RN/18

11.16

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! – Herr Kollege Dengler, wenn Sie mir jetzt den unmittelbaren Nutzen erklären, den die Bevölkerung der Republik Österreich aus dieser Initiative hat, und mir darlegen, dass die Kosten – wir reden ja da von 20 Millionen Euro zusätzlichen Kosten Steuergeld – in einer gesunden Relation zu diesem Nutzen stehen, dann kann man durchaus mit uns reden. Bis jetzt ist Ihnen das noch nicht gelungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich spreche zum 2. Tagesordnungspunkt, der mit dem 1. Tagesordnungspunkt unter einem verhandelt wird. Da geht es um das Thema Transparenz der Finanzierung internationaler Organisationen beziehungsweise auch Transparenz der Finanzierung sogenannter NGOs, Non-Governmental Organizations. In Wirklichkeit ist die Bezeichnung falsch. Wir gehen in unserem Antrag darauf ein. Das sind jedenfalls Governmental-Financed Organizations, und da hat der Steuerzahler, der Bürger durchaus ein absolutes Recht, dass da die größtmögliche Transparenz herrscht, was nicht der Fall ist. 

Zu den internationalen Organisationen – da sind wir schon im grundsätzlichen außenpolitischen Bereich beziehungsweise im grundsätzlichen Selbstverständnis dessen, was eine Republik, die Republik Österreich, in der Völkergemeinschaft darstellen soll und wie sie sich positionieren soll – haben die Freiheitlichen einen ganz klaren Standpunkt, der vom Standpunkt aller anderen Parteien abweicht. Unser Standpunkt ist jener, dass sich die Republik Österreich als starker, souveräner, mit entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen ausgestatteter Nationalstaat im Rahmen einer Völkergemeinschaft als verlässlicher, neutraler Partner auf Grundlage von möglichst vielen bilateralen Verträgen einfügt. Das ist unser Zugang. Das ist im Übrigen Demokratie, demos kratein, die Herrschaft des Volkes, vertreten durch den Nationalrat hier – nicht vertreten durch internationale Organisationen, mögen sie jetzt Europäische Union, UNO, WHO oder sonst wie heißen; sie sind nicht prioritär.

Wir stellen eine Entwicklung fest – das wird offensichtlich von Ihnen gutgeheißen, das ist ja auch Ihr gutes Recht; von uns nicht –, dass ein Shift an Macht stattfindet, nämlich an Gestaltungsmacht hinsichtlich dessen, was unser aller Leben als Österreicher beeinflusst – ich sage jetzt einmal: bis ins Wohnzimmer. Der Shift geht weg vom nationalen Parlament der Republik Österreich hin zu supranationalen Organisationen, die sich als Völkerrechtssubjekte verselbstständigen. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Republik Österreich als Völkerrechtssubjekt als Partner in einem völkerrechtlichen Gesamtzusammenhang. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir stellen fest, dass immer mehr Macht, Mittel, Ressourcen et cetera an diese Organisationen gehen. Das ist grundsätzlich nicht gut. Zum Beispiel – das wissen ja die Wenigsten – haben wir gestern beschlossen, der WHO (Ruf bei den Grünen: WHO? Oh!), einem ganz kleinen Gremium, der Weltgesundheitsorganisation, in Wahrheit enorme Kompetenzen, einen Freibrief zu geben: nämlich Pandemien zu erklären. Wir wissen, wir haben die Erfahrung aus der Coronazeit, was das, Pandemien zu erklären, dann bedeuten kann. (Abg. Maurer [Grüne]: ... Corona ...!) Die WHO, da glaubt jeder: Ja, das ist die Weltgesundheitsorganisation. Das ist eine öffentlich finanzierte Institution. – Irrglaube! 70 Prozent privat. Da ist Herr Bill Gates mit seinen Stiftungen drinnen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Das lehnen wir ab. Jetzt könnten Sie sagen: Ja, das ist bloßes Mäzenatentum (Beifall bei der FPÖ) und vollkommen selbstlos. Bill Gates hat Milliarden verdient, der ist so ein guter Mensch und der spendet jetzt halt der Weltgesundheitsorganisation. (Abg. Schwarz [Grüne]: Das kannst du dir nicht vorstellen, Axel!)

