RN/168
19.58
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren einen sehr interessanten Gesetzesvorschlag. Es geht darum, im Eherecht und im Recht der eingetragenen Partnerschaft die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft für unter 18-Jährige zu verbieten und auch die Ehe zwischen Verwandten des vierten Grades, also Cousins, Cousinen, Onkel, Tante.
Warum ist das so interessant? – Zumindest aus drei Grünen: erstens weil dieses Gesetz offensichtlich eine Reaktion auf die massive ungeregelte Zuwanderung von Menschen ist, die aus kulturfremden Ländern kommen und einen ganz anderen Zugang zur Gesellschaft als wir haben. Dieses Gesetz reagiert darauf und zeigt, was das für ein Problem ist, dass es keine Bereicherung ist, sondern sehr wohl ganz negative Auswirkungen hat, auch auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Heimat. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweitens ist sehr interessant, dass dieses Gesetz jetzt beschlossen wird, denn es war auch in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ oder FPÖ und ÖVP jetzt im Jänner bereits so akkordiert und vereinbart. Es ist interessant, dass die bunte Koalition als einen ihrer ersten Gesetzentwürfe hier das vorlegt, was wir auch vereinbart hätten.
Drittens ist das sehr interessant, weil dieses Gesetz einem offensichtlich konservativen Weltbild unterliegt. Die Stadt Wien plakatiert doch: „Lebe deine Liebe!“ Die Einheitspartei feiert mit LGTBQ oder ist Teil davon und sagt: Ehe ist offen für alle. Das Wichtigste für eine Ehe ist, dass sich zwei Menschen gerne haben, lieben, und alles andere ist egal.
Zwei Menschen können sich dann eben zu einer Ehe oder Partnerschaft verbinden, das ist das Wesentliche. Und warum sollte man nicht meinen, dass gerade Cousins und Cousinen, Onkel und Tanten eine besonders innige Beziehung haben und sich lieben und daher zu einer Ehe verbinden? Warum soll man das verbieten? – Es sagt jetzt keiner etwas, das ist interessant. (Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)
Es geht ja hier offensichtlich nur um die Verbindung von verschiedengeschlechtlichen Verwandten des vierten Grades, nur das ist ja das Problem, weil man festgestellt hat, dass bei Kindern aus derartigen Ehen gehäuft Erbkrankheiten auftreten. Das ist der Hintergrund. Es geht nur um die verschiedengeschlechtlichen Beziehungen, da infolgedessen, wie man festgestellt hat, Erbkrankheiten auftreten.
Interessanterweise hat die katholische Kirche in ihrem Codex Iuris Canonici aus dem Jahr 1983 Ehen für Verwandte bis zum vierten Grad für ungültig erklärt. Also diese Regierung wandelt jetzt auf den Spuren der katholischen Kirche. Man verabschiedet sich offenbar von der offenen Ehe und traut sich dabei nicht auszusprechen, worum es wirklich geht, nämlich um eine Erweiterung des Inzestverbots. Und der Logik der Einheitspartei folgend müsste man sagen: Ja, man möchte die Ehe ja nur für Verschiedengeschlechtliche verbieten, denn warum sollen sich gleichgeschlechtliche – Cousinen und Cousinen, Tanten und Nichten, Onkel und Neffen – nicht zusammenfinden? Was ist da das Problem im vierten Grad?
Vielleicht erklärt das noch jemand, vielleicht erklärt es die Frau Bundesminister; ich bin schon sehr gespannt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Thema einmal aufgreift. Auf der anderen Seite: wenn man sich die Entscheidung zum ORF-Beitrag anschaut – ich weiß nicht, ob sie das Problem überhaupt erkennen würden. (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns Freiheitliche ist es ja leicht, zuzustimmen, weil wir mit unserer Einstellung zur Ehe als Grundlage für eine Familie, aus der Kinder entstammen können, ja durchaus einverstanden sind. Da das Gesetz auf dieser Geisteshaltung basiert, freuen wir uns, hier zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.02
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.