RN/159

19.34

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin. – Unabhängig davon, dass ich das gar nicht gutheißen will, was da in den Raum gestellt wurde (Abg. Kogler [Grüne]: Fängt schon einmal falsch an!), aber ich darf schon eines tatsächlich berichtigen. Kollegin Yildirim hat gerade gesagt, wenn ein Polizist Dickpics verschickt, dann habe das keine Konsequenzen. – Das stimmt so nicht. 

Ich darf tatsächlich berichtigen: Das ist sehr wohl Grundlage eines dienstrechtlichen Tatbestandes, nämlich einer Disziplinarverfehlung, unabhängig von allen weiteren rechtlichen Konsequenzen nach dem Strafrecht oder Verwaltungsrecht. (Abg. Yildirim [SPÖ]: Aber nicht effektiv! Der eine Polizist ist immer noch im Dienst seit vier Jahren! Nicht effektiv, weil wir kein Gesetz haben!) – Wahrscheinlich hat ihn niemand angezeigt (Abg. Yildirim [SPÖ]: ... angezeigt, aber nicht effektiv!), aber das ist natürlich eine andere Geschichte. 

Grundsätzlich ist das aber eine klare Verfehlung gegen dienstrechtliche Verhaltensvorschriften im öffentlichen Dienst und insbesondere bei der Polizei. (Beifall bei der FPÖ.)

19.35

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gudrun Kugler zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.