir in Österreich diesbezüglich seit bald mehr als 20 Jahren hinterherhinken. Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Novellierungsprozess auf den Weg gebracht, wo wir evaluiert haben, wo wir einmal geschaut haben: Was sind überhaupt die Grundlagen dafür? Was braucht es? Wie schauen wir auch im internationalen Vergleich aus? Was sagt die präklinische Forschung?
Und ja, diesen Prozess müssen wir fortführen. Wir brauchen endlich eine Novelle des Sanitätergesetzes hier in Österreich. Wir brauchen eine Professionalisierung, die auf der einen Seite natürlich auch weiterhin die Freiwilligkeit sichert und auf der anderen Seite 3 000 bis 4 000 Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit einer deutlich höheren Kompetenz, mit einer deutlich besseren Ausbildung in den hauptamtlichen Bereich hineinbringt, damit wir in Österreich auch mit den demografischen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte entsprechend schritthalten können.
Das ist die Herausforderung. Das kann man kleinreden, das kann man schlechtreden, das kann man blockieren (Abg. Steiner [FPÖ]: Das heißt, wir haben schlecht ausgebildete Notfallsanitäter! Es ist unglaublich, so etwas zu behaupten!), so wie es beispielsweise die Landesregierung in Oberösterreich beständig macht, aber das ist eine Notwendigkeit, das brauchen wir in absehbarer Zeit. Da können Sie sich aufregen, soviel Sie wollen, da drüben in der FPÖ-Ecke, aber es wird sich nichts daran ändern. (Beifall bei den Grünen.)
Kollege Ranzmaier, abschließend noch: Der Antrag, den Sie eingebracht haben, ist grundsätzlich ein sehr guter Antrag, das muss man ja anerkennen. Dieser Dreierlandtag hat da einen Auftrag erteilt, und ich finde auch, dass dieser Antrag eigentlich untypisch FPÖ ist. Da ist keine Hetze drinnen, da ist kein Hass drinnen. Der Antrag selber ist okay, aber die Art und Weise, wie Sie ihn hier vorne vorgetragen haben, ist aus meiner Sicht unter jeder Kritik. Und ich überlege mir gerade wirklich, dass ich meine Zustimmung, die ich eigentlich schon zugesagt habe, wieder zurückziehe, denn die Art und Weise, sich mit so einer geschichtsrevisionistischen Darstellung hier herauszustellen und dann diesen Antrag zu begründen, ist wirklich ganz letztklassig. (Beifall bei den Grünen.)
18.59
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Gasser. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 2 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.