RN/109
17.02
Abgeordneter Andreas Haitzer (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren – es sind doch noch einige auf der Galerie und auch daheim vor den Bildschirmen! Der Bericht aus dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Regierungsvorlage 90 der Beilagen beschäftigt sich mit einer Gesetzesnovelle, die das Güterbeförderungsgesetz, das Kraftfahrliniengesetz und das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz betreffen. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz. ) Grundsätzlich geht es, einfach zusammengefasst, um die Anpassung beim Datenaustausch im grenzüberschreitenden Verkehr im europäischen Raum. Eigentlich wäre das Thema eher unaufgeregt, wenn nicht ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen würde, weil die vergangene Regierung die Anpassung seit 2022 nicht bearbeitet hat. Die Anpassung an geltendes EU-Recht hat die letzte Bundesregierung leider Gottes versäumt.
Jetzt ist es wichtig, diese Beschlüsse betreffend der Vorlage zu fassen, um das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Ich freue mich, dass wir, wie es jetzt aussieht, einen einstimmigen Beschluss fassen können und bringe dazu folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mst. Joachim Schnabel, Wolfgang Moitzi, Dominik Oberhofer, Andreas Haitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und das Kraftfahrliniengesetz geändert werden (90 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die oben zitierte Regierungsvorlage 90 der Beilagen wird wie folgt geändert:
In Artikel 3 Z 2 wird in § 4a Abs. 3c nach „Fahrzeugklassen M2 und M3," die Wortfolge „sowie die Anhänger der Klassen O1, O2, O3 und O4," eingefügt.
Danke schön, und auch ich wünsche noch eine schöne Sommerzeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Sieber [ÖVP] und Lukas Hammer [Grüne].)
17.04
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/109.1
Güterbeförderungsgesetz 1995, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und Kraftfahrliniengesetz (AA-23)
Präsident Peter Haubner: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Harald Servus mit einer Redezeit von 4 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.