RN/158

19.29

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Zwei Beispiele: Ein Polizist als Vorgesetzter, der jenen Polizistinnen, die in Ausbildung sind, permanent Dickpics schickt, Bilder von seinem nackten Penis – disziplinarrechtlich ist das eine Grauzone, es ist immer noch in der Schwebe. Hohe Funktionäre von Blaulichtorganisationen, Rettungsorganisationen schicken jenen, die sie ausbilden sollen, tagtäglich solche Bilder. Die Konsequenzen: null. Aber noch schlimmer: Mädchenberatungsstellen berichten uns, für 11-, 12-jährige, 13-jährige Mädchen gehört es zum Alltag, dass sie mit solchen Bildern zugemüllt werden. Noch schlimmer: Frauenberatungsstellen bekommen tagtäglich solche E-Mails. 

Und Sie stehen da, Herr Tschank, ein Vertreter der Law-and-Order-Partei, und verharmlosen das? – Das ist eine Grenzüberschreitung, das ist im höchsten Maße belastend für die Betroffenen, das ist sexuelle Gewalt und eine Form von Machtmissbrauch. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Das Schlimme ist, dass wir bis jetzt keine Handhabe haben außer ein aufwendiges, risikobehaftetes Zivilverfahren, nämlich die Unterlassungsklage. Dass das jetzt effektiv gelöst werden muss und im Rahmen der EU-Richtlinie gedeckt ist, ist höchst an der Zeit. Andere Länder haben das bereits gemacht. 

Es ist ganz wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, dass das als Offizialdelikt im Strafrecht verankert ist, zudem das Einverständnis der betroffenen Person benötigt, die Polizei dann aber einschreiten kann. Uns geht es ganz sicher nicht um die Kriminalisierung der jungen Generationen, der nachfolgenden Generationen oder von jungen Menschen, sondern darum: Genauso wie es nicht geht, dass ein auf der Straße entgegenkommender Mann ungestraft einfach die Hosen runterlässt – das geht nicht –, geht das auch in der digitalen Welt nicht. Wir wissen, dass sehr viele Straftaten sich jetzt in die digitale Welt verflüchtigen – und es kann nicht sein, dass wir keine Antworten darauf haben. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)

Dieses Gesetz ist bewusst nicht in einem verwaltungsstrafrechtlichen Bereich verankert, sondern im Strafgesetzbuch, weil dieses dank Christian Broda – noch – eines der fortschrittlichsten ist. Ich hoffe, dass das so bleibt, sehr geehrte Frau Justizministerin, werte Frau Frauenministerin und sehr geehrte Frau Präsidentin, die auch sehr engagiert ist, wenn es darum geht, Gewaltschutz zu forcieren und die Rechte der Mädchen und der jungen, aber auch der erwachsenen Frauen zu schützen.

Es geht hier darum, dass im Rahmen dieser strafgesetzlichen Regelungen das Instrument der Diversion in Anspruch genommen werden kann. Stellen Sie sich so einen jungen oder älteren Menschen vor, der das verübt und das auch noch lustig findet. Viele Männer finden das sogar lustig, aber auch Jugendliche finden das lustig – das, was für viele Betroffene vielmehr ekelerregend ist; ich denke vor allem an die jungen Mädchen, die heranwachsenden Mädchen. Stellen wir uns die Situation vor, wie das ist, wenn die Polizei einmal nachfragt – das konnte sie bis jetzt nicht – oder wenn es dann nach einer Ermittlung wirklich zur Strafanzeige kommt und dieser Mensch zum Beispiel vor vier Personen sitzt und das erklären muss. Allein diese erzieherische Maßnahme bewirkt etwas, wirkt aus unserer Sicht generalpräventiv. 

Daher ist dieses Gesetz gut geregelt und es wäre im verwaltungsstrafrechtlichen Bereich aus meiner Sicht falsch, weil Verwaltungsbehörden die Möglichkeit der Diversion nicht haben. Da würden Strafen picken, und dann, glaube ich, ist es viel schwerer. Uns geht es nicht darum, zu kriminalisieren, uns geht es einfach darum, jungen Menschen ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Gewalt, Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen in die Hand zu geben. 

In diesem Sinne bedanke ich mich, Frau Ministerin – Ministerinnen, muss ich sagen –, dass Sie das zustande gebracht haben, was die Vorgängerregierung nicht zustande bringen konnte, im Sinne der Frauen und im Sinne des Gewaltschutzes. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33

Präsidentin Doris Bures: Sie haben sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet? – Bitte, Herr Abgeordneter Herbert, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.