RN/103
16.52
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Schifffahrtsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Zuerst: Es freut mich, dass diese Novelle des Schifffahrtsgesetzes endlich umgesetzt wird. Dem sind Vorarbeiten unter Ihrer Vorgängerin vorausgegangen, auch eine Begutachtung. Wichtig an dieser Novelle ist, dass die Errichtung von Landstromanlagen und von Hafenanlagen für emissionsfrei angetriebene Schiffe in die Regeln für Ausgestaltung, Betrieb und Benützung von Schifffahrtsanlagen aufgenommen werden.
Das hört sich ein bisschen sperrig an. Warum ist das wichtig? – Insbesondere die Binnenschifffahrt an der Donau, aber auch Kreuzfahrtschiffe an der Donau sind wichtig, auch der Warentransport. Das Problem war nur in der Vergangenheit und ist es jetzt auch noch: Wenn diese Schiffe vor Anker liegen, zum Beispiel entlang der Donau, dann laufen die Dieselaggregate die ganze Nacht. Das ist eine unglaubliche Lärmbelästigung, auch eine Geruchsbelästigung, samt Schadstoffen. Dem wird nun Abhilfe geschaffen. Insgesamt ist das ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung. Deswegen werden wir dieser Novelle des Schifffahrtsgesetzes auch zustimmen.
Womit wir ein bisschen Probleme haben, ist – das habe ich schon im Ausschuss erwähnt – die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Dazu gibt es eine EU-Vorgabe. Da geht es vor allem darum, dass es eine Verfahrensbeschleunigung geben soll, nämlich dass unreife Genehmigungsanträge – also wenn Projekte zur Genehmigung bei der Behörde eingereicht werden – nach vier Monaten zurückgewiesen werden.
Das ist wichtig und notwendig, weil sehr oft halbgare Anträge eingereicht werden, und dann gibt es so ein ewig langes Pingpongspiel von Antragstellern und Behörden. Das bindet sehr viele Ressourcen bei den Behörden und ist auch ein unglaublicher bürokratischer Aufwand. Ich glaube, dass diese Novelle dazu beitragen sollte, auch gemäß der EU-Vorgabe, dass das schneller zurückgewiesen wird, und vielleicht auch eine Motivation für Antragsteller ist, gleich vollständige Unterlagen einzureichen – schuld sind dann nämlich meistens NGOs, die die langen Verfahrensdauern beeinspruchen, aber in den meisten Fällen geht mehr als die Hälfte der Verfahrensdauer darauf zurück.
Meiner Meinung nach ist das nicht ganz so gut umgesetzt. Ich habe das im Ausschuss schon erwähnt. Insbesondere in den Erläuterungen ist das ein bisschen verwaschen, was als unreifer Antrag zu verstehen ist. Deswegen werden wir diesem Teil nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
16.54
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.