RN/108

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (178 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haitzer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. 

RN/109

17.02

Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren – es sind doch noch einige auf der Galerie und auch daheim vor den Bildschirmen! Der Bericht aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Regierungsvorlage 90 der Beilagen beschäftigt sich mit einer Gesetzesnovelle, die das Güterbeförderungsgesetz, das Kraftfahrliniengesetz und das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz betreffen. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz. ) Grundsätzlich geht es, einfach zusammengefasst, um die Anpassung beim Datenaustausch im grenzüberschreitenden Verkehr im europäischen Raum. Eigentlich wäre das Thema eher unaufgeregt, wenn nicht ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen würde, weil die vergangene Regierung die Anpassung seit 2022 nicht bearbeitet hat. Die Anpassung an geltendes EU-Recht hat die letzte Bundesregierung leider Gottes versäumt. 

Jetzt ist es wichtig, diese Beschlüsse betreffend der Vorlage zu fassen, um das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Ich freue mich, dass wir, wie es jetzt aussieht, einen einstimmigen Beschluss fassen können und bringe dazu folgenden Antrag ein: 

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Andreas Haitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (90 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen: 

Die oben zitierte Regierungsvorlage 90 der Beilagen wird wie folgt geändert: 

In Artikel 3 Z 2 wird in § 4a Abs. 3c nach „Fahrzeugklassen M2 und M3," die Wortfolge „sowie die Anhänger der Klassen O1, O2, O3 und O4," eingefügt.


Danke schön, und auch ich wünsche noch eine schöne Sommerzeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Sieber [ÖVP] und Lukas Hammer [Grüne].)

17.04

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/109.1

Güterbeförderungsgesetz 1995, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und Kraftfahrliniengesetz (AA-23)

Präsident Peter Haubner: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Harald Servus mit einer Redezeit von 4 Minuten. 

RN/110

17.05

Abgeordneter Mag. Harald Servus (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Haitzer hat es bereits erwähnt: Bei dieser Sammelnovelle geht es um dringend notwendige Anpassungen im Güterbeförderungsgesetz, im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und im Kraftfahrliniengesetz an unionsrechtliche Vorgaben. Warum ist das so dringend? Ganz einfach, weil es dabei um Umsetzung von EU-Recht geht und da bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich vorliegt. 

Der Inhalt ist ein wenig sperrig, die erforderlichen Änderungen betreffen im Wesentlichen eine Meldepflicht der Unternehmer für die Kennzeichen von Mietfahrzeugen und eine Erweiterung des Verkehrsunternehmensregisters in einigen Punkten. Besonders wichtig und als eine Maßnahme zum Bürokratieabbau zu werten: Die Gültigkeitsdauer von Gemeinschaftslizenzen und Konzessionen im grenzüberschreitenden Verkehr soll von derzeit fünf auf künftig zehn Jahre erhöht werden. Damit kommen wir dem dringenden Wunsch der Güterbeförderungsbranche nach, die sich seit Jahren fragt, warum es im ganzen EU-Bereich eine Zehnjahresfrist für die Konzessionsverlängerung gibt, nur in Österreich musste das bisher alle fünf Jahre geschehen. Ein klarer Fall von Überbürokratisierung und Gold-Plating. 

Die bisherige Praxis war ein besonderer Aufwand für die ganze Branche, aber auch für die Behörden, und die Verlängerung auf zehn Jahre stellt daher eine wirkungsvolle Entlastung dar. Danke dafür, Herr Bundesminister. 

Ich darf aber auch sagen: Psychologisch ist dieser Schritt für unsere Unternehmen wichtig, denn im Unterschied zu ihren Kollegen im Ausland haben sie nicht mehr ständig das Gefühl, unter so etwas wie Generalverdacht zu stehen. Auch dafür Danke, Herr Bundesminister, wir haben da einen ersten Schritt zur Entbürokratisierung gesetzt. 