Da werfe ich Ihnen entgegen, was das Executive Board des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und des Büros für Projektdienste der Vereinten Nationen bereits im Jahr 2012 festgehalten hat. Ich zitiere: „Stiftungen“ – ich ergänze: solche, wie Bill Gates hat – „sehen sich eher als vollwertige Entwicklungspartner denn als Spendengeber und erwarten eine enge Einbindung in Aktivitäten wie politische Diskussionen, Interessenvertretung und Problemanalyse. Sie sind zu einer Quelle für wertvolles Entwicklungswissen geworden. Sie führen sehr sichtbare Kampagnen in den Medien durch und nehmen Einfluss auf die internationale Entwicklungspolitik.“ Das ist der Punkt. Da sind wir ganz weit weg von Demokratie und von demokratischer Legitimation. Deswegen wollten wir in diesem Antrag sicherstellen, dass da zumindest maximale Transparenz herrscht.

Das Zweite sind die NGOs (Ruf: Englisches Wort!), die ja in Wahrheit auch vollkommen intransparent sind, die staatliche und auch private Gelder beziehen, also große Mittel haben, aber in Wahrheit vollkommen intransparent sind und sich selbstverständlich über die Medien, über Experten et cetera in den politischen Entscheidungsfindungsprozess massiv einbringen – einmischen würde ich gar nicht sagen –, einbringen. Wo ist da die demokratische Legitimation? – Punkt eins.

Punkt zwei: Wo ist die Transparenz und die Offenlegung, welche Finanzierungsflüsse da stattfinden? 

Das ist der Zusammenhang für unseren Entschließungsantrag. Das ist jetzt ein relativ langer Entschließungstext, den ich vorlesen muss. 

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transparenzpflicht für öffentlich subventionierte NGOs und Einrichtung einer Stelle zum Schutz der nationalen Souveränität“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die folgende Maßnahmen umfasst:

  1. Definition von ‚lnteressensträgern‘: Einführung des Begriffs ‚lnteressensträger‘ als Synonym für NGOs nach dem Vorbild der EU, wie in Artikel 2 Buchstabe a der lnterinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Mai 2021 über ein verbindliches Transparenz-Register definiert. Dieser Begriff soll im Lobbying- und lnteressenvertretungs-Transparenz-Gesetz [...] verankert oder in einem eigenen Gesetz geregelt werden.
  2. Verwaltungsstrafen bei Nichtregistrierung: Festlegung von Verwaltungsstrafen für lnteressensträger, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen.
  3. Offenlegung von Auslandsfinanzierungen: Gewährung von Förderungen zugunsten eines lnteressensträgers nur bei vollständiger Offenlegung bestehender Auslandsfinanzierungen gegenüber der Förderstelle.“ (Abg. Zorba [Grüne]: Ist das Gesetz aus Ungarn ...?) „Hierzu ist eine Anpassung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln [...] erforderlich.
  4. Verwendungsbeschränkung staatlicher Fördermittel: Verbot der Verwendung staatlicher Fördermittel für bereits anderweitig abgedeckte Tätigkeiten von lnteressensträgern. Zudem ist ein Einsichtsrecht in die Finanzen des geförderten lnteressensträgers zur Kontrolle bei Bezug von Förderungen einzuführen.
  5. Veröffentlichung eines Transparenzberichts: Verpflichtung für lnteressensträger, die als begünstigte Einrichtungen Förderungen beziehen, einen umfassenden, eigenständig erarbeiteten Transparenzbericht auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.
  6. Einrichtung einer Stelle zum Schutz der nationalen Souveränität: Schaffung einer unabhängigen Behörde, die die Aufgabe hat, ausländische Einflussnahmen auf staatliche, gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse zu identifizieren, zu untersuchen und zu bewerten. Diese Stelle soll insbesondere Aktivitäten von Organisationen und Einzelpersonen überwachen, die darauf abzielen, die nationale Souveränität zu untergraben oder den demokratischen Willensbildungsprozess zu beeinflussen. Die Behörde soll mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, um effektiv gegen solche Einflussnahmen vorgehen zu können.“

Wem Transparenz wichtig und nicht nur eine Plattitüde, eine hohle Worthülse ist, der kann diesem Antrag eigentlich nur zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.25

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/18.1

Transparenzpflicht für öffentliche subventionierte NGOs und Einrichtung einer Stelle zum Schutz der nationalen Souveränität (113/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der von Kollegen Kassegger (Abg. Zorba [Grüne]: Ist das Gesetz aus Ungarn, oder was ist das?) soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Minnich. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.