RN/188

21.07

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Frauenministerin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ja, wir alle haben es jetzt schon gehört: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen steigt. Das ist besorgniserregend, und vor allem junge Frauen berichten, dass sie sich in Clubs und bei Festen nicht mehr sicher fühlen. Durch K.-o.-Tropfen werden die Opfer wehrlos gemacht, es kann zur Bewegungsunfähigkeit, zum Gedächtnisverlust bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen. Die Substanzen werden unbemerkt in Getränke gemischt und hinterlassen nicht nur körperliche, sondern oft auch tiefe psychische Spuren.

Gewalt beginnt nicht mit Mord, Gewalt beginnt bereits viel, viel früher. K.-o.-Tropfen sind eine besonders feige, heimtückische Form von Gewalt, die im Verborgenen stattfindet und deren Opfer oft keine Möglichkeit haben, sich zu wehren oder sich zu erinnern. K.-o.-Tropfen sind Gewalt, die gezielt eingesetzt wird, um andere wehrlos zu machen. Es ist einfach ein Verbrechen.

Konkret soll nun eine breit angelegte Informationsoffensive zum Schutz vor K.-o.-Tropfen umgesetzt werden, mit der Frauen und junge Mädchen sensibilisiert und über die Gefahren und Wirkungsweisen aufgeklärt werden. Das ist sehr begrüßenswert – aber ja, wir müssen auch dringend daran arbeiten, Männer zu sensibilisieren. Gewalt gegen Frauen ist kein Bagatelldelikt. Auch der gesellschaftliche Umgang mit diesen Themen muss sich ändern. Während viele Opfer von häuslicher Gewalt und auch von Übergriffen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen immer noch um ihre Glaubwürdigkeit kämpfen müssen und sich aus diesem Grund oft nicht wehren, wird Männergewalt gesellschaftlich immer noch unterschätzt und kleingeredet. Das muss sich auch ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte aber jetzt noch einmal betonen: Wie kann man sich denn vor K.-o.-Tropfen schützen? Ich finde, es ist trotzdem notwendig, dass man alle – also nicht nur Frauen, auch Männer – aufklärt. Das Wichtigste ist, sein Getränk niemals unbewacht zu lassen. Man soll es außerdem vermeiden, offene Getränke von Fremden anzunehmen und sich einladen zu lassen – und letztendlich ist es, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt in unserer Gesellschaft, dass man aufeinander schaut, dass man auf die Freundinnen und Freunde achtgibt und sie nicht allein zurücklässt.

Besteht der Verdacht, dass K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, so sollte das sofort untersucht werden. Wir wissen, Tests sollten maximal zwischen 6 und 12 Stunden später erfolgen, denn danach kann man K.-o.-Tropfen nicht mehr nachweisen. Bei Unwohlsein sollten immer die zuständigen Rettungskräfte gerufen werden, zur Sicherheit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abgeordneten Deckenbacher [ÖVP] und Brandstötter [NEOS].)

21.10

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Scheucher-Pichler. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.