Freilich darf ich mir wünschen, dass wir in Zukunft vielleicht noch den einen oder anderen Schritt folgen lassen können – Stichwort Pickerlflut, Stichwort Digitaldokumente, Stichwort CSR-Reporting, Stichwort weitere Vereinfachungen. 

Meine Damen und Herren, der Güterverkehr in Österreich ist sehr stark von der Straße geprägt. 2023 wurden insgesamt 570 Millionen Tonnen auf unseren Straßen transportiert, die Zahl der Beschäftigten dieser Branche liegt bei über 75 000 und die Wertschöpfung bei 5,1 Milliarden Euro. Versuchen wir gemeinsam, diesen so wichtigen Wirtschaftsfaktor weiter zu unterstützen! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lindner [SPÖ].)

17.08

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Janos Juvan. Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/111

17.08

Abgeordneter Mag. (FH) Janos Juvan (NEOS): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Es gibt Themen, bei denen kocht es hier herinnen so richtig, und dann gibt es Themen, da hat man das Gefühl, es zerreißt alle fast vor Spannung, und eines davon ist, glaube ich, das Thema Regierungsvorlage Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und Kraftfahrliniengesetznovelle. Man könnte sagen, es klingt – wie hat der Kollege vorhin gerade gesagt? – ein bisschen sperrig. 

Eigentlich ist es gar nicht so kompliziert, es ist relativ einfach: Es gibt seit Jahren die entsprechenden EU-Vorgaben, die Österreich in diesem Bereich umzusetzen gehabt hätte, und wie so oft ist das halt einfach bislang nicht passiert, warum weiß ich nicht. Böse Zungen behaupten, weil es irgendetwas mit Lkw zu tun hat und die Grünen das deswegen nicht umsetzen wollten, aber das ist sicher nur eine böse Unterstellung. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Hä?) Weil nichts getan wurde, gibt es jetzt eben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, das ist anhängig, und wir räumen das jetzt auf – nicht mehr, nicht weniger, fertig, Haken darunter, weitermachen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

17.09

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein. (Abg. Herr [SPÖ]: Einmal geht noch! – Abg. Lukas Hammer [Grüne] – auf dem Weg zum Redner:innenpult, erheitert –: Nein, es geht noch öfter! – Abg. Doppelbauer [NEOS]: Habt ihr andere ... auch noch? – Ruf bei den NEOS: 1 Minute! – Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Habt ihr mich schon vermisst? – Heiterkeit bei SPÖ und NEOS. – Abg. Darmann [FPÖ]: Das fragt der Kasperl auch immer!)

RN/112

17.10

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Na ja, ihr räumt auf, lieber Kollege; dieses Paket ist Ende 2024 noch unter Ministerin Gewessler in Begutachtung gegangen, und wir werden auch dieser Novelle zustimmen.

Ich habe es im Ausschuss schon erwähnt, Herr Minister: Was fehlt und was ursprünglich auch Teil des Pakets war, sind rechtliche Verbesserungen für den Mikro-ÖV, also für diese letzte Meile für Rufbusse, Sammeltaxis und so weiter, die gerade am Land in der Fläche wirklich hilfreich sein können. Ich glaube, man kann das auch dahin gehend ein bisschen weiter denken, dass Mikro-ÖV als Vision irgendwann einmal wirklich integriert sein wird und dass wir eine rechtliche Basis dafür schaffen, dass man das auch in regionale und bundesweite Klimatickets miteinbeziehen kann. Das wäre eigentlich eine schöne Vision, auf die wir gemeinsam hinarbeiten könnten.

Sie haben im Ausschuss gesagt, dass Sie diesbezüglich hoffnungsvoll sind und in einer pragmatischen Abstimmung mit den Ländern sind. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute und hoffe, dass wir da weiterkommen. Wie gesagt, ich glaube, dass neben vielen anderen Verbesserungen, die es da gibt, gerade der Mikro-ÖV ein Bereich ist, der unsere besondere Aufmerksamkeit verdient, weil eben in vielen Teilen unseres Landes die einzige Alternative zum Auto ehrlicherweise Mikro-ÖV ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.11

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/113

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 90 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 3 eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.