RN/160

19.35

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz: Kollege Herbert, ich glaube nicht, dass der Polizist der Hauptanwendungsfall dieses Gesetzes sein wird, sondern es gibt viele andere Fälle. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das Beispiel ist ...!) – Es gibt natürlich auch so ein Beispiel, aber es ist sicher nicht der Hauptanwendungsfall. 

Wir sprechen ja hier über die unerwünschte, absichtliche Belästigung durch Zusendung von Genitalbildern. Das – Frau Kollegin Yildirim hat es schon gesagt – ist eine Form des Exhibitionismus im digitalen Raum. Es hat uns natürlich die Welle Internet, obwohl sie jetzt doch schon mehrere Dekaden vorherrscht, im rechtlichen Sinn immer wieder überrascht. Das Prinzip, das wir hier in diesem Haus verwirklichen müssen, ist, dass das, was offline verboten ist, auch online verboten ist. Nur so können wir die nächste Generation schützen. Da geht es bitte schön, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, nicht um Geschlechterkampf, sondern um Schutz der Jugendlichen.

Diese Regierungsvorlage gibt also jetzt den Betroffenen die Möglichkeit, sich zu wehren. Dass die Situationen zunehmen, wissen wir leider alle. Ich bin überrascht, dass die FPÖ heute einmal die Maßnahmen der Europäischen Union – hier eine Richtlinie – als Maßstab oder Richtschnur verwendet; das verwundert mich. Ich glaube, wir müssen nach in Österreich funktionierenden Lösungen suchen, und da haben wir natürlich ein bestehendes Rechtssystem und eine Rechtssystematik, an der wir uns orientieren müssen, damit unser Rechtssystem weiterhin Sinn macht – darum das Strafrecht.

Es ist natürlich richtig, man könnte das auch anders lösen, aber wir haben nun einmal den Tatbestand sexuelle Belästigung im Strafrecht. Das Strafrecht hat ja zahlreiche Funktionen: Es geht einerseits um die Spezialprävention – das haben wir schon besprochen –; aber es geht natürlich auch um Generalprävention, nämlich um eine Abschreckung der Allgemeinheit vor Straftaten, um eine Stärkung des Rechtsbewusstseins und um klare Verhaltensgrenzen. Was ist in unserer Gesellschaft akzeptiert und was ist nicht akzeptiert? Dafür spielt das Strafrecht eine wichtige Rolle. Die Möglichkeit der Diversion wurde genannt – ich glaube, dass das ganz, ganz wichtig ist –, und dafür ist das Strafrecht eine Voraussetzung.

Ich möchte abschließend noch sagen: Dieser Regierungsvorlage geht eine jahrelange Diskussion voraus. Die damalige Jugendstaatssekretärin – jetzt Bundesministerin – Claudia Plakolm hat sich jahrelang dafür eingesetzt. Ich glaube, an dieser Stelle muss man ihr auch ein ganz großes Dankeschön aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)

Claudia Plakolm hat immer wieder dazu kommuniziert; einen Satz möchte ich jetzt wiederholen: Was im echten Leben strafbar ist, muss auch im Internet Konsequenzen haben. – Darum geht es uns, und dafür ist diese Regierungsvorlage ein Meilenstein. (Beifall bei der ÖVP.)

19.38 

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter zu Wort gemeldet. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.