RN/212

Präsidium

RN/212.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 sowie 6 bis 15 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. 

Ich beginne mit der Verlesung: 

„Tagesordnungspunkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 156 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 6:

Der Rückverweisungsantrag Beilage 6/II wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 174 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 7:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 175 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 8:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 184 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Der Abänderungsantrag Beilage 9/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 185 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 10:

Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 173 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Tagesordnungspunkt 11:

Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 182 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Tagesordnungspunkt 12:

Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 183 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Tagesordnungspunkt 13:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 145 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 14:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 146 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 15:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 147 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.“


RN/212.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall. Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt. 

RN/212.3

Einlauf 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 374/A(E) bis 394/A(E) eingebracht worden sind. 


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.55 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein. 

Die Sitzung ist geschlossen.