RN/119

17.27

Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Also, Kollege Juvan! (Unruhe im Saal. – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) Sich so über Diskriminierung lächerlich zu machen, du solltest dich schämen! (Heiterkeit bei Grünen, SPÖ und NEOS. – Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)

Aber natürlich, es ist ein Scheinproblem, das von der FPÖ wieder einmal aufgebracht wird, und wir wollen ja auch über reale Probleme diskutieren. Wozu wird denn die Vignette gebraucht? – Die Asfinag finanziert mit der Vignette und der Lkw-Maut das hochrangige Straßennetz, also für Neubau, Erhalt und Sanierung.

Ich möchte auf eine Sache aufmerksam machen, weil man ja auch ehrlich sein sollte: Wenn die Regierung ihre milliardenschweren Straßenbauprojekte wirklich durchziehen will – S 18, S 1 und andere Autobahnprojekte –, dann wird das die ohnehin schon mit 10 Milliarden Euro verschuldete Asfinag tatsächlich ziemlich an ihre Grenzen bringen. Wir wissen, dass sehr viel von der bestehenden Autobahninfrastruktur sanierungsbedürftig ist, und es braucht auch Neubau: Die Luegbrücke am Brenner, zum Beispiel, wird ungefähr knapp 400 Millionen Euro kosten, die Gschnitztalbrücke 250 Millionen Euro; Neubau der Europabrücke, die Erneuerung des Plabutschtunnels auf der A 9, da werden noch einmal 700 Millionen Euro gebraucht.

Wenn man das alles investieren muss und zusätzlich Autobahnprojekte in Milliardenhöhe neu baut, dann muss man schon dazusagen, was dann passieren wird: Dann wird die Vignette massiv verteuert werden, sonst geht sich das nicht aus. Das heißt, ich bitte da um mehr Ehrlichkeit: Diskutieren wir nicht über Scheinprobleme, sondern über die wirklichen Probleme! Und das ist ein Problem, das auf Autofahrer und Autofahrerinnen in Österreich auf jeden Fall zukommen wird, wenn man unnötige Autobahnprojekte baut.

Meine Redezeit ist noch nicht vorüber, aber ich erspare Ihnen den Rest und wünsche Ihnen einen wunderschönen Sommer. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP, SPÖ und NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

17.29

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